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Fuchstanz

unregistriert

21

Mittwoch, 29. Januar 2014, 13:30

Beweise? Zeugen? Ein Fax, vielleicht? Und dann eine angemessene Wartezeit...

Deni

Activ

  • »Deni« ist weiblich

Beiträge: 2 034

Aktivitätspunkte: 10 680

Hunde: Schwarze Halbhohe Bartträger

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22

Mittwoch, 29. Januar 2014, 13:49

Hi,


ich tippe mal das jeder langjährige Züchter im Laufe seines Lebens einen Hund zurück nehmen mußte, da sich die Lebensumstände des Besitzers geändert haben.
So hat zB eine Dame aufgrund Scheidung und Umzug ihren MS mit seltenen Blutlinien abgeben müßen. Der Verlust für den Genpool, wär dieser Hund wie geplant "auf die Couch" verkauft worden, wäre nicht unerheblich. Zum Glück hatte der Züchter Vorkaufsrecht und hat für den Hund dann ein entsprechendes Zuhause gesucht, so das der Rüde in die Zucht gehen konnte.

Als nächsten Punkt gebe ich zu bedenken, das es nicht nur die netten Käufer gibt. Die meisten Züchter informieren sich über Betrüger, Tierquäler, Vermehrer etcpp und würden diesen die Hunde nicht anvertrauen. Die Besitzer, welche den Hund abgeben wollen, haben diese Infos nicht.

Und zuletzt: ein paar Käufer sind auch nicht die tollsten Menschen der Welt und diese Klausel bringt sie dazu den Hund an den Züchter zu verkaufen wenn sie seiner Überdrüßig sind, bevor sie ihn einfach entsorgen.


Daher ist diese Klausel SEHR wichtig!

Gruß
Deni
Signatur von »Deni« Wendepunkte sind ein unvermeidlicher Teil des Lebens. Es zählt nur, was man anschließend tut. In diesen Momenten erkennt man, wer man ist.

Sören

Junior

  • »Sören« ist männlich

Beiträge: 917

Aktivitätspunkte: 4 620

Hunde: Einen Zwergschnauzer und fünf Riesen

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23

Mittwoch, 29. Januar 2014, 14:27

Hallo,

sehe das wie Deni. Diese Klausel dient in erster Linie dem Schutz des Hundes.

Wir haben diese auch in unseren Verträgen drinnen, und das wird auch so bleiben. Wenn ein Hund plötzlich weg muss, weil sich Lebensumstände ändern oder man überfordert ist, dann sind viele Menschen auch nicht sonderlich wählerisch, wohin der Hund nun geht. Wenn diese Entscheidung einmal getroffen wurde, dann gehen viele Menschen nach dem Motto vor "bloß schnell aus den Augen und aus dem Sinn".

Und an der Stelle will ich als Züchter ein Mitspracherecht haben. Mehr nicht. Ich habe weder Interesse daran, mir das Haus voller Hunde zu stellen oder bei Rückkäufen irgendwelche Hunde mit Gewinn weiter zu verschachern, wohl will ich aber wissen, wo von mir gezüchtete Hunde landen... meine Verantwortung als Züchter endet nicht mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag und der Übergabe des Geldes.

Wenn ein Hund abgegeben werden muss und ich bin der Überzeugung, dass der Hund es bei den neuen Besitzern gut haben wird, dann werde ich einen Teufel tun und von meinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Für das Tier ist das sowieso schon schlimm genug: aus einem Heim raus, ins andere wieder rein... jede unnötige Zwischenstation gilt es da zu vermeiden. Und ich kenne keinen Züchter, der das anders sieht.

Viele Grüße

Sören

  • »Stefanie« ist weiblich

Beiträge: 1 710

Aktivitätspunkte: 9 110

Hunde: 2 RS-Mädels *2007 + *2005

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24

Mittwoch, 29. Januar 2014, 16:24

@jackie

die 2-wochenfrist beginnt erst mit zustandekommen eines kaufvertrages, nicht mit der mitteilung, dass man beabsichtigt, den hund zu verkaufen.

ab dem punkt, wo ein vertrag da liegt in dem ein käufer und ein preis etc drinne stehen, und dieses dem vorkaufsberechtigten zugestellt/übergeben wurde, ab da laufen die 14 tage, nicht eine minute vorher...

gruss
Signatur von »Stefanie« ()_()_.-" "-.,/)
;.. `; -._ , ` )_
( o_ )` __,) `-._)

"Wir geben dem Hund den Rest unserer Zeit, unseres Raumes und unsere Liebe, doch der Hund gibt uns alles, was er hat!" unbek.

25

Mittwoch, 29. Januar 2014, 16:30

die frist laut § 469 bgb ist 1 woche ab mitteilung der vertragsbedingungen.

(es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.)
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

schnauzer.claudia-ringwald.de - Q, U-Man & Ziggy im Netz
www.riesenschnauzer-forum.de - Das Riesenschnauzer-Forum

26

Mittwoch, 29. Januar 2014, 19:13

Hallo ,

ich sehe es ebenso wie Sören -wir haben uns auch ein Vorkaufsrecht vertraglich eingeräumt /(im Rahmen der Summe des vorigen Verkaufs ) und den Verkauf an Dritte nur mit unserem Wissen wo der Hund hinkommt , eingeräumt
-es sollte für einen Züchter schon von Wichtigkeit sein , wo der von ihm gezogene Hund hinkommt , sofern er ihn nicht zurücknehmen kann .... :gr?:
Signatur von »Nani« Liebe Grüße Christiane mit ihren Riesen - und Zwergschnauzern - www.heichrina.de

Du bist zeitlebens für das verantwortlich was Du Dir vertraut gemacht hast .

Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast - einen Hund zu haben macht Dich reich !

Hundefriseurin

unregistriert

27

Mittwoch, 29. Januar 2014, 19:57

Ich stimme Sören da ebenso voll zu.
Darüber hinaus frage ich mich, warum da überhaupt ein Hund gekauft worden ist, wenn die Bedingungen angeblich so furchtbar waren???
Ich hab auch schon erlebt, dass "Bedingungen" als furchtbar qualifiziert wurden, wo alles ganz normal war und die Hunde alle ein prima normales Leben hatten...viele Vergessen, dass die Bedingunen die man für sich voraussetzt nicht unbedingt immer das non plus ultra sind.
Es sollte einfach mit offenen Karten gespielt werden, ich würde mir da erst einen Kopp machen, wenn der Züchter den Hund tatsächlich zurück haben möchte. Und selbst dann, lässt er vielleicht noch mit sich reden..

LG
Karo

Jackie

Fortgeschrittener

  • »Jackie« ist weiblich
  • »Jackie« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 933

Aktivitätspunkte: 5 490

Hunde: Zwergschnauzer: Baffy 13 J. und Ziva 9 J., sowie Ricky, Eike, Ambra und Loki im Herzen

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28

Mittwoch, 29. Januar 2014, 22:51

Für das Tier ist das sowieso schon schlimm genug: aus einem Heim raus, ins andere wieder rein..


@Sören, auch dieses wurde mit der Familie besprochen. Doch ich persönlich sehe das so, wenn man aus persönlichen Gründen einen Hund nicht mehr artgerecht halten kann, was die Beschäftigung, die Pflege u. s. w. angeht handelt man doch dem Hund gegenüber gerechter wenn man ihn dort hin gibt wo dies alles gewehrleistet ist. Wenn ich ein Hund wäre und dessen Bedürfnisse hätte würde ich sicher nicht unbedingt in einem Zuhause leben wollen wo einem die meiste Zeit des Tages nur das Schlafen übrig bleibt und Aktivitäten sehr, sehr kurz kommen. Wenn ich einen Hund aus welchen Gründen auch immer in eine Hundepension gebe, weiss er ja auch nicht, dass ich ihn in zwei Wochen oder so wiederhole. Warum hat man damit keine Probleme und mit der Abgabe eines Hundes so sehr. Ist dies nicht so vermenschlicht, dass wir so reagieren, weil es uns weh tun würde wenn wir etwas verlieren. Ein Hundetrainer hat mal vor vielen Jahren zu mir gesagt, ein Hund gewöhnt sich um, schneller wie man glaubt. Ich sehe die Abgabe eines Hundes in dem Fall als ein Zeichen der Liebe zu dem Hund und dem Respekt der Bedürfnisse eines Hundes gegenüber an. Und wenn mich jetzt alle hassen, ich würde immer wieder diese Meinung vertreten, denn es sind die Bedürfnisse unserer Hund und nicht die unseren die mir wichtig wären.

LG Birgit

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Beiträge: 962

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Aktuelle Stimmung: Hagel - absolute Katastrophe

Hunde: keine, dafür Schafe, Hühner, Bienen, Kaninchen und Kater

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29

Mittwoch, 29. Januar 2014, 23:25

Hallo,

eine Frage dazu: Kann eine Verpflichtung (beispielsweise Informationspflicht) bei Weiter-Weiter-Weiterverkäufen des Hundes weiter-weiter-weitergereicht werden?
:646: :646: :646:

Als Beispiel:

Ein Hund wird beim PSK-Züchter gekauft. Im Kaufvertrag steht drin, dass der Züchter im Falle des Verkaufes informiert werden möchte.

Nun soll der Hund aus welchen Gründen auch immer weiterverkauft werden - der Erstbesitzer hat nun die Informationspflicht an den Züchter und kommt dieser auch nach. Der Züchter ist einverstanden - es kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Erstbesitzer und dem Zweitbesitzer zustande. Der Züchter weiß nun, dass Hund bei Besitzer Nr. 2 lebt.

So weit so gut.

Was ist, wenn Besitzer Nr. 2 diesen Hund an Nr. 3 weiterverkaufen möchte? Hat er hier dieselben Informationspflichten an den Züchter, da er doch den Vertrag mit Besitzer Nr. 1 und nicht mit dem Züchter geschlossen hatte?!?!? Hat der Züchter bei dem neuverhandelten Vertrag ein Mitspracherecht (z.B. über die Aufnahme einer Informationsklausel?)

Dieser Fall ist rein spekulativ - der Hund täte mir sehr leid.. :streicheln:

Liebe Grüße,
Katja.
Signatur von »ramses-on-leine« Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

www.ramses-on-leine.de

30

Mittwoch, 29. Januar 2014, 23:45

der verkäufer kann die pflicht, die er gegenüber dem züchter hat, an den käufer weitergeben.
das wäre dann eine entsprechende vertragsklausel.

lg claudia
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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