Also wir haben es in unserem Vertrag ähnlich stehen.
Das die Verträge in diesem Teil ähnlich klingen, liegt meiner Meinung nach daran, daß dieser Satz auch im VDH Muster-Kaufvertrag steht.
Natürlich muß sich jeder Züchter absichern. Der Kaufvertrag ist ein rechtliches Schriftstück und hat nichts damit zu tun, ob ich unsere Welpen liebe.
Natürlich tue ich das! Und aus diesem Grund suchen wir unsere Welpenkäufer auch genau aus. Habe ich bei Leuten ein schlechtes Gefühl, bekommen sie keinen Hund, basta!
Rückkaufsrecht habe ich in unseren Verträgen auch drin. Und ich nehme den Hund auch zurück und versuche ihn dann wieder gut zu vermitteln.
Das wir unsere Hunde lieben, kann jeder Welpenkäufer sehen, wenn er uns besucht. Auch bei vorherigen telefonischen Kontakten strahle ich das aus (glaube ich).
Ich kann also an einem solchen Passus im Vertrag nichts verwerfliches finden. Es gibt genug Dinge darin, die wir dem Käufer auch zusichern.
Ist viel, viel sicherer, als wenn ich einen Hund irgendwo auf einem Bauernmarkt kaufe, oder?
Viele Grüße
Ralf