Hallo Rita,
das wäre ein Kompromiss, wenn denn die Zeit ausreicht und der Ablauf dadurch nicht gestört wird.
Das Besprechen muss der Richter nicht nur NICHT machen, er darf es auch gar nicht !
Siehe § 24 3. VDH-ZSO die, wie wir ja gelernt haben, für ALLE Schauen gültig ist, sagt :
Es ist untersagt, Hunde zu richten, die nicht im Bewertungsbuch und/oder im Katalog verzeichnet sind. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Aussteller eine schriftliche Bescheinigung der Zuchtschauleitung vorweist, aus der ersichtlich ist, daß der Hund rechtzeitig gemeldet war, aber infolge eines Versehens nicht im Katalog aufgeführt wurde.
Liebe Grüße Ingrid, dieauchganzschönausstellungsverrücktistaberihrerbabiesnochinruheläßt