Original geschrieben von Halina
Hallo Ingrid,
fürs Auswerten sind digitale Bilder nicht zulässig, da die Manipulation durch die Bildbearbeitung zu hoch sind.
LG Anke
Hallo Anke,
bist Du sicher?? Also, ich komme ja aus der Branche und habe in der Humanmedizin fast täglich mit dem digitalen Röntgen zu tun. Zumindest in der Humanmedizin ist das digitale Röntgen ohne Weiteres zulässig, wird auch ohne Einschränkungen bei Gutachten etc. anerkannt, obwohl da ja die Manipulation wesentlich einträglicher sein kann als bei der Hundezucht.
Normalerweise kann man die Bilder so auch nicht verändern. Die werden vom Tierarzt auf eine CD gebrannt, und darauf sind die auch nicht mehr veränderbar, genausowenig wie ein Röntgenfilm beim konservativen Röntgen. Die einzige Möglichkeit ist eben, wenn der Tierarzt unter einer Decke mit dem Hundebesitzer steckt, aber auch dann kann er beim konservativen Röntgen einfach einen anderen Hund röntgen oder ein anderes Bild wegschicken.
Wenn diese Regelung also tatsächlich so besteht, dann glaube ich nicht das es an der Manipulationsmöglichkeit liegt.
Ich kann mir eher vorstellen, das ein Befunden der digitalen Bilder beim HD-Auswerter nicht so ohne weiteres möglich ist. Dafür benötigt man nämlich einen speziellen, sog. "Grey-View" Monitor, auf dem Röntgenbilder sehr kontrastreich und detailliert dargestellt werden können. Und so ein Gerät kostet mal eben ein paar 1.000 EUR. Mit einem Lichtkasten ist das also nicht mehr möglich.
In der Humanmedizin ist es aber vorgeschrieben, dass es zumindest möglich sein muss die digitalen Bilder auch auf einen Film zur klassischen Auswertung an einem Lichtkasten zu bekommen. Ich weiß nicht ob es in der Tiermedizin auch so sein muss. Die technische Möglichkeit besteht aber....
Viele Grüße
Sören