Also ich komm mit Auto u. Zwergi heim,mach das Hoftor hinter mir zu und
die Hoftür klink ich ein.
An dieser befindet sich im Übrigen ein Schild das auf Hund hinweist(Hier wache ich-freundlich aber konsequent).
Ich
geh ins Haus um die Hunde zu holen(1 oben in d. wohnung,der 2. Im
Heizungskeller-muss ja trennen wenn ich weg bin)damit wir sofort Gassi
können..
..so in der Zwischenzeit(ca. 2 min) hat sich ein HEIM U.HAUS Vertreter doch allen
Ernstes auf unser Grundstück gewagt.
Ich komm unten aus dem Haus ,der war wohl gerade am gehn...
leider kann ich nicht um Ecken gucken und sah nur das die Hunde lossprinteten(auf unserem Grundstück).
Kommando
sofort"Hieeeeerrrrrr""AUSSSSSSS"!!!! ...und dann sah ich auch schon was
los war....der Vertreter schlug mit seinen Papieren um sich um die
Hunde abzuwehren
,diese schnappten nach dem Papier und
hüpften ihn gleichzeitig an um ihn zu vertreiben.
Gebissen haben sie
nicht,sondern wirklich nur
anhüpfen ,Umschubsen,vertreiben!!!
Machen sie immer so!!!
Zuerst flog das Papier durch die Gegend,dann flog der Typ auf seinen Allerwertesten
....
ICh raunzte ihn nur an"WAS WOLLN SIE HIER!!!"...
,zumal Es den Anschein(aufgrund dieser kurzen Zeit) machte....
als hätter er um die Ecke gelauert bis einer zu Hause ist
ER stand auf,ihm gings nicht so gut*Schock wohl*....verliess unser Grundstück
und wollte noch mit mir Diskutieren.ER habe das Kind gesehn und deshalb das Grundstück betreten
Hallo.....?????Darf deshalb jetzt jeder Kinderschänder auf unser Grundstück ,ohne das die HUnde ihn "zerfleischen" dürfen(WEit hergeholt,oder?)
Der Vertreter hat sich was am Handgelenk getan u. Feierabend gemacht.
Ich sag nur: wenn wirklich was ist,dann melden sie sich wir sind versichert!!!
Ich überleg grad ob man ihn wegen
Hausfriedensbruch
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt,
oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung
des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
dran bekommen kann
Sicher befreit mich unser Schild und die zugeklinkte Tür nicht von der Haftung
Ich bin so sauer. Ich hasse Vertreter sowieso und die die lesen können und sich trotzdem aufs Grundstück wagen erst recht!