Original geschrieben von dennis65de
Ich komme aus Hamburg. Unser Hundegesetz definiert einen "Gefährlichen" Hund folgendermaßen: Ein Hund der übermäßig aggressiv ist und sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erweisen.
Für mich hört es sich so an als träfe das auf die meisten eurer Hunde zu.
In diesem fall wäre der Besitz nur unter Auflagen gestattet. Bedeutet: Maulkorb oder Wesenstest. Im Wesenstest wird verlangt das der Hund auf eine direkte Konfrontation mit einem fremden Hund ruhig und nicht aggressiv reagiert.
Meine Meinung zu denen unter euch, deren Hunde diesen Wesenstest nicht bestehen würden:
Haltet euch an das Gesetz und beklagt euch nicht über die Halter von friedlichen Hunden.
Bevor du dich auf so ein Gesetz berufst, solltest du vielleicht erstmal schauen, wie das tatsächlich abläuft, wenn ein Hund als übermäßig aggressiv eingestuft wird.
Wenn ein Hund äußerst ungehalten reagiert und meinetwegen auch noch beißt, wenn ein anderer einfach in den angeleinten Hund hereinrennt, dann ist dieser Hund kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes.
DAS hat der Gesetzgeber nämlich nicht gemeint.
Und ein nicht abrufbarer Hund ist in Hamburg nun auch nicht gern gesehen, daher hat eher der das Problem, dessen Tut-Nix andere belästigt.
lg
Cinderella