Leider hat man nicht immer und überall alle gerade erforderlichen Ordnungen griffbereit oder im Kopf
. Hier aber noch einmal ein kurzes posting zu meinem Fall.
Meine Hündin wurde ohne Bewertung aus dem Ring geschickt, weil der Richter die fehlende Chipnummer auf einem vorgelegten tierärztlichen Attest bemängelte. Dieser Entschluss "ohne Bewertung" wurde auf dem Bewertungsbogen NICHT BEGRÜNDET. Das, was mir da also passiert ist, war NICHT korrekt. Hätte ich es am Tag der Ausstellung gewusst, hätte ich natürlich Beschwerde eingelegt. Ich bin mir sicher, dass auch dieses posting wieder "zerdiskutiert" wird und damit endet, dass alle den Geruch ihrer Hunde toll finden, aber ich möchte es mir doch mal von der Seele schreiben:
Hier der entsprechende Auszug aus der Ausstellungsordnung der FCI:
OHNE BEWERTUNG. Dies gilt für Hunde, denen keine der obgenannten Formwertnoten zuerkannt werden können. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Hund nicht läuft, ständig am Aussteller hochspringt oder ständig aus dem Ring strebt, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur). Der Grund für die Beurteilung "OHNE BEWERTUNG" ist im Richterbericht anzugeben.