Genauso ist es nicht durchsetzbar, dass potentielle Welpenkäufer, den Hund zum Züchter zurückbringen, sollte es Probleme geben/sich die Lebensumstände ändern und der Hund muss weg. Viele setzen die Klausel trotzdem in den Vertrag um den Käufer zu signalisieren, dass man immer da ist und einen an die Hand nimmt wenns sein muss
Meiner Schwester hatte mal der Tierschutzbund zu so einer Klausel geraten als sie einen "OUPS"-Wurf hatte. Tatsächlich kam (oh Wunder) zu Ferienbeginn ein kleiner Hund zurück. Da war ich eigentlich froh, dass die Klausel akzeptiert wurde. Wenn er im Tierheim gelandet wäre, wäre das sehr Schade gewesen. Ein paar Tage nach der Übergabe hatte sie übrigens eine tolle Familie gefunden, die nicht zur Ferienzeit festgestellt haben, dass sie eigentlich nicht genug Zeit für einen Hund haben.
Was ich damit sagen will: gut zu wissen, dass die Klausel letztendlich nicht durchsetzbar ist, aber manchmal gar nicht so schlecht.
Was mich dennoch immer schon geärgert hat, dass manche Züchter und Tierheime glauben, auch nach der Übergabe immer noch Bestimmungsrechte zu haben. Für mich gilt eigentlich: abgegeben ist abgegeben! Schließlich ist rechtlich gesehen der Hund immer noch eine Sache und wird nur durch das Tierschutzgesetz wieder von Sachen abgegrenzt.
Sorry für meine ausschweifenden Ausführungen, sie haben mit dem eigentlichen Thema nu gar nichts mehr zu tun. Aber heute habe ich meinen Hund offiziell von der Tierschutzorganisation übernommen und genau das war ein Thema über das wir ausführlich gesprochen haben.