Teil 2
Annahme 6: Züchter bezahlen durch die sogenannte Zwingersteuer weniger Hundesteuer und können so auch ihre geschätzten alten Tiere problemlos finanzieren.
Falsch!
Die ursprüngliche Steuerermäßigung in Form von Zwingersteuer für seriöse Liebhaberzüchter in den Hundeverbänden sollte zwar in diesem Sinne der Förderung der Rassehundezucht dienen. Mit dem Wegfall der Hundesteuer als Ländergesetz und der vollen Übertragung in die kommunale Steuererhebungskompetenz durch den Landesgesetzgeber haben die Städte- und Gemeindetage der Länder (Verband der kreisfreien und kreisangehörigen Städte) jedoch eilig eine Mustersatzung erarbeitet (neue Hundesteuersatzung). Nach Beschluß der Arbeitsgemeinschaft der Steueramtsleiter wurden in den vorgenannten Verbänden Arbeitsgruppen gebildet, in denen ein Satzungsmuster ausgearbeitet wurde. Ein solches wurden den Mitgliedsverwaltungen (Kommunen und Gemeinden) als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt - mit der Empfehlung zur Übernahme und Einbindung in die Hundesteuersatzung.
Ziel: mehr Finanzeinnahmen durch Hundehaltung.
Hieraus resultiert, daß sehr viele Kommunen in ihrer neuen Hundesteuersatzung eine Steuerermäßigung für Züchter nicht mehr vorsehen. Aus fiskalischen Gründen werden sich daher in den kommenden Jahren immer mehr Gemeinden dieser Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes anschließen. Viele andere steuerliche Begünstigungen aus der alten Praxis wurden ebenfalls ersatzlos gestrichen. Die neuen Hundesteuersatzungen sind übrigens in allen Bundesländern gleichlautend: Jede Stadtverwaltung schreibt von den vorgegebenen und empfohlenen Mustersatzungen ab.
Annahme 7: Egal, ob einer oder mehrere Hunde in einem Haushalt leben: Für alle Vierbeiner eines Besitzers wird der Steuersatz in gleicher Höhe fällig.
Falsch!
Nirgendwo in ganz Deutschland wird für mehrere Hunde im selben Haushalt der gleiche Steuersatz erhoben. In wenigen Gemeinden wird gestaffelt: Der zweite Hunde kostet mehr als der erste und der dritte mehr als der zweite. Jedoch in fast allen Kommunen wird ab dem zweiten und für jeden weiteren Hund progressiv doppelt besteuert. Zum Beispiel Stuttgart: Der erste Hund kostet 210,00 DM, der zweite und jeder weitere Hund 420,00 DM. Bei drei Hunden muß der Hundehalter in Stuttgart jährlich eine Hundesteuer von 1.050,00 an das Steueramt zahlen. Das allerdings gibt es bei keiner anderen Steuerart in Deutschland und ist auf der ganzen Welt einmalig. Auch eine Möglichkeit, auf diese Art und Weise Tierliebe zu erschweren bzw. zu bestrafen!
Ich meine: eine eindeutige Mißachtung des Verfassungsgebotes einer "steuergerechten Gleichbehandlung" nach Art. 3 GG im Bezug auf alle anderen Steuerarten.
Annahme 8: Die sogenannte "Kampfhundesteuer", die weit über dem normalen Satz liegt, wird nur für auffällig gewordene, erwiesenermaßen gefährliche Hunde erhoben.
Falsch!
Um es gleich vorweg zu nehmen: Den "Kampfhund" gibt es nicht. Hierbei handelt es sich um einen von der Politik willkürlich und aus Unkenntnis geprägten Begriff mit fiskalischem Hintergedanken zu mehr Finanzeinnahmen durch "(Kampf-)Hundesteuer". Politiker waren in der Findung von Argumenten zur Rechtfertigung ihrer Interessen schon immer recht erfinderisch, wenn es darum ging, eine hundeliebende Minderheit in unserer Gesellschaft ohne Lobby und den Rückhalt der übrigen Bevölkerung kräftig zu schröpfen. Es wird in Deutschland zur Erhöhung von Einschaltquoten ständig gegen Hund und Halter gehetzt, auf medienwirksam populistischer Art unsachlich mit hochgespielter Skandalberichterstattung und blutrünstig reißerischer Aufmachung polemisiert. Aber auch, um Hundefreunde von der übrigen Bevölkerung (Nichthundehalter) als schutzlose Minderheit zu isolieren. Hierzu werden in unverantwortlicher und besorgniserregender Weise bei der Bevölkerung bewußt Ängste geschürt, um "Kampfhundesteuern" zu rechtfertigen und Einnahmen für die öffentlichen Kassen zu erzielen. Alle Besitzer von als Kampfhund diskriminierten Rassen werden kräftig zur Kasse gebeten. Betroffen sind auch solche Hunde, die niemals negativ oder als gefährlich auffielen. Eine artbiologische Rasseunterteilung "Kampfhund" ist absoluter Schwachsinn. Grundsätzlich trägt die Verantwortung der Mensch am anderen Ende der Leine. Aus jedem Hund kann ein gefährlicher Hund gemacht werden. Zudem fällt auf, daß in der Liste der aufgeführten Rassen als Kampfhunde der Deutsche Schäferhund fehlt, der in der Beißstatistik des Deutschen Städtetages Köln ganz oben steht mit den häufigsten Beißvorkommnissen, gefolgt von Mischlingen. Die meisten als Kampfhund diffamierten Rassen finden sich erst im untersten Drittel und in sehr geringer Anzahl. Zudem wissen die Politiker bestens, daß mit einer Kampfhundesteuer Beißvorfälle keineswegs zu verhindern sind. Lediglich die Städtekämmerer können sich über mehr Steuereinnahmen durch Kampfhundesteuer freuen. Für Beißunfälle einzelner Hunde gilt ausschließlich unser Strafrecht und die Haftpflicht des Hundehalters, aber nicht die Hundesteuer. Das wissen die Politiker nur zu genau.
Annahme 9: Wer einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause gibt, wird automatisch von der Hundesteuer befreit.
Falsch!
Seit vielen Jahren bemühen sich Tierschutzvereine, -organisationen und Verbände (wie der Deutsche Tierschutzbund und auch der Bund gegen Mißbrauch der Tiere) darum, aus dem Tierheim geholte Hunde von der Hundesteuer zu befreien. Nun wurde, allerdings in sehr wenigen Kommunen, als sogenannter Kompromiß erreicht, daß lediglich für einen befristeten Zeitraum von nur einem Jahr die Hundesteuerzahlung für einen Vierbeiner aus dem Tierheim ausgesetzt werden kann. Die zeitliche Befristung einer Steuerbefreiung für einen Hund aus dem Tierheim wird jedoch von unserer Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer als grober Unfug und als nicht zumutbar abgewiesen. Es zeigt sich daran wieder sehr deutlich, daß die Politiker einfach nicht bereit sind, auf Steuereinnahmen durch die Hundesteuer zu verzichten. Soll etwa nach Ablauf der Frist der Hund wieder ins Tierheim gebracht werden? Wir plädieren und fordern, daß als erster Schritt für Hunde aus dem Tierheim die Hundesteuer voll und unbegrenzt für die gesamt Lebensdauer des Tieres entfallen muß. Als zweiter Schritt wird die Abschaffung der Hundesteuer für alle Hunde in ganz Deutschland gefordert.
Annahme 10: Bei der Steuereinstufung wird die größe des Hundes berücksichtigt: Für einen Chihuahua wird weniger Steuer verlangt als für einen Irish Wolfhound.
Falsch!
Eine solche steuergerechte Differenzierung, wie bei allen anderen Steuerarten selbstverständlich (z.B. beim KFZ nach Hubraum, oder Lohn- und Einkommenssteuer nach Verdiensthöhe usw.), gibt es bei der Hundesteuer nicht. Aus Gründen finanzpolitischer Interessen wird eine steuergerechte Differenzierung nach Größe, Art des Hundes (Mischling oder wertvolle Rasse) beharrlich verweigert.
Eine Zweiklassengesellschaft und steuerliche Ungleichbehandlung der Hundehalter gegenüber allen anderen Steuerarten in der BRD ist somit eindeutig erwiesen.
Quelle: Jörg-Peter Schweizer, Vorsitzender der Bürgerinitiative & Interessengemeinschaft Deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer, Januar 2000)