Original geschrieben von Willy
Ansonsten wird das Tier über das Tierschutzgesetz geschützt. Die Verordnung über das Halten von HUnden und einigen weitere Rechtsvorschriften.
Hallo Willy,
in diesem Zusammenhang würde mich Folgendes interessieren:
Wir hatten hier im Rhein-Main-Gebiet unlängst den Fall, dass einem Hundehalter wg. Misshandlung (schlechte Haltung mit Todesfolge) die Tiere weggenommen und zum Tierschutz zum Aufpäppeln gegeben wurden.
Gemäß einem Presseartikel will dieser Mann seine Hunde zurück haben.
Wie hoch sind die Chancen, dass er sie tatsächlich wieder bekommt?
Wenn das Ganze unter "Ein Tier ist eine Sache" läuft, vermutlich sehr hoch.
Ist das Tierschutzgesetz "stark genug", um so etwas zu verhindern?
Könnte ihm (rein theoretisch) die Tierhaltung verboten werden?
VG,
Petra