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1

Freitag, 7. Januar 2011, 16:43

oh weia Hundesteuer

Hallo!
Oh weia, ich habe eine Revolte bei uns in der Stadt angezettelt.
Ursache ist, bisher haben wir in unserer Kleinstadt 60,00 Euro jährlich an Hundesteuer
gezahlt. Dieses Jahr wurde es angehoben auf 96,00 Euro. 20 km im Umkreis von uns,
gehört zum gleichen Landkreis werden zwischen 35 und 50 Euro gezahlt.
Anbei dann noch ein großes Merkblatt mit Dingen, die wir nicht mit den Hunden machen dürfen.

Angeleihert wurde, alle Hundebesitzer schreiben einen Widerspruch.
Bei der Bürgersprechstunde werden wir mit der Presse auftauchen.
Hat jemand noch Ideen ???
Ich denke zwar wir werden nicht damit durchkommen, aber man muß nicht wie ein Schäfchen
alles hinnehmen...

2

Freitag, 7. Januar 2011, 18:08

Das ist aber auch vieeel ! Würde ich mich auch melden, von 60 auf knapp 100 euro ist schon heftig!!! :m: Dafür muß sich aber die Stadt was einfallen lassen !!! (große Wiese oder bespaßen der Hunde am Nachmittag usw.) :gr?:

LG. Marita und Anhang

grisu

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Hunde: Xebec Pinot Noir (Boris) Zwergschnauzer schwarz, und im Herzen unsere Schnauzerdame Black Magic's Angel Schnauzer *29.11.08 - +7.7.2022 und Riesenschnauzerdame Tina, sie ging am 17.01.11 mit 14 Jahren für immer von uns ins Regenbogenland

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3

Freitag, 7. Januar 2011, 18:28

Hallo guten Abend,

so läuft es wenn die Gemeinden oder Städte ihre Defizite in den Kassen auffüllen wollen.
Ich glaube das wir Bürger uns über das EINE oder ANDERE noch wundern werde.
Wenn ich sehe was unsere Stadt für die eingenommene Hundsteuer macht, kriege ich das große Heulen. X( X( X(

In der Nachbarstadt werden die Steuermarken der Hundebestzer vom Ordnungsamt kontrolliert. :m: :m: :m:

Unsere Hundesteuer liegt NOCH bei 78.- Teuros
Signatur von »grisu« Gruß Fam. Hartmut Kraft mit Zwergschnauzer Boris und Zuckerschnute Angel (+7.7.2022) und Tina (+17.01.2011) ganz tief im Herzen.

Einmal Schnauzer, immer Schnauzer

Janne

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4

Freitag, 7. Januar 2011, 18:46

Hallo Iris,

Presse ist immer gut. :thumbsup:
Am besten gibst Du Ihnen Information in SCHRIFTLICHER Form an die Hand, welche sie einfach abtippseln können.
Viele "Journalisten" werden nämlich zu Terminen geschickt, die sie nicht die Bohne interessieren und von deren Thematik sie keinerlei Ahnung haben. :whistling:

Viel Glück!
Erzähl mal, wie es weitergeht.

LG Heike
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5

Freitag, 7. Januar 2011, 19:23

Hallo,
die Festsetzung der Hundesteuer ist Gemeindesache. Bei uns sind in den 7 einzelnen Gemeinden einer Verbandsgemeinde lauter unterschiedliche Hundesteuersätze. Leider wohne ich in dem Ort mit dem hundeunfreundlichsten Gemeinderat und deshalb der höchsten Hundesteuer. Bei uns kostet der zweite Hund 120 EUR, einen km weiter nur 45 EUR. Proteste brachten hier bisher nichts, es wurde "einfach" auf die rechtliche Sachlage hingewiesen dass jede Gemeinde selbst entscheidet. Bleibt nur einen hundefreundlicheren Gemeinderat zu wählen.
Lg Elke, ich drück die Daumen dass ihr ERfolg habt

Janne

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Hunde: Ein Riesenschnauzerpfeffersalzmädel an meiner Seite und zwei Riesenschnauzerpfeffersalzmädel warten jenseits der Brücke

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6

Freitag, 7. Januar 2011, 19:46

Bleibt nur einen hundefreundlicheren Gemeinderat zu wählen.

Genauuuuuuuuu! Ladet die Politiker dazu ein. 8o
Nach der Wahl ist vor der Wahl... :D
Signatur von »Janne« www.Riesenschnauzer-pfeffer-salz.de

Charlie

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7

Freitag, 7. Januar 2011, 20:12

:cursing: Das leidige Thema :m: Bei uns haben sie jetzt auch die Hundesteuer erhöht und die Löcher in der Haushaltskasse zu stopfen X( Wir sind immer noch relativ gut dran im Gegensatz zu anderen Gemeinden, aber ärgern tut es mich trotzdem Maßlos, wenn ich überlege was wir dafür bekommen.

Drücke die Daumen, dass ihr etwas erreicht! Viel Erfolg....

LG Sabrina und ihre Preifen

Uma-Lucy

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8

Freitag, 7. Januar 2011, 20:43

:cursing: Das leidige Thema :m: Bei uns haben sie jetzt auch die Hundesteuer erhöht und die Löcher in der Haushaltskasse zu stopfen X( Wir sind immer noch relativ gut dran im Gegensatz zu anderen Gemeinden, aber ärgern tut es mich trotzdem Maßlos, wenn ich überlege was wir dafür bekommen.

Drücke die Daumen, dass ihr etwas erreicht! Viel Erfolg....

LG Sabrina und ihre Preifen


So isses bei uns auch :cursing: - allerdings haben sie dem Schreiben mit der Erhöhungsmitteilung einen Gutschein für ein Päckchen Kotbeutel beigelegt 8|

Grüßlis
mona mit uma-lucy :ga:
Signatur von »Uma-Lucy« Grüßlis Mona mit Bella-Lotta bei uns und Uma-Lucy im Herzen - beides Mädels vom Ahrensfeld

***
Regenbögen entstehen, wenn Sonne durch die Wolken scheint.
Möge bei uns allen immer wieder die Sonne durch Wolken scheinen.
* * *
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

notenbella

unregistriert

9

Samstag, 8. Januar 2011, 00:16

Für die, die es interessiert, hier ein Auszug aus Wikepedia zur Hundesteuer: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundesteuer


Zitat

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird.

Inhaltsverzeichnis
1 Weltgeschichte
2 Deutschland
2.1 Geschichte
2.2 Allgemein
2.3 Erhöhte Steuer für als gefährlich geltende Hunderassen
3 Österreich
3.1 Allgemein
3.2 Einführung
4 Einzelnachweise

Weltgeschichte
Im Jahre 1796 wurde in Großbritannien eine staatliche Hundesteuer eingeführt, die sie noch immer ist. Gemeinden sind am Aufkommen beteiligt.[1] Sie wird oft als weltweit erste Hundesteuer genannt.[2]

Deutschland
Geschichte
Bereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehnsrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung 'Hundekorn' bezahlen und ihre 'Hundegestellungspflicht', wie das Bundesfinanzministerium über die Vorgeschichte der Hundesteuer aufklärt, im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen.

Im damals noch dänischen Herzogtum Holstein wurde bereits am 20. März 1807 die Hundesteuer durch den König Christian VII. eingeführt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Armenkassen aufzubessern.

In Deutschland wurde die Hundesteuer erstmals als seuchenpolizeiliche Maßnahme zur Verringerung der Hundezahl und damit der Tollwutgefahr mit der Verordnung vom 19. Mai 1809 und Abgabe ab 1. Juli 1809 in Sachsen-Coburg eingeführt.
Bei Hündinnen war die jährlich zu entrichtende Abgabe geringer als bei Rüden; halb befreit waren Wachhunde für Hausbesitzer in nicht im Wald liegenden Dörfern; ganz befreit waren 2 Hunde für Jäger, einer für jede Herde von Schäfern, Wachhunde für Lotto-Boten, Amts- und Gerichts-Frohnen, Nachtwächter, Hausbesitzer in Walddörfern und abgelegener einzelner Wohnungen, Scherenschleifer und andere Gewerbetreibende die ihn zu ihrer Sicherheit brauchen, sowie die vom Scharfrichter gehaltenen herrschaftlichen Jagdhunde. Für die abgabefreien Sicherheitshunde bestand Maulkorbpflicht. Es wurden für alle Hunde Blechmarken mit Nummern ausgegeben, die am Halsband anzubringen waren. Für halb oder ganz steuerbefreite Hunde waren sie etwas teuerer. Der Nachrichter hatte nicht markierte Hunde einzufangen. Fremde hatten ihre Hunde nicht auf die Straße laufen zu lassen und das sollte in Poststationen und Gasthäusern angeschlagen werden. Gleichzeitig wurde verfügt, dass jeder erste Wurf einer Hündin zu ertränken ist.[3][4]

Am 6. Juli 1809 wurde eine vierteljährliche Hundesteuer im Königreich Württemberg erlassen, wobei herrschaftliche Hunde, Hunde von Mitgliedern des Königshauses und Jagdhunde von Jägern und Jagdherrn ausgenommen waren.[4] In den Jahren 1839-1841 wurden die Steuersätze herabgesetzt, was eine starke Vermehrung der Hunde bewirkte, so dass man 1842-1844 wieder die höheren Sätze einhob und ein zweiter „Luxushund“ mehr als der erste kostete. Die Hälfte ging an die Ortskasse.[5]

Friedrich Wilhelm III. erließ mit 28. Oktober 1810 das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steuern“, welches neben Steuern für etwa Diener und Pferde auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte.
Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen waren Hunde die für ein Gewerbe notwendig waren und Wachhunde der Bauern.[6] Es war eine Staats-Steuer. Die Ansichten änderten sich aber. Mit der Kabinettsorder vom 29. April 1829 wurde den Stadtgemeinden die Berechtigung erteilt eine Hundesteuer einzuheben.[7] Dies war in Deutschland somit die erste allgemeine stattliche Berechtigung für eine Hundesteuer von Kommunen. Mit der Kabinettsorder vom 18. Oktober 1834 erhielten auch Kommunen, die keine Städte waren, das Recht eine Hundesteuer einzuführen.[8] 1840 reihte der preußische Staatswirtschaftler Johann Gottfried Hoffmann die Hundesteuer unter die „Steuern, wodurch Aufmerksamkeit für ihren Gegenstand erweckt werden soll“ sowie unter jene Steuern ein, deren hauptsächlicher Zweck nicht ist, Einkommen zu verschaffen.[9] Allgemein gab es meist keine großen Einkommen durch Hudesteuern.

Unglücksfälle durch tollwütige Hunde bei Mensch und Tier bewogen das Großherzogtum Baden mit Erlass vom 13. Februar 1811 eine jährliche Hundesteuer einzuführen (in Amts-Städten halbjährlich eingehoben) um die übermäßige Anzahl der Hunde und damit die Gefahr zu minimieren. Denn man nahm an, dass wer die Taxe entrichten kann, auch für die ordentliche Verpflegung sorgen könne. Man bekam einen Erlaubnisschein. Befreit waren Metzger, Fuhrleute, Wächter, Hirten, Schäfer, Feldhüter und Bannwarte. Ebenso befreit waren Wachhunde von Gebäudebesitzer, die bei offenen Tor anzuketten waren, sowie die Hunde jagdberechtigter Stellen, die außerhalb der Zeit des Gebrauchs eingesperrt zu halten waren.[4]

Allgemein
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist eine so genannte Aufwandsteuer, die in den Kommunen erhoben wird, eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt unmittelbar ein Hundesteuergesetz. Das baden-württembergische Kommunalabgabengesetz verpflichtet die Kommunen zur Erhebung einer Hundesteuer. Allerdings gibt es nur sehr wenige Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben (z.B. Eschborn). Die seit Jahren hundesteuerfreie Gemeinde Hörstel in Nordrhein-Westfalen plant die Einführung einer Hundesteuer ab 2011.

Das Recht zur Erhebung der Hundesteuer haben die Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.

Die kommunale Aufwandsteuer wird ausschließlich auf die Haltung von Hunden, nicht auf die Haltung anderer Tiere erhoben. Sie wird von den Städten und Gemeinden als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit beim Ausgleich der kommunalen Haushalte gesehen.Oft wird die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund, in der Regel pro Haushalt, nicht pro Halter, vervielfacht. Viele Kommunen setzen daneben für bestimmte Hunderassen (sogenannte Kampfhunde oder „Listenhunde“) einen stark erhöhten Steuersatz fest, was vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 für grundsätzlich zulässig erachtet wurde.

Neben dem Einnahmezweck (das Aufkommen der Hundesteuer betrug im Jahr 2002 196 Mio. €[10]) verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden (z. B. zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel), darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder aus Art. 105 Abs. 2a GG (örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt. Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde in oder aus Tierheimen sowie für private Hundezüchter vor.

Die Kommunen in NRW nahmen im Jahr 2008 fast 75 Millionen Euro Hundesteuer ein (= umgerechnet 4,14 Euro pro Einwohner).[11]...


Farbliche Hervorhebung durch mich

10

Samstag, 8. Januar 2011, 13:15

Hallöchen,

als Ivo damals bei mir eingezogen ist, habe ich 40€ bezahlt pro Jahr.

Seit dem 1.1. zahle ich 100€ pro Jahr, ein weiterer Hund würde 120€ zusätzlich kosten.

Mir tun einfach nur die Rentner leid, und die Leute, die es wirklich nicht viel haben.

Liebe Grüße
Alke

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