Bei aller gebotenen Zurückhaltung, aber warum bitte denn soviele Gedanken:
Fakt ist - Hund wurde gebissen und behandelt.
Also, höfliches Ersuchen an die Halterin des schädigenden Hundes um Mitteilung der Haftpflichtversicherung.
Bei denen die angefallenen Rechnungen - mit Bescheinigung vom TA über vermutl. Verletzungentstehung - dort eingereicht und fertig ist die Laube.
Hinsichtlich losreissen vom Führer muss auch kein Problem sein - die Vers. mit Ue.... hat dafür sdogar einen Passus.
Rückt die Frau die Vers. nicht raus, Anzeige bei der Polizei wg. Sachbeschädigung und auch so kommt man an die Daten.
Ist ansich alles kein Akt, man muss nur konsequent sein - kenn ich doch irgend woher.