Hallo Erika,
also juristisch betrachtet geht man oft von der ersten Ursache aus.. z.B ich verhaue jemanden, der dann mit dem Krankenwagen mitgenommen werden muss, der Krankenwagen verunglückt und stirbt, ich werde dann wegen fahrlässiger Tötung verklagt, weil ja hätte ich den jenigen nicht geschlagen, hätte er auch nicht in dem Krankenwagen gesessen..etc.
Somit wird in meinen Augen die Haftpflichtversicherung auch zumindest anteilig was zahlen müssen, natürlich ist nicht ganz auszuschließen, dass die Katze nicht trotzdem auch so über die Straße gelaufen wäre, aber machen wir uns mal nichts vor, sie hätte höchst wahrscheinlich einfach besser auf sich aufgepasst und wäre da nicht so kopflos losgerannt, man kann hier einfach ein Eichhörnchen auch nehmen, Katzen, Eichhörnchen , Mäuse, Tauben , etc gehören zum gewöhnlichen Straßenbild, das Risiko ist daher nicht ungewöhnlich. Dann wird man vermutlich auch gucken, wie die örtlichen Verhältnisse waren und ob den Radfahrer nicht auch eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nicht hätte abverlangt werden können, sprich hätte er da seine Geschwindigkeit runter drosseln können müssen oder sogar absteigen..aber ja alles Tatsachen, die man so von Außen nicht bewerten kann. Im Ergebnis sehe ich hier schon eine gewisse Teilschuld und Hafttung beim Hundebesitzer bzw bei der Haftpflichtversicherung.
LG
Karo