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41

Dienstag, 6. Januar 2015, 22:19

... laut finnischer kurzübersetzung: auch dort die gleichen regelungen :(

und damit werden sie dem illegalen welpenhandel genau garnichts anhaben können ...

claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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42

Mittwoch, 7. Januar 2015, 10:23

TW

Hallo,
mit Finnland habe ich gerade "gesprochen", sie haben auch eine neue Regelung. Welpen müssen Tollwut geimpft sein, brauchen aber dann nicht die 21 Tage warten. Sie können direkt nach der TW-Impfe einreisen.
Ich hab nun auch mal über das Veterinäramt angefragt, die sich erst "erkundigen" müssen.

LG Anja

43

Mittwoch, 7. Januar 2015, 11:28

... was mich mit am meisten ärgert an dieser sache: das hilft gegen illegalen welpenhandel genau garnichts.

auf der seite des ministers steht, daß diese welpen zumeist schlecht sozialisiert sind. daran ändert sich genau garnichts, wenn sie noch bis zur 15. woche in genau den händen bleiben müssen, die es schon bis zur 8. woche nicht geschafft haben die hunde vernünftig zu sozialisieren. nur ... mit 16 wochen ist ende mit der sensibelsten phase in dem bereich. alles was hund bis dahin nicht kennengelernt hat, wird man ihm nur mit sehr viel mühe noch nahebringen können - manches garnicht mehr.

und ich weiss wovon ich rede ... ich hatte mal einen hund mit prägungsdefiziten. und bei allem, was ich mit ihm erreicht habe, so hat er doch sein ganzes leben in bestimmten bereichen stress und probleme gehabt, der nicht notwendig gewesen wäre.

auf facebook gibt es eine erste initiative zu dem thema:
https://www.facebook.com/rabieseu?fref=ts
bitte liken, wer kann. das ist ein erster schritt.

wir müssen aktiv werden - so kann das nicht bleiben!
das ist für keinen welpen positiv ... auch nicht für die, die unter widrigen bedingungen geboren werden.

lg claudia
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44

Mittwoch, 7. Januar 2015, 14:07

TW

Dies bekam ich auf meine Anfrage zurück.

Das Vorliegen des Tollwutschutzes muss im Rahmen des Reiseverkehrs im sog. Heimtierausweis bestätigt werden. Im Rahmen des Handels muss neben dem Heimtierausweis zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden, in der ein amtlicher Tierarzt u.a. bestätigt, dass das Tier gesund ist und dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt. Ausnahmen von dem Grundsatz, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegen muss, sind im Gemeinschaftsrecht nur für Welpen vorgesehen, wenn der Halter mit seinen Tieren reisen möchte. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie von dieser Ausnahme Gebrauch machen. Daran hat sich auch durch die neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen nichts geändert. In der Pressemitteilung vom 30.12.2014 wird lediglich darauf hingewiesen, dass Deutschland keinen Gebrauch mehr von den Ausnahmemöglichkeiten für den Reiseverkehr macht.

Im Hinblick auf das von Ihnen beschriebene Vorgehen, einen Welpen aus dem Ausland zu importieren, hat sich tierseuchenrechtlich nichts geändert. Auch bislang durften diese Tiere erst dann gehandelt werden, wenn ein gültiger Tollwutschutz vorlag. Ausnahmen für private Hobbyzüchter waren nicht vorgesehen. Insoweit kann ich die von Ihnen befürchteten Einschränkungen für Züchter nicht nachvollziehen.

Gruß Ute
Signatur von »finnben« Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken,

als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.

Louis Armstrong

45

Mittwoch, 7. Januar 2015, 22:00

... so ein quatsch!

wenn ich - als eigentümer - mit meinem welpen gereist bin, dann bin ich mit ihm nicht zu handelszwecken gereist, sondern der handel war schon abgeschlossen!

aus der pressemitteilung:
"Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwut-Schutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zu Handelszwecken transportiert wurden. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potenziell Tollwut-infizierten Tieren hatte."

die pressemitteilung ist da eindeutig. die wissen, worum es geht!

das: "Insoweit kann ich die von Ihnen befürchteten Einschränkungen für Züchter nicht nachvollziehen."
ist absoluter quatsch und entspricht auch nicht dem was sie in ihrer eigenen pressemitteilung schreiben.

lg claudia
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Highlander

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46

Mittwoch, 7. Januar 2015, 22:57

....in der ein amtlicher Tierarzt u.a. bestätigt, dass das Tier gesund ist und dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt...

Mal blond gedacht.... Kann ein gültiger TW Schutz nicht auch per Titer nachgewiesen werden, den der Welpe noch von der Hündin hat? Also ohne Impfe?
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

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47

Donnerstag, 8. Januar 2015, 01:09

Hallo,

wie heißt diese Verordnung eigentlich genau? Wo finde ich deren Inhalt/Textänderung? Ich lese überall nur "dank neuer Verordnung"..
Es gibt doch die Möglichkeit, Onlinepetitionen zu erstatten. Wäre eine Petition überhaupt geeignet, diese VO zu ändern oder ist hier eine andere Anlaufstelle zuständig?

Habe nur diese Hinweise gefunden:
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch…hinweise/260542

Vielleicht könnten wir eine Onlinepetition starten - ist jemand rechtlich sicher drauf und kann einen entsprechenden Text zur Verfügung stellen? Ausführiche Begründungen usw. inklusive. Vielleicht gibt es ja bereits eine Petition, die man unterstützen kann?

Liebe Grüße,
Katja.
Signatur von »ramses-on-leine« Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

www.ramses-on-leine.de

Zibirian

unregistriert

48

Donnerstag, 8. Januar 2015, 11:19

Hätte, könnte, wollte ;(

Fakt ist, daß z.Zt. ein Welpe nicht vor min. 15 Wochen eingeführt werden darf :!:

Und WENN meine Mutter einen Pimmel gehabt hätte, wäre sie mein Vater gewesen :D

Der Ingrid

Colonia

unregistriert

49

Donnerstag, 8. Januar 2015, 14:47

Und WENN meine Mutter einen Pimmel gehabt hätte, wäre sie mein Vater gewesen


Nicht zwangsläufig.
Möglicherweise liegt eine ICD-10-GM-2014 Erkrankung vor, auch bekannt als Intersexualität :exla:

50

Donnerstag, 8. Januar 2015, 15:14

... ingrid, wie recht du hast.

ich hab auch eine erste antwort und brauch mal eure hilfe:
hat irgendwer irgendwo eine info gelesen, daß tollwut in europa wieder im vormarsch ist?

das nutzen die nämlich als argument und ich finde nur gegenteilige quellen.
um nun nicht in eine argumentationsfalle zu geraten, wäre ich dankbar für hinweise, ob es irgendwo etwas gibt, was von vermehrten tollwutfällen spricht.

danke!

claudia
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