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chrissy

unregistriert

1

Mittwoch, 2. Februar 2011, 07:31

ungebetener Besuch

Also ich komm mit Auto u. Zwergi heim,mach das Hoftor hinter mir zu und
die Hoftür klink ich ein.
An dieser befindet sich im Übrigen ein Schild das auf Hund hinweist(Hier wache ich-freundlich aber konsequent).
Ich
geh ins Haus um die Hunde zu holen(1 oben in d. wohnung,der 2. Im
Heizungskeller-muss ja trennen wenn ich weg bin)damit wir sofort Gassi
können..
..so in der Zwischenzeit(ca. 2 min) hat sich ein HEIM U.HAUS Vertreter doch allen
Ernstes auf unser Grundstück gewagt.
Ich komm unten aus dem Haus ,der war wohl gerade am gehn...
leider kann ich nicht um Ecken gucken und sah nur das die Hunde lossprinteten(auf unserem Grundstück).
Kommando
sofort"Hieeeeerrrrrr""AUSSSSSSS"!!!! ...und dann sah ich auch schon was
los war....der Vertreter schlug mit seinen Papieren um sich um die
Hunde abzuwehren
,diese schnappten nach dem Papier und
hüpften ihn gleichzeitig an um ihn zu vertreiben.
Gebissen haben sie nicht,sondern wirklich nur anhüpfen ,Umschubsen,vertreiben!!!
Machen sie immer so!!!
Zuerst flog das Papier durch die Gegend,dann flog der Typ auf seinen Allerwertesten ....
ICh raunzte ihn nur an"WAS WOLLN SIE HIER!!!"... ,zumal Es den Anschein(aufgrund dieser kurzen Zeit) machte....
als hätter er um die Ecke gelauert bis einer zu Hause ist X(
ER stand auf,ihm gings nicht so gut*Schock wohl*....verliess unser Grundstück
und wollte noch mit mir Diskutieren.ER habe das Kind gesehn und deshalb das Grundstück betreten :-O
Hallo.....?????Darf deshalb jetzt jeder Kinderschänder auf unser Grundstück ,ohne das die HUnde ihn "zerfleischen" dürfen(WEit hergeholt,oder?)

Der Vertreter hat sich was am Handgelenk getan u. Feierabend gemacht.
Ich sag nur: wenn wirklich was ist,dann melden sie sich wir sind versichert!!!

Ich überleg grad ob man ihn wegen Hausfriedensbruch
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt,
oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung
des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.



dran bekommen kann :gr?:

Sicher befreit mich unser Schild und die zugeklinkte Tür nicht von der Haftung :cursing:


Ich bin so sauer. Ich hasse Vertreter sowieso und die die lesen können und sich trotzdem aufs Grundstück wagen erst recht!

Oskar´s

unregistriert

2

Mittwoch, 2. Februar 2011, 07:49

Hi Chrissy,

hast Du denn Dein Türschild und Klingel ausserhalb des Tores oder müsste man rein, um zu klingeln.

Wenn die Klingel ausserhalb ist, wäre das für mich ganz klar die Grenze. Trotzdem reinzugehen ist eine Unverschämtheit! Ich hoffe, dass nichts mehr nachkommt und Du nicht noch Ärger bekommst.

Evtl könntest Du vorsorglich Haus und Heim informieren. Der Vertreter erzählt seinem Arbeitgeber sicherlich eine andere Story.

Grüsse
Brigitte

Briem-Team

unregistriert

3

Mittwoch, 2. Februar 2011, 08:19

ungebetener Besuch

.... das mit dem Melden in der Firma finde ich keine schlechte Idee.

Schließlich wird die Firma nicht wollen, das Sie mit Einbrechern und Kinderschändern in Verruf kommt. So kurz nach den Nachrichten von Mirco.

Gib Deinen Hunden einen Keks von mir. Meine Hunde wären auch gelobt worden. Und wie unsere Nachbarn sagen würden (beide Polizisten); dazu hat man doch Hunde!

Gruß

Andrea

Sumi

Activ

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Aktuelle Stimmung: Strahlender Sonnenschein - sehr gut

Hunde: ZSss Hündin, geb. 17.02.06 - ZSss Rüde, geb. 11.04.10 - bei meiner Mutter: ZSss Rüde, geb. 22.10.10

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Mitglied

4

Mittwoch, 2. Februar 2011, 10:07

Huhu chrissy,

ich denke auch, es ist erstmal wichtig wo eure Klingel ist :)
Dann wäre der nächste Schritt, sofern sie draußen ist, erstmal bei der Firma anzurufen und zu informieren. Das ist unbefugtes Betreten und das sollte die Firma wissen um weiter schulen zu können.
Sollte dann noch was auf euch zukommen, würde ich, sofern der Typ bsw. Anzeige erstattet, ebenfalls Anzeige erstatten - alles unter der Voraussetzung dass er nicht das Grundstück hätte betreten müssen um auf sich aufmerksam zu machen.
:streicheln: an deine Hunde

Mein Rüde wäre wohl schwanzwedelnd hingelaufen und hätte erst angeschlagen wenn die Hündin Rabatz gemacht hätte :exla:

Liebste Grüße
Sumi
Signatur von »Sumi« LG
Susanne
_____________
Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken!

5

Mittwoch, 2. Februar 2011, 10:24

blödheit

Hallo ! Man ihr seht wohl alle zu viel Krimis wenn ein Vertreter aus eigener Blödheit oder Unbedarftheit das Gründstück betritt und dann zurecht mit der vierpfotigen Regierung des hauses Bekanntschaft macht, dann gleich mal der Fa. mit Einbrechern und Kinderschändern zu kommen, also ehrlich manchmal Frage ich mich wo ich hier hingertaten bin :gr?: , es ist dumm gelaufen und ich glaube dieser Mann wird nie wieder soooooo doooooof sein und jegliche Hinweise auf Hunde ignorieren, die Sache wird sich auf rechtlichem Wege im Notfall klären bzw. über die Versicherungen, aber was jetzt hier wieder so an reisserischen Possen zu lesen ist :gr?: irgentwie entwickeln wir und wohl alle wieder zu Anarchisten oder was, demnäst wünschen wir uns hier noch die Rote Armeefraktion zurück die sich dann um einfältige, sorglose Vertreter auf ihre Art und Weise kümmern, sorry da kann ich mir solche Ironie echt nicht verkneifen.
So und nun haut auf mich drauf, ich muss jetzt eh zum Dienst und wenn ich heute Nacht wieder da bin, bin ich eh zu platt um mich zu ärgern. Lg Vogti

6

Mittwoch, 2. Februar 2011, 11:30

Hallo Chrissy,

na ja, ich fürchte ganz so einfach ist das bei uns in Deutschland nicht.

Zunächst ist es ja so, dass Du für den Schaden den dein Hund anrichtet, geradestehen mußt.
Auch auf dem eigenen Grundstück, selbst wenn es eingezäunt ist, darf der Hund niemanden
"beschädigen".
Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieser Vertreter z.B. Körperverletzung (Schmerzensgeld und
Verdienstausfall geltend machen könnte, aber es gibt ja einige Juristen hier im Forum die es sicher
genauer wissen.

Wenn mir das passiert wäre, würde ich mal bei der Firma anrufen, den Ablauf schildern und mich nett und
höflich nach dem Gesundheitszustand des Vertreters erkundigen. Auf eine Konfrontation würde ich es nicht
sofort ankommen lassen.
Wer heute wegen des Verhaltens seines Hundes bei Gericht landet, hat schonmal im Voraus ganz
schlechte Karten!


HG Andrea

Yoko Ono

unregistriert

7

Mittwoch, 2. Februar 2011, 11:40

Grundstück sichern

Hallo, hatte auch mal so nen Fall, allerdings mit zwei Riesenschnauzern, bei dem der eine nach eindrücklichem Warnen auch mal gezwickt hat, d.h. es ist etwas Blut geflössen, ist allerdings schon mal so 10-15 Jahre her. Es hat sich gutlich aufgeklärt, aber damals wurde mir erklärt, daß du dein Grundstück sichern mußt d.h. keiner kann einfach das Gartentor aufmachen von außen z.B. abschließen oder sonstwie sichern. Wenn einfach die Klinke gedrückt werden kann wars das schon trotz Schilder. Also würde ich auch mal höflich nachfragen, auch wenn man noch so einen Ärger im Bauch hat :nuho: Müßte mich auch gewaltig beherschen.

LG Eva

chrissy

unregistriert

8

Mittwoch, 2. Februar 2011, 12:07

Hallo

Danke für Eure Antworten.HUnde sind geknuddelt :love:

@Vogti: der Gedanke mit dem Kinderschänder weil er mich auf mein Kind ansprach,
nachdem ich dafür gesorgt hab das die Hunde ihn verschonen :whistling: ....das war ja auch nur so ein GEdanke und hat mit dem Fall ansich nix zu tun.Also bitte ärgere dich nicht.Wäre ich nicht da gewesen hätten die HUnde mal gebarft :exla: ,also hat der Typ echt Glück gehabt!!!

Wir haben 2 KLingeln...eine draussen am Tor(die funzt aber nicht) und eine am Haus(hab ich aber nicht gehört und die is normalerweise sehr laut).Das Gartentor war nicht verschlossen,weil ich ja nur ins Haus bin um die Hunde zu holen....wir wollten ja dann sofort Gassi.Für mich macht das noch immer den Anschein als hätte der Typ nur gewartet das wer heimkommt :nuho:

Das ich für den Schaden den die Hunde angerichtet haben gerade stehn muss ist mir klar,
auch wenns unfair ist zumal er ungefragt das Grundstück betrat!
Ich hoffe allerdings inständig das der Typ seine Lektion gelernt hat :nuho: und nie wieder Grundstücke mit Warnschild an der Tür betritt!!!Sollte er mich anzeigen bekommt er ganz schnell ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch hinterher :nuho:

Bei der Firma hab ich mich gestern beschwert. Die solln gefälligst ihre Mitarbeiter auf solche Situationen hin schulen! :-|
MIr ist es Persönlich grad vollkommen egal wie es dem Typen geht.ER konnte noch laufen und die Hand bewegen.

ER wird sich nie wieder hier sehen lassen!!! :D

9

Mittwoch, 2. Februar 2011, 12:37

Hallo Chrissy,
wenn der Typ eine Anzeige macht,
bekommst du bald Post vom Ordnungsamt
(es reicht auch eine Kopie von deinen Schilderungen hier :cursing: )
Das bedeutet dann Wesenstest und evtl Maulkorb und Leinenzwang
für deine "gefährlichen " Hunde :cursing: (so werden sie dann eingestuft)
Auch darfst du dann die meist sehr hohe Steuer für "gefährliche" Hunde zahlen.
Ob nu auf deinem Grundstück oder nicht, ist hierbei wohl egal,
es hätte ja auch ein Kind sein können, das seinem Ball nachrennt (wird gern als Beispiel genommen)
Red mit dem Herren, back zur Not kleine Brötchen, du tust es für deine Hunde.
Einigt euch im guten, das ist allemal besser als der Stress der
auf dich zukommen könnte.
Ich hoffe sehr das alles gut ausgeht
LG
Martina

Highlander

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10

Mittwoch, 2. Februar 2011, 12:59

Im Zweifelsfalle ist leider immer der Hundehalter der Angear**te... :m:

Du hast deine Hunde so zu verwaren, dass keinem etwas passieren kann. D. h., auch dein Hoftor abzuSCHLIEßEN. Es gibt Kinder, Analphabeten.... die auch 20 Schilder nicht lesen könnten. Ist leider so.
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

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