Schade, dass Willy sich im Moment nicht melden kann, denn ICH glaube nicht, dass Ela in ihrer Wohnung ein Gewerbe anmelden muss ! Ihre Tätigkeit befindet sich außerhalb dieser Wohnung als freie Mitarbeiterin einer Hundepension.
Da Hundehaltung in diesem Haus ja prinzipiell erlaubt ist, sollte die gelegentliche Aufnahme
EINZELNER Hunde ebenfalls gestattet sein. Weil Ela dafür ein gewisses Entgelt nimmt, braucht es noch lange kein "Gewerbe" sein, was angemeldet werden muss. Es gibt lange juristische Abhandlungen darüber, ab wann z.B. Hundezucht ein Gewerbe ist, was angemeldet werden muss und wofür man Steuern bezahlen muss. Man muss schon ziemlich viel und regelmäßig und mit mehr als 2 Hündinnen züchten , damit es als "GEWERBE" gilt. Daraus schlussfolgere ich, dass analog zur gewerblichen oder nicht gewerblichen Hundezucht, solch eine gelegentliche vorübergehende Aufnahme von Pensionshunden auch keiner "Gewerbeanmeldung" bedarf.
Ebenso kann gelegentlicher Besuch von Freunden mit deren Hunden auch nicht untersagt sein. Selbst in einem Haus nicht, in dem HUndehaltung verboten ist !!!
Nichtrechtlicher menschlicher Tipp von meiner Seite :
[royalblue]"Ich würd's halt nicht übertreiben ", [/royalblue]
Das braucht ein bißchen Fingerspitzengefühl und ich sehe keinerlei Veranlassung, der Zugehfrau einen Blumenstrauß zu schenken, das würde sie nur bestärken
edit: das würde wie eine Entschuldigung aussehen, aber hat Ela irgendeine "Schuld"
meine Meinung.
ABER man sollte auch nicht immer versuchen, ALLES bis ins letzte Detail - jeden Pups -vertraglich regeln zu wollen, das ist so typisch deutsch....Nur deshalb wimmelt es auch so von juristischen Grauzonen
Miit ein bißchen Fingerspitzengefühl lässt sich so Vieles regeln im zwischenmenschlichen Bereich
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Meine Meinung zum Thema
Grüßle Gisela