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11

Montag, 13. April 2015, 08:23

Genau, Polizei und Anzeige. Bis vor einigen Jahren, hätte die Polizei schon bei der Erstmeldung sofort reagiert. Nach diversen Hundebissen, welche durch die Medien gegangen sind, waren Polizei und Ordnungsamt angehalten, sofort zu handeln. Weil aber in letzter Zeit ( zum Glück) nichts mehr passiert ist, sind diese Maßnahmen, genannt ,, Vorfall Hund'' in Vergessenheit geraten. Es hätte auch ein Kind sein können :gr?:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Highlander« (13. April 2015, 19:53) aus folgendem Grund: Zitat entfernt - siehe original drüberstehender Beitrag. Siehe Nutzungsbestimmungen


Madze

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12

Montag, 13. April 2015, 08:40

Zitat

Es hätte auch ein Kind sein können :gr?:
Genau so sehe ich das auch.
Signatur von »Madze« Liebe Grüße
Madlon mit den Katzen Bonnie & Cleo an der Seite und Nesto, Rieke, Gina, Mylo und Bonny für immer im Herzen


Die Intelligenz eines Hundes zeigt sich oft in der Fähigkeit, Wege zu finden, wie er einem Befehl nicht gehorchen muss.

iris judith

unregistriert

13

Montag, 13. April 2015, 09:51

Schlimme Geschichte, aber:
innerartliche Aggressionen sind so gar kein Indiz, dass der Hund auch gegenüber Menschen aggressiv auftritt!
Genau wie umgekehrt!

Gute Besserung für deinen Hund!

Liebe Grüßen
Iris

14

Montag, 13. April 2015, 09:52

Klugscheißmodus an:
:O Und ich dachte, man weiß inzwischen von den Verordnungen über "gefährliche Hunde", in denen es - z.T. nach ertwas unterschiedlich definierten Listenhunde in der Regel heißt "gefährlich ist auch ein Hund, der .." - und jetzt von mir verkürzt: beißt.
Und jede Polizeistation muss Anzeigen aufnehmen, wenn sie nicht offensichtlich unsinnig sind, und bei Hundebissen ist es die Regel, dass sie die zuständige Behörde ( :D :D und die kennen die dann!!) informieren.
Da braucht man keine Sachbeschädigungsüberlegungen.
Und die ermitteln dann ganz von alleine den Fahrzeughalter nach dem Kennzeichen, und meistens machen sie ihre Arbeit auch insoweit richtig, dass sie dann auch den Hundehalter ermitteln.
Und dem Geschädigten die Daten mitteilen.
So einfach ist das.
Klugscheißmodus aus.
Fehlt irgendwo noch ein Hinweis auf ironische Formulierungen?

Madze

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15

Montag, 13. April 2015, 10:05

Nur ganz kurz weil ich jetzt weg muss.

OA hat sich gemeldet, sie dürfen die Daten nicht an uns weitergeben. Wir müssen Anzeige bei der Polizei erstatten, was ja jetzt erst möglich ist, weil wir das Kennzeichen haben. Dann geht hoffentlich alles seinen Gang.
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Highlander

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16

Montag, 13. April 2015, 20:00

Stimmt. Hatten wir auch (ähnlich). Einfach Anzeige bei der Polizei, die machen eine Halterfeststellung. Bei uns war der PKW Halter nicht gleich der Fahrer. Völlig egal, die Anzeige ist somit nicht gegen Unbekannt, sondern gegen "das Fahrzeug" und dessen Fahrer.
Den Umweg über das Ordnungsamt würde ich nicht machen.
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

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Anke E.

unregistriert

17

Montag, 13. April 2015, 22:02

zumal der Hund ja nicht GEMELDET SEIN MUSS....gibt ja genug ohne Anmeldung.... Anzeige und gut is...dann müssen die Behörden reagieren...

Madze

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18

Dienstag, 14. April 2015, 14:41

Polizei kann man hier getrost vergessen. Männe war gestern und wollte Anzeige erstatten. Das einzige was sie machen ist den Halter des Fahrzeuges ermitteln, was aber auch schon das eine OA gemacht hat, und festzustellen ob, derjenige auch der Hundehalter ist. Mehr machen sie nicht. Wenn dann kommt evtl. noch das OA, das uns weiterhelfen kann. Aber das steht momentan auch noch in den Sternen. I

Ich bin gespannt und fühl mich ganz ehrlich im Stich gelassen. :m:
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Highlander

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19

Dienstag, 14. April 2015, 20:02

...Männe war gestern und wollte Anzeige erstatten. Das einzige was sie machen ist den Halter des Fahrzeuges ermitteln, ...Mehr machen sie nicht...

?( Anzeige wegen "Sachbeschädigung" ? Ihr wollt ja sicher die TA Kosten zurück? Sie dürfen ihn nicht weg schicken. Es ist sein gutes Recht, eine Anzeige aufzugeben.
Es kann schließlich nicht sein, dass ihr euch selber auf die Socken machen müsst, um die Kosten "einzutreiben"!
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

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Colonia

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20

Mittwoch, 15. April 2015, 08:52

Ihr wollt ja sicher die TA Kosten zurück? Sie dürfen ihn nicht weg schicken. Es ist sein gutes Recht, eine Anzeige aufzugeben.

Völlig richtig - nur: leider kommt es immer öfter vor, dass man Behörden - teilweise recht nachdrücklich - auf bestehende Rechte ( des Hilfesuchenden ) und Pflichten ( der zuständigen Behörden ) hinweisen muss.
K:A: ob das Desinteresse, Arbeitsüberlastung oder sonst was ist. :gr?:

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