Liebe Grüße
Müp
Hoffentlich gehts Hundi inzwischen besser
Gebt also den Haltern des Zambos die Rechnungen und verlangt, dass sie die bezahlen, möglichst bald, und sagt Ihnen zu, sie bei etwaigen Streitigkeiten mit ihrer Versicherung selbstverständlich nach Kräften zu unterstützen ...
Hallo Müp
Ganz ehrlich
Da das nicht der erste Zwischenfall war mit Ihrem Hund, habe ich keinen Ansporn, die Dame dabei zu unterstützen, wenn sie sich mit Ihrer Versicherung auseinander setzen muss. Sorry, und wir sind auch nicht die einzigen, die Ärger bei Begegnungen mit Ihr und dem Hund haben, leider.
LG Steffi mit Nero
Hallo, Steffi, hallo, Gerrit,
Zitat von »Nero2010« Ihre Versicherung wird das sicher nicht zahlen, da sie den Hund ja nicht im Griff hat und er sich losriss.
Das kann Euch egal sein. Es ist bei der Hunde- und der Privathaftpflicht nicht wie beim Auto, dass man einen direkten Anspruch gegen die Versicherung hat. Der Versicherte hat einen Anspruch gegen seine Versicherung, dass diese ihn von den Schadensersatzansprüchen des Geschädigten, also z.B. Euch, freistellt. Wenn die Vesicherung Eurer Hundegegner meint, sie müsse nicht leisten, weil die sich grob fahrlässig verhalten haben, betrifft das nur das Verhältnis Hundehalter/Versicherung und nicht Euren Schadensersatzanspruch. Über die Frage, ob und wann so ein Haftungsausschluss der Versicherung berechtigt ist, kann man lange und lustige Prozesse führen , betrifft Euch aber nicht.
Jedenfalls - das ist die Einschränkung - wenn der Hundehalter zahlungsfähig ist.
Liebe Grüße
Müp
Hoffentlich gehts Hundi inzwischen besser
Gebt also den Haltern des Zambos die Rechnungen und verlangt, dass sie die bezahlen, möglichst bald, und sagt Ihnen zu, sie bei etwaigen Streitigkeiten mit ihrer Versicherung selbstverständlich nach Kräften zu unterstützen ...
Hallo, Steffi, hallo, Gerrit,
Zitat von »Nero2010« Ihre Versicherung wird das sicher nicht zahlen, da sie den Hund ja nicht im Griff hat und er sich losriss.
Das kann Euch egal sein. Es ist bei der Hunde- und der Privathaftpflicht nicht wie beim Auto, dass man einen direkten Anspruch gegen die Versicherung hat. Der Versicherte hat einen Anspruch gegen seine Versicherung, dass diese ihn von den Schadensersatzansprüchen des Geschädigten, also z.B. Euch, freistellt. Wenn die Vesicherung Eurer Hundegegner meint, sie müsse nicht leisten, weil die sich grob fahrlässig verhalten haben, betrifft das nur das Verhältnis Hundehalter/Versicherung und nicht Euren Schadensersatzanspruch. Über die Frage, ob und wann so ein Haftungsausschluss der Versicherung berechtigt ist, kann man lange und lustige Prozesse führen , betrifft Euch aber nicht.
Jedenfalls - das ist die Einschränkung - wenn der Hundehalter zahlungsfähig ist.