Hallo Zaubermaus,
wenn eine Hündin 2 mal in einem Kalenderjahr belegt wurde, heißt das noch lange nicht, dass sie auch das 1. mal Welpen hatte.
Beim Leerbleiben einer Hündin hat der Züchter Anspruch auf einen Wiederholungsdeckakt mit der gleichen Hündin bei dem gleichen Rüden bei der nächsten Hitze.
Und das kann im gleichenKalenderjahr sein.
Und glaube mir das wird durch den Ortsgruppenzuchtwart und Landesgruppenzuchtwart kontrolliert.
Zuletzt auch durch den Hauptzuchtwart.
Jeder Wurf wird vor Abgabe der Welpen vom ZW abgenommen und es wird ein Wurfantrag ausgefüllt, der an die Zuchtwarte und die Geschäftsstelle geht.
Glaub mir es würde doch auffallen
und der Züchter bekäme wahrscheinlich Zuchtsperre
LG Elke
deren Riesenschnauzerhündin auch in einem Jahr 2 mal gedeckt wurde, da siedas 1. mal leergeblieben ist.