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11

Donnerstag, 4. Januar 2007, 08:40

So ein Vertreter der Jägerschaft gehört angezeigt !!!!
Vor einigen Tagen ist bei uns folgendes passiert.
Ein junger Autofahrer hat wohl seinen mitfahrenden Freunden imponieren wollen.Auf einer
Wiese wurden schleudern ausprobiert.Ein in der Nähe wohnender Jäger holt sein Gewehr und schießt
auf das Auto.Angeblich wollte er auf den Reifen ziehlen,traf aber den Kofferraum und verfehlte nur knapp ,die Leute im Auto.Die Jugendlichen waren geschockt und zeigten den Vorfall an. Warscheinlich ist dieser Jäger seinen Jagdschein los.Natürlich folgt auch noch ein Strafverfahren.
Das ist kein Verhalten eines Jägers-auch dieser Vorfall gegen den Hund würde ich anzeigen.

Manchmal hilft aber auch die richtige Ansprache:

Wenn Sie meinen Hund anbleien.trete ich Sie in Ihre Brunstkugeln-bis Sie Sterne äugen :D

LG
Christel

12

Donnerstag, 4. Januar 2007, 08:43

@ hallo zusammen,
danke für euere Antworten, ich hab mich auch schon auf den Steinigen Weg gemacht, Verordnungen und Gesetze diesbezüglich durch zu forsten aber leider bin ich wahrscheinlich zu doof dafür... da gibt es das bayerische Naturschutzgesetzt...das in sich beinahe widersprüchlich ist und dehnbar wie ein Kaugummi....da gibt es die bayerische Verfassung Art. 141 Abs. 1-3 in der auch nix brauchbares drin steht.....und dann das Landesjagdgesetzt in dem §25 anführt wann der Jäger tatsächlich schießen darf..... :o

für mich alles sehr verwirrend....aber vielleicht ist es das beste mit der Gemeinde zu sprechen....denn von einem Landesweiten Leinenzwang ist mir nix bekannt in Bayern....vielleicht muss ich aber auch nochmal genau schauen....????

Weiß eigentlch jemad wo und wie und wen man hätte melden müssen, wenn was passiert wäre in meinem o. b. Fall???

Grüße Sandra

13

Donnerstag, 4. Januar 2007, 09:01

Das war doch ganz eindeutig eine sehr bedrohliche Sache-Mit angelegtem Gewehr-

Die Polizei ist da richtig.


LG
Christel


Siccawei

unregistriert

14

Donnerstag, 4. Januar 2007, 10:06

Hallo Sasha,
ja, die Gesetze sind manchmal dehnbar wie ein Kaugummi! :o :?: :o
Da wäre noch der Art. 42 (1) 2 Bay. Jagdgesetz
Darin ist einigermaßen klar geregelt, wann der Jäger dies "zweifelhafte Recht" auf seiner Seite hat! :( :(
Die Polizei ist hier bestimmt der richtige Ansprechpartner. (außer der diensthabende Beamte ist grad ein "Hobby-Jäger") :-)

LG Ruth - hat sich den Link abgespeichert, weil man nie weiß, was im Wald so passiert

15

Donnerstag, 4. Januar 2007, 10:54

also, wenn mir ein jäger mit gewehr im anschlag gegenüberstehen würde, da würde ICH mich bedroht fühlen, egal ob er nun meinen hund meint oder mich. denn so jemand ist doch nicht ganz beisammen, sorry.
und weil ich mich bedroht fühlen würde würde ich direkt zur polizei gehen.

kann doch nicht angehen, daß man jetzt schon in deutschen wäldern mit waffe bedroht wird und sich das gefallen lassen soll!

liebe grüße alke

16

Donnerstag, 4. Januar 2007, 11:56

@ Ingrid :D :D :exla: :exla: :exla: :exla: ich mußte gerade mal herzhaft lachen

LG Anja

17

Donnerstag, 4. Januar 2007, 11:59

Unabhängig von jeder Situation die mit Hunden zu tuen hat, ist das anlegen eines geladenen Gewehres auf einen Menschen rechtswidrig. Auch für wütende Jäger.

Der Jäger begeht in diesem Fall zumindest eine Nötigung gem §240 StGB und verstößt gegen unendliche viele waffenrechtliche Vorschriften. Der Kerl verliert sofort seinen Waffenschein und kann damit auch seinen Jagdschein an die Wand nageln.

Um sicher zu gehen würde ich euch raten, nicht ohne Mobiltelefon loszuziehen. Sollte Euch eine ähnliche Situation passieren wie im Anfangspost beschrieben, d.h. ein Jäger steht mit einem augenscheinlich geladenem (nicht in der mitte "geknickten" Gewehr) vor euch und droht Euch persönlich habt ihr das Recht auf Eurer Seite.

Fangt in solchen Fällen auf gar keinen Fall Diskusionen mit dem wildgewordenen Jäger an, sondern ruft sofort und ohne Kommentar die Polizei. Ausdiskutieren, nach Hause gehen und später Anzeige erstatten bringt nix. Besteht darauf, dass die Polizei sofort zu Euch kommt. Lasst Euch nicht abwimmeln.

Aber eines ist auch sicher: Jagd euer Hund tatsächlich (und sei es nur ein dummes Hässchen) hat der Jäger jedes Recht den Hund abzuschießen! Jagen/Wildern ist kein Kavaliersdelikt. Und das ist in meinen Augen auch richtig so. Jagende Hunde (und Katzen übrigends) verursachen gerade im Winter einen enormen Schaden an den Wildtieren, selbst wenn sie sie nicht erwischen. Und diese Wildtiere werden durch die Jäger geschützt. Aber ich gehe einfach mal davon aus, dass von Euch keiner seinen Hund jagen lässt.

Jenny

18

Donnerstag, 4. Januar 2007, 12:16

http://www.ljv-hessen.de/Freilaufende%20Hunde%20im%20Jagdbezirk.doc

das habe ich für uns in Hessen gefunden.

Regina mit Cora
Signatur von »cora« Dixi, Cora und Tessy im Herzen

19

Donnerstag, 18. Januar 2007, 11:19

@Lulu

danke für deinen sehr sachdienlichen Hinweis....es ist nämlich so...ich hab mich über das Problem mit einem echten Polizisten unterhalten und ihm die Situation geschildert und dann fragte ich ihn was genau zu tun sei, wenn man in eine solche Situation kommt....


....der Polizist war seeeehhhr ehrlich zu mir und meinte folgendes:

Wenn bei ihnen auf dem Revier so ein anruf rein kommt, nehemen sie ihn zwar auf aber so weit da nix ernsthaftes passiert, wird da keiner tätig....die Polizei würde erst dann eingreifen, wenn man genau beschreiben kann welcher Gesetzesverstoß vorliegt....also nur anrufen und sagen hallo hier spricht Frau XY es bedroht mich mitten in der Pampa der Jäger WZ...das reicht nicht aus....auch nicht einfach anrufen und sagen....ich möchte Jäger WZ anzeigen weil er meinen Hund erschossen hat.... :(

insofern ist es für mich nun wichtig § genannt zu bekommen. Ich möchte den Aufruf speziell an Juristen.....sofern hier vorhanden richten...oder eben an dementsprechende Portaler die hier bereits Erfahrung gesammtelt haben.....

vielen lieben dank nochmal an alle

Grüße
Sasha

Muellerhof

unregistriert

20

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:05

Da müßte ich ja beim Gassigehen immer ein Gesetzbuch mithaben :?: :?:
Oder diese Polizisten wollen sich ein bischen Arbeit sparen.
Bei einem Einbruch wollen die wohl auch erst den Paragraphen wissen oder was?!
In diesem Fall ist es ein unberechtigte Androhung von Waffengewalt(einfach erklärt) und da darf keiner erst danach fragen,gegen welches Gesetz der andere verstößt. :m: :m:
Ist für mich Blödsinn
Gruß Birgit
deren Kollegen in der Dienststelle nicht erst nach dem Gesetz fragen,gegen daß verstoßen wurde

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