Hallo, musste dieses Thema noch einmal hochholen:
Auf der BSZ in Dortmund wurde mein ZS pf/s in der Zwischenklasse mit einem GUT bewertet, wäre nicht weiter schlimm, denn auch mit schlechten Bewertungen muss man als Aussteller leben, auch wenn er bis dahin immer in der ZK mit einem V bewertet wurde.
Aber wenn man die Beurteilung liest, stehen mir die Haare zu Berge:
Kräftig in der Pigmentierung, quadratisch im Aufbau, dunkles Auge, kräftig aufrecht getragene Sichelrute, geringe Winkelung HH, und jetzt kommt es: beißt mit 2 Schneidezähnen vor + 1 x Aufbiss.
Ich dachte, ich seh' nicht richtig. DENN DAS STIMMT NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
FAZIT IST: Wir haben ihn von mehreren Züchtern ansehen lassen und haben ihn dem TA vorgestellt. Er hat definitiv keinen Zahnfehler! Was uns auch attestiert wurde.
Auch haben wir dies so weitergegeben, aber leider wird dagegen nichts unternommen. Muss man sich so einen Irrtum gefallen lassen?
Kann doch nicht sein, dass erfahrene Zuchtrichter sich solche Fehler leisten können. :o
Und nun, welch ein Wunder:
Am Tag danach auf der ISPU-Schau waren die Zähne wieder ok.
Kann man sich dagegen nicht wehren? Muss man alles so hinnehmen? Auch wenn es heitß, dass der Hund dadurch keinen Schaden erleidet, bleibt solch eine Bewertung immer an ihm haften. Oder seid Ihr anderer Meinung?
LG Gabi