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Janne

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1

Samstag, 29. November 2014, 18:47

Begleithundeprüfung beim DTK

Hallo liebe Wissende ;) ,

die Suchfunktion spuckte mir nur sehr alte Freds zum Thema aus, und eine wirkliche Antwort auf meine Frage war auch nicht dabei (wenn ich was übersehen habe, bitte ich um einen Link, dann kann dieser Fred hier auch gerne wieder gelöscht werden).
Also: Wenn ich mit einem Riesenschnauzer eine BHP beim Deutsche Teckel Klub ablege, kann diese in die Leistungsurkunde eingetragen werden, obwohl sie zu großen Teilen anders abläuft, als ich sie vom PSK her kenne?

LG Heike
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2

Samstag, 29. November 2014, 20:17

Hallo,
eintragen lassen kannst du dir die schon. Sie wird dir aber sicher nicht vom PSK anerkannt. Als nicht eingetragen in die Ahnentafel und nicht startberechtigt für andere Prüfungen wie IPO/FH/THS usw.
Das ist aber nur mein Laienwissen.
Ich kann aber gern morgen mal zwei PSK-Leistungsrichter fragen wenn du magst.
LG Sabine

Janne

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3

Samstag, 29. November 2014, 20:31

Sabine, das wäre superlieb von Dir! -:- -:- -:-
Bin gespannt!
LG Heike
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4

Samstag, 29. November 2014, 21:49

Mach ich und melde mich morgen abend!
LG Sabine

Sören

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5

Samstag, 29. November 2014, 22:05


Also: Wenn ich mit einem Riesenschnauzer eine BHP beim Deutsche Teckel Klub ablege, kann diese in die Leistungsurkunde eingetragen werden, obwohl sie zu großen Teilen anders abläuft, als ich sie vom PSK her kenne?

LG Heike


Hallo Heike,

beides nein. Du darfst diese Prüfung weder auf einer VDH-Leistungsurkunde für die Sparten Gebrauchshundesport, Agility, Obedience, THS, etc. eintragen lassen, noch wird Dir die für irgendwas anerkannt.

Viele Grüße

Sören

Janne

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6

Samstag, 29. November 2014, 22:26

Danke Sören!
Was braucht es, daß man das darf, so wie Du schreibst?
Offensichtlich genügt es also nicht, wenn ein VDH-Richter die Prüfung abnimmt?
In unserer Leistungsurkunde steht beim Richter als zugelassen vom Verband DVG und BK.
Wodurch muß er darüberhinaus qualifiziert sein?
Viele Grüße, Heike
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Sören

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7

Samstag, 29. November 2014, 22:38

Hallo Heike,

das verstehe ich nun nicht. Was für ein Richter richtet denn im DTK? Nach welcher Prüfungsordnung richtet er?

Ein Richter bekommt seine Zulassung für seine Richtertätigkeit im Rahmen der für ihn relevanten Prüfungsordnung. Er darf ausschließlich nur nach dieser Prüfungsordnung richten und nach keiner anderen.

Ebenso darf er nur auf Leistungsurkunden Prüfungen eintragen, die für diese jeweilige Sportart ausgestellt wurden.

Ich kenne mich mit den Regeln des DTK nicht aus, aber dort richtet garantiert kein DVG oder BK-Richter. Wenn doch, verstößt der gegen geltende Ordnungen, da er nur und ausschließlich auf über einen VDH-Verein termingeschützten Veranstaltungen tätig werden darf, die nach den Regeln der für diesen Richter geltenden Prüfungsordnung ablaufen. Er darf gar keine andere BH-VT Prüfung abnehmen, als die der FCI/VDH Prüfungsordnung.

Mit den Leistungsurkunden ist es genauso. Dort dürfen nur die Prüfungen aus der jeweiligen Sparte eingetragen werden. Und auch darf dort nur ein Richter eintragen, der die Zulassung für diese jeweilige Sparte hat.

Viele Grüße

Sören

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Highlander« (29. November 2014, 22:46) aus folgendem Grund: Zitat entfernt - siehe Nutzungsbestimmungen


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8

Samstag, 29. November 2014, 23:40

Sören, das ist falsch rübergekommen.
Wir haben unsere Prüfungen jeweils bei einem DVG- und einem BK-Richter abgelegt.
Erstere war im Rahmen einer PSK-Veranstaltung, letztere im Rahmen einer Boxerklub-Veranstaltung.
Beide wurden in eine PSK-Leistungsurkunde eingetragen.
Die Prüfung, um die es hier geht, würde beim DTK stattfinden, und da richtet auch ein VDH-Richter.
Deswegen meine Frage, ob auch diese Prüfung in eine PSK-Leistungsurkunde eingetragen werden dürfte.
Ist es nun verständlich?

Viele Grüße,
Heike
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9

Sonntag, 30. November 2014, 08:49

janne, ich glaube nicht - die bhp des teckelklubs ist doch auf jagd ausgerichtet http://www.dtk1888.de/_rec/uploads/offizielles/po_2011.pdf

viele grüße
heinke

Janne

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Sonntag, 30. November 2014, 08:58

Heinke,
die BHP 1 (siehe mein erster Link) ist eine ganz normale Begleithundeprüfung mit anschließendem Straßenteil, nur daß sie nicht die Schrittfolge verlangt, wie ich sie von den BHPs, die ich bislang gelaufen bin, kenne.
Also mit "glauben" komme ich nicht weiter.
Viele Grüße, Heike
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