Original geschrieben von Zibirian
Und bitte auf jede Ausstellung die Original AT und die Bestätigung der GS mitschleppen. Das Attest alleine wird nicht anerkannt.
Dem Ringsekretär vorlegen und gut iss
Wenn sich dadurch die anderen Zähne verschieben, weil kein Gegenpart oder Nachbar mehr da ist, bist Du - für Ausstellungen - gearscht
Der Ingrid
Hallo Ingrid: :daumen:
Leider wurden nämlich Ringhelfer/ Ringsekretäre und Zuchtrichter zu oft be.... (es gibt halt in der heutigen Zeit zu gut gemachte Fälschungen
)deshalb reicht das Attest alleine auf Ausstellungen meist nicht mehr aus :-o
@herazicke: Da Du nicht genau sagen kannst, wie das ganze passiert ist, würde ich einfach ein Röntgenbild vom Ober- und Unterkiefer anfertigen lassen. Du hast damit gleich zwei Vorteile:
1.: Bist Du ganz sicher, dass nicht noch ein anderer Zahn oder der Kieferknochen etwas abbekommen hat, was Du jetzt vielleicht noch gar nicht sehen kannst und
2.: Falls mal ein Zahn verloren geht und sich dadurch die anderen Zähne verschieben sollten, bist Du nicht der :ar: auf Ausstellungen, wenn Du in die AT/Gesundheitszeugnis gleich mit eintragen lässt, dass der Zahnstand vor dem Verlust röntgenologisch und tierärztlich bestätigt korrekt war
So sparst Du Dir erheblich Geld für reine Schönheitskorrekturen. Aber: Sollten nach dem Zahnverlust Kau-/Fressprobleme auftauchen, musst Du wohl das Geld investieren.
Ich drück die Daumen, dass es Deiner "kleinen" bald wiéder gut geht und alles doch nicht so schlimm ist.
@Halina:
Eigentlich hast Du damals alles richtig gemacht und ein Zuchtrichter hätte Dich dafür nicht mit Abstufung bewerten dürfen :-o , wenn keine anderen Merkmale vorlagen, um eine Abstufung zu rechtfertigen. :o , was ich hier so naturgemäß nicht beurteilen kann.
Wenn es so gemacht wurde, wie Wum und Ingrid geschrieben haben (Röntgenbild als Beleg und TA-Attest usw. vorhanden, eingetragen über HZW und Geschäftsstelle, sowie Originalpapiere dabei) hätte es ausgereicht, den Sachverhalt zu texten und gut iss.
LG Michaela