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61

Montag, 13. Dezember 2010, 17:21

Hallo Helga,


lt. Zuchtordnung 15 Mon., so hab ich es verstanden. Es steht nichts von Klasseneinteilung drinnen.

Ich lass mich aber immer wieder gerne belehren sollte es anderst sein.

Gruß in den hohen Norden

Ute
Signatur von »finnben« Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken,

als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.

Louis Armstrong

62

Montag, 13. Dezember 2010, 17:39

@Ute,

es geht mir um die 15 Monate nicht um die Klasse.
Die VDH-ZO schreibt z.B. bei Hündinnen die Vollendung des 15. Lebensmonats vor.
Bei Rüden steht .... Mindestalter nicht unterschreiten.

@Claudia,
wieso bist Du so sicher?

Gruß Helga

63

Montag, 13. Dezember 2010, 17:58

... ach ... als es um die Zuchtfähigkeit des ersten Rüden ging, bei dem ich mich für sowas interessierte, da wurde das heiss und innig in meinem Umfeld diskutiert. Inklusive Klasse etc. pp. und eben Alter und überhaupt ...

Liebe Grüsse,

Claudia

Zitat von »Zuchtordnung«


2.2.1 Zuchtalter
Das Zuchtalter - maßgebend ist immer der Decktag - wird wie folgt festgelegt:
Das Mindestzuchtalter beträgt für
Riesenschnauzer: 18 Monate
alle anderen Rassen: 15 Monate
Hündinnen dürfen nach Vollendung des achten Lebensjahres nicht mehr belegt werden. Für Rüden ist kein Höchstzuchtalter festgelegt.
Signatur von »Claudia_R« .. ich hab ja sonst nix zu tun ...

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