Laut geltendem med. Recht darf kein "normaler" Honig (auch kein Bio-Honig) für die Wundversorgung verwendet werden.
Lebensmittel und Nahrungsergänzungs-mittel dürfen gesetzlich nicht für medi-zinische Zwecke eingesetzt werden.
Medizinischer Honig für die Wundver-sorgung muss spezielle Kriterien bzgl. Reinheit, Wirkung, biologische Sicherheit etc. erfüllen und wird, wie auch andere moderne Wundversorgungsmittel, auf diese Parameter streng überprüft.
Außerdem muss er sterilisiert sein. Erst wenn all die geforderten Maßstäbe erfüllt sind, kann medizinischer Honig für die Wundversorgung zugelassen werden, was mit dem CE-Gütesiegel manifestiert wird.
Solche Produkte sind nur über die Apotheke oder den medizinischen Fach-handel zu beziehen.
OK, er ist sterilisiert worden ...Zusatzstoffe hat unser Honig auch nicht ! Und da die "Wunde" sowieso schon unsteril ist....
Bei der nutzung des Honigs entstehen geringe Mengen von Wasserstoffperoxyd, hoch genug, um Bakterien abzutöten, aber zu gering, um zytotoxisch (zellabtötend) zu wirken.
Übrigens haben wir beim Militär gelernt....früher hat man Hiebwunden o.ä. auch schon mit Honig behandelt. Und wenn man nichts anderes im Gefecht zur Hand hat, geht auch Zucker zum sterilisieren einer Schußwunde !!