Hallo Helga,
schau doch mal in die VDH Zuchtschauordnung, § 32 und 56.
Terminschutz ist ein etwas unglücklicher Ausdruck. Es wird nämlich nicht der Termin geschützt.
Geschützt wird der Veranstalter einer Spezial-Zuchtschauen bzw. eine Veranstaltung selbst, und zwar vor gleichartigen Veranstaltungen am selben Tag und Ort (Stichwort: Konkurrenzveranstaltung). Darüber hinaus darf ein Terminschutz (?) für eine Spezial-Zuchtschaue grundsätzlich nicht erfolgen, wenn am gleichen Tag eine internationale oder nationale Zuchtschau im Umkreis von 200 km durchgeführt wird.
Viele Grüße
Manfred