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Eulenspiegel

unregistriert

1

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 23:07

Stachelhalsband tierschutzrelevant ???

In einem z.Zt. aktuellen thread geht es darum, ob ein Stachler in der Ausbildung (BH) eingesetzt wird, werden sollte, usw....

Die grundlegende Frage ist aber doch,
DARF ein Stachler im Hinblick auf das Tierschutzgesetz überhaupt bei der Erziehung und Ausbildung verwendet werden ?
Da steht doch sowas wie :
...es ist verboten, Tieren ohne vernünftige Begründung Schmerzen zuzufügen.....

Wie begründen also die Verfechter dieses Ausbildungsmittels die Benutzung ?

Wuffix Granatix

unregistriert

2

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 23:21

ohne weiteren Kommentar

§3

Es ist verboten,

1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes
offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,
1a. einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen
seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist,

1b. an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen
Maßnahmen, die mit
[red]erheblichen[/red] Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die

Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,

2. ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des
Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu
veräußern oder zu erwerben; dies gilt nicht für die unmittelbare Abgabe eines kranken Tieres
an eine Person oder Einrichtung, der eine Genehmigung nach § 8 und, wenn es sich um ein
Wirbeltier handelt, erforderlichenfalls eine Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz
2 für Versuche an solchen Tieren erteilt worden ist,
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es
zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter-oder Betreuerpflicht zu entziehen,
4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen
oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
6. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,
7. ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
8. ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter
Jagdausübung erfordern,
8a. ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses
Verhalten
a) bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
b) im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem

Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren
Leiden oder Schäden führen,

9. einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,
10. einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet,
11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines
Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und
dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies
nicht nach bundes-oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Dritter Abschnitt
Töten von Tieren

[red]erheblichen[/red] !!!

3

Freitag, 29. Dezember 2006, 00:43

RE: Stachelhalsband tierschutzrelevant ???

Zitat

Original geschrieben von Eulenspiegel

Wie begründen also die Verfechter dieses Ausbildungsmittels die Benutzung ?


Offensichtlich damit, daß es in Deutschland (derzeit) noch nicht verboten ist.

Ich habe bei einer Internetrecherche keine Gerichtsurteile zu dieser Thematik gefunden. Da aber andere europäische Staaten (Österreich/Schweiz) das Verbot von Stachelhalsbändern und Stromreizgeräten bereits in ihre Tierschutzgesetze aufgenommen haben, wird dieses vermutlich auch bald in Deutschland erfolgen.

Es wird leider den Hunden nichts nutzen, weil die nicht unbedingt bösen, sondern oft hilflosen Hundebesitzer, dann andere körperliche Zwangsmittel einsetzen werden.

Zu der Thematik habe ich einen interessanten Beitrag in der Hundezeitung gefunden:
Auszug:
Relativ neu sind Luftdrucktakter oder Kältesprays. Auch diese werden von krankhaften Ehrgeizlingen in angeblich hundefreundlichen Sportarten wie Leistungs-Agility eingesetzt.
Die Wirkung ist ähnlich wie beim Stromstoss, und ähnlich fatal ist das Versagen und meist die Fehlverknüpfung.
Warum können die deutschen Gesetzgeber nicht dem Beispiel der schweizerischen Tierschutz-Verordnung oder Niederösterreichs folgen und all diese Mittel verbieten?

hier der Themenlink: http://www.hundezeitung.de/top/top-71.html

Neue



swisslady

unregistriert

4

Freitag, 29. Dezember 2006, 08:00

Hallo :D

Richtig, hier in der Schweiz sind solche Hilfsmittel per Tierschutzgesetz verboten.

Verbote sind aber da um sie zu umgehen.
Sehr viele Hundesportler benutzen auch bei uns Strom und Stachel. Dies wird nicht auf dem Hupla gemacht sondern "Privat".

Es ist also völlig egal ob verboten oder nicht. Wer der Meinung ist solche Hilfsmittel benützen zu müssen macht das auch.

Und gekauft werden die Hilfsmittel in Deutschland :D

swisslady

Eulenspiegel

unregistriert

5

Freitag, 29. Dezember 2006, 09:36

RE: ohne weiteren Kommentar

Zitat

Original geschrieben von Wuffix Granatix

...........Maßnahmen, die mit
[red]erheblichen[/red] Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind ......
....
......
[red]erheblichen[/red] !!!




NUR:

wer will entscheiden, was der Hund als erheblich schmerzhaft empfindet,
und worunter er leidet ?

Ein Mensch ???

6

Freitag, 29. Dezember 2006, 09:57

@ Eulenspiegel,
ich weiß leider nicht, zu welchem Ergebnis die Diskussion in diesem Thread führen soll, nachdem bereits in dem anderen Thread eben auch diese Problematiken mitangesprochen worden sind. Auch wenn die Ausgangsfrage vielleicht eine andere ist, so werden sich die Beiträge, Meinungen und Aussagen wohl nicht grundsätzlich ändern, jedenfalls ebensowenig wie die Tatsachen.
Wann eine Ausbildungsmethode tierschutzrelevant wird, hängt im Wesentlichen nicht von den eingesetzten Mitteln, sondern von der Form des Einsatzes ab. Ein locker umgelegtes Stachelhalsband, wie es handelsüblich zu erwerben gibt (will heißen unangespitzt) zeigt kaum eine Wirkung und dient vielfach nur der Beruhigung der Besitzer. Ein zu eng gezogenes, hinter den Ohren angesetztes dünnes Kettchen oder Halsbad kann dagegen eine tolle Wirkung entfalten.
Und nun kommen wir zu der Kehrseite der Medaille und ich muss leider zynisch werden. Mancher Fußtritt oder manche Hand, die dem Hund das Ohr umdrehte hat sicher mehr Schmerzen und Leiden verursacht als der Leinenruck an einem Stachelhalsband.
Und da kannst Du gewiss sein, ich habe schon einige gesehen, die zwar auf das Nylonhalsband bestanden haben, aber unmotiviert die Ohren verdrehten, den Hund daran festhielten usw. Im übrigen kann man auch mit psychischem Druck, den der Hund nicht verknüpfen kann, erhebliche Leiden bei der Ausbildung verursachen und damit tierschutzrelevante Methoden anwenden.

Was ich damit sagen will: es kommt nicht auf die Art der Hilfsmittel, sondern vielmehr auf den Umgang mit den Hilfsmitteln an, ob ein tierschutzrelevanter Eingriff vorliegt.
Man sollte nicht jeden der mit einem Lederhalsband seinen Hund führt huldigen und den Stachelträger verurteilen. So vielfältig wie die Methoden, so vielfältig sind die Charakter der Menschen und auch der Hunde. der Eine verkraftet eher den kräftigen Ruck und der andere sinkt in sich zusammen.

Also kann hier keine pauschale Beurteilung erfolgen, die Antwort auf DeineFrage kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Willy

Uma-Lucy

Forenjunkie

  • »Uma-Lucy« ist weiblich

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Aktuelle Stimmung: Sonnig - gut

Hunde: Zwergschnauzermädels schwarz-silber *23.07.2017 Bella-Lotta v. Ahrensfeld; *20.01.2004 + 21.05.2017 Uma-Lucy v. Ahrensfeld

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Benutzer
Mitglied

7

Freitag, 29. Dezember 2006, 10:03

Zitat

Original geschrieben von Willy
......
Was ich damit sagen will: es kommt nicht auf die Art der Hilfsmittel, sondern vielmehr auf den Umgang mit den Hilfsmitteln an, ob ein tierschutzrelevanter Eingriff vorliegt.
......



-:- -:- -:-
Signatur von »Uma-Lucy« Grüßlis Mona mit Bella-Lotta bei uns und Uma-Lucy im Herzen - beides Mädels vom Ahrensfeld

***
Regenbögen entstehen, wenn Sonne durch die Wolken scheint.
Möge bei uns allen immer wieder die Sonne durch Wolken scheinen.
* * *
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

Zibirian

unregistriert

8

Freitag, 29. Dezember 2006, 10:06


Und natürlich entscheidet der Mensch, wer denn wohl sonst :?:

Meine Hunde und ich sind wahrlich kein Fall für den Tierschutz, aber :

Man kann auch übertreiben !!!

Der Ingrid


Emma Piel

unregistriert

9

Freitag, 29. Dezember 2006, 10:10

so isses

Für mich ist diese Frage genauso zu beantworten, wie der Umgang mit anderen Hilfsmittel der Abrichtung. Wie Willy schon sagt, es kommt darauf an, wer es wie benutzt.
Ich habe schon manches Mal entsetzt die Augen aufgerissen, wie auf manchen Hundeplätzen mit der Anwendung des Stachlers umgegangen wird. Auch Tritte und Ähnliches gehören dazu. Ich gehe allerdings vor Ort dagegen vor. Und auch ich benutze zur Ausbildung meiner Riesen einen Stachler. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass wenig oft mehr ist. Emma Piel

Eulenspiegel

unregistriert

10

Freitag, 29. Dezember 2006, 10:22

RE:

hallo Willy,
zunächst möchte ich mich für dein freundliches und sehr sachliches post bedanken !
Das ist hier im Portal leider nicht immer so.... ;(

Gern nenne ich dir die Intention dieses threads.
Wie du selbst schon in dem BH-Beitrag es ähnlich erwähnt hast,
wäre es doch endlich an der Zeit, auf den Hundeplätzen die "alten Zöpfe" abzuschneiden.
Das heißt, der Hundeführer sollte umdenken, und nicht auf althergebrachte Methodik der Ausbildung blind vertrauen.
Die Gesellschaft ist einem beständigen Wandel unterworfen und was gestern noch richtig war, kann heute längst überholt sein.
Dazu kommt die Erkenntnis, gerade bei der Ausbildung von Hunden, daß es auch mit viel weniger drakonischen Maßnahmen geht, also über die positive Verstärkung ! (als Beispiel sei hier der Clicker angeführt.....)


Zitat

Original geschrieben von Willy

......

Wann eine Ausbildungsmethode tierschutzrelevant wird, hängt im Wesentlichen nicht von den eingesetzten Mitteln, sondern von der Form des Einsatzes ab.
.....

Willy


Nur diesem einen Satz von dir möchte ich fragend hinzufügen, daß nach dem BG-Urteil zum TIG die Rechtslage offensichtlich anders zu werten ist.
Hier wurde eindeutig darauf verwiesen, daß NICHT die Art der Anwendung,
sondern die Verwendung des Gerätes an sich strafbar ist.
Daher meine Ausgangsfrage, ob das Stachelhalsband tierschutzrelevant ist.

Deshalb kann ich dir hier nicht zustimmen:

Zitat Willy:
Was ich damit sagen will: es kommt nicht auf die Art der Hilfsmittel, sondern vielmehr auf den Umgang mit den Hilfsmitteln an, ob ein tierschutzrelevanter Eingriff vorliegt.

Aber ich bin ganz bei dir, wenn du schreibst, daß die Charaktere der Menschen ebenso vielfältig wie die der Hunde sind.

Aber gerade aus diesem Grund sollte der Einsatz von fragwürdigen Hilfsmitteln eher kritisch gesehen werden.
Es geht im allgemeinen immer ohne sowas !



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