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  • »Stefanie« ist weiblich
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1

Mittwoch, 25. August 2010, 01:17

CH-Volksinitiative: Wiedereinführung der Todesstrafe

ja, richtig gelesen...

heute bzw gestern begann in der schweiz eine unterschriftensammelaktion zur wiedereinführung der todesstrafe...

bezogen auf tötungsdelikte bzw täter mit sexuellem hintergrund, zum beispiel wenn ein kinderschänder das kind im anschluss oder im zusammenspiel zum missbrauch tötet, einfach vergewaltigungen die das opfer nicht überlebt oder auch mord/tötungen mit festem vorsatz, da soll nun, und zwar bereits 3 monate nachdem das urtei rechtskräftig ist, die todesstrafe vollzogen werden.

die initiative hat nun zeit bis zum 24.2.2011 um 100 000 unterschriften zu sammeln, dann folgt der nächste schritt.


ein heikles thema an dem sich hier grade die geister scheiden.... was meint ihr dazu?





hier die initiative im volltext und ein weiterer link zur info:

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Sam…/story/16704924



http://www.blick.ch/news/schweiz/die-ini…wortlaut-153914

Todesstrafe
Die Initiative im Wortlaut
BERN - Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» im Wortlaut.
Aktualisiert um 10:44 | 24.08.2010

I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs.1 und 3

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft. In allen anderen Fällen ist die Todesstrafe verboten.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten. Ausgenommen ist die Todesstrafe.

Art. 123a Abs. 4 (neu)

4 Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 85 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 123a Abs. 4 (Todesstrafe) Die Artikel 10 Absätze 1 und 3 sowie 123a Absatz 4 über die Todesstrafe treten nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie finden auch auf Taten Anwendung, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden und bei Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig beurteilt sind; anders lautende Staatsverträge kommen nicht zur Anwendung.
Signatur von »Stefanie« ()_()_.-" "-.,/)
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"Wir geben dem Hund den Rest unserer Zeit, unseres Raumes und unsere Liebe, doch der Hund gibt uns alles, was er hat!" unbek.

2

Mittwoch, 25. August 2010, 08:33

Auch wenn es einen Sturm der Entrüstung der sogenannten " Gutmenschen " geben wird .
Ich würde sofort unterschreiben .
Und ich würde sogar noch weitergehen : Jeder Seelenklempner ,der einen solchen Menschen wieder als ungefährlich einstuft und auf freien Fuss setzt . sollte mit seiner persönlichen Freiheit dafür haften ,das dieser nichts mehr anstellt .

Fast alle Tötungsdelikte in diesem Bereich ,sind Morde zum verdecken einer Straftat . Täter die bereits die Erfahrung gemacht haben ,das wenn ihre Opfer aussagen können ,sie verurteilt werden , töten dann in der Regel .
Das Wort " Lebenslänglich " ist kein Schutz vor solchen " Menschen"
Die durchschnittliche Haftzeit dieser Bestien ,beträgt im allgemeinen ca. 10 Jahre . Die Opfer sind ein Leben lang tot.

Die Unterbringung in einer Haftanstalt kostet dem Steuerzahler ca 230 € pro Tag .
Die Unterbringung in der Psychiatrie ein Vielfaches davon .

Umgekehrt hält sich die Entschädigung und Hilfe für Opfer und Hinterbliebene in traurigen Grenzen .

Und immer wieder stellt sich mir die Frage : Wie kann man per Gesetz einen Täter schützen ,der sich dermassen gegen die soziale Gemeinschaft vergangen hat und somit weiterre Opfer ,desselben möglich macht .
Der einzige "sichere " Unterbringungsort ,für diese " Menschen " ist der Friedhof
L. G.
Wotan

Riho

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3

Mittwoch, 25. August 2010, 08:52

Hallo Steffi,

da ich ja ein "Gutmensch" bin (ich frage mich immer, was schlecht daran ist, ein guter Mensch zu sein), tu ich mich mit der Entscheidung für die Todesstrafe sehr schwer. Ohne Zweifel dürfen sich Menschen, die einem anderen das Leben nehmen, nicht mehr frei in der menschlichen Gesellschaft bewegen und ich verstehe auch vollkommen den Ruf nach der Todesstrafe von Angehörigen der Opfer. Trotzdem kann ICH mich nicht ohne wenn und aber für die Todesstrafe entscheiden. Damit wird genau das praktiziert, was die bösen Menschen getan haben, nämlich einem anderen Menschen das Leben genommen. Die "Motive" sind andere, aber die Tatsache als solche bleibt bestehen. Ist ein schwieriges Thema.

Grüße von
Rita
Signatur von »Riho« Tue und lebe, was du für richtig hältst und vertraue dir. Alles andere ist Energie- und Zeitverschwendung.
Andreas Neumann

Zibirian

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4

Mittwoch, 25. August 2010, 08:54

Den Beitrag von Wotan kann ich uneingeschränkt so unterschreiben.

Der Ingrid

5

Mittwoch, 25. August 2010, 09:08

Wer einem anderem Menschen, wissentlich und mit absicht,
das Leben nimmt.
Wer Kinder zu Tode quält (vielleicht deines? )
Hat der Leben verdient ?
Har er verdient die Sonne zu sehen, die Vögel zu hören,
wärme und kälte zu spüren,
Liebe zu empfangen und lachen zu können??
Sein Opfer ist unter Angst und Qualen gestorben,
allein. Es darf all die schönen Dinge nicht mehr, es nimmt nur Schmerz und Angst mit in den Tot.
Das Leben der ganzen Familie ist komplett zerstört.
Ja, ich würde auch unterschreiben
LG
Martina

baluese

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6

Mittwoch, 25. August 2010, 09:19

Tja........ ich denke nicht nur für "Gutmenschen" und z.B. Christen dürften sich da Probleme ergeben.

Auch nüchtern analysierende Juristen müssen zwangsläufig auf das Thema "Fehlurteile" kommen - und davon gibt es auch jetzt nicht wenige - auch Richter sind Menschen.

Aber bisher hat jeder zu Unrecht verurteilte Mensch zumindest theoretisch eben lebenslang die Chance auf Rehabilitierung - da sind drei Monate eine verdammt kurze Zeit.

Nicht dass ich falsch verstanden werde, auch ich möchte, dass unsere Kinder "sicher" sein können und als Frau mögl. wenig Angst vor Vergewaltigung etc. haben.

Dennoch bleibt am Schluss das Problem bestehen: wer will für sich die Kompetenz beanspruchen "Herr über Leben und Tod " zu sein - diejenigen die genau damit kein Problem haben, ob das die Richtigen sein werden? Ich bezweifle es.

Die Todesstrafe war immer ein Kriterium für eine Diktatur( neben vielen anderen) und deren Abschaffung ein Schritt zur Demokratie.......

nachdenkliche Grüße von Barbara

Deni

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7

Mittwoch, 25. August 2010, 09:40

Hallo Barbara,

stimme Dir zu (Fehlerquote bei Hinrichtungen: jeder 10te ist unschuldig) , mit nur einer Anmerkung zu Todestrafe und Demokratie: eines der Länder mit den meisten Todesstrafen sind die USA in welchen man bereits 16jährige hinrichten kann.

LG
Deni
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8

Mittwoch, 25. August 2010, 09:56

Welches Problem soll sich denn für die Christen ergeben ?
Das Christentum kennt die Verdammnis über den Tod hinaus und hat Jahrhunderte lang,selbst das nicht Glauben mit dem Tod bestraft und dabei ganze Völker hingerichtet .
@ Riho
Ich finde überhaupt nichts schlecht daran ein guter Mensch zu sein.
Jedoch wenn das vorraus setzt ,das ich das Leben meiner Kinder nicht schützen darf ,dann bin ich lieber schlecht .
Ich glaube auch nicht das die Todestrafe Psychopathen davon abhält ,ihre Taten nicht zu begehen ,aber ich bin mit sicher das ein toter Psychopath das nie wieder tun wird .
Diese Sicherheit kann mit in diesem Fall keine andere Lösung anbieten .
Und nicht die Todestrafe ist ein Kriterium für Diktatur ,sondern deren Missbrauch .
Da allerdings stellt sich die Frage nicht ,denn eine Diktatur diskutiert nicht darüber ,sondern führt sie aus ,ohne
Volkes Meinung zu berücksichtigen .

Auch ein juristisches Problem sehe ich da nicht . Das selbstverständlich eine solche nicht revidierbare Massnahme nicht verhängt werden darf ,wenn nur der geringste Zweifel besteht ,sollte klar sein .
Wenn allerdings Zweifel bestehen ,dürfte nach deutschem Gesetz überhaupt nicht verurteilt werden ,denn in unsere Gesetzgebung heisst es
" Im Zweifel für den Angeklagten "

L. G.
Wotan

Jackie

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9

Mittwoch, 25. August 2010, 10:01

Hallo,

ganz klar bin ich gegen die Todesstrafe. Denn wenn man jemanden mal falsch verurteilt und er die Todesstrafe bekommt, kann man nicht einfach sagen "sorry, tut mir leid" und die Sache ist gut. Bei einer Fehlentscheidung gehört auch allen die Todesstrafe, die mit entschieden haben.
Manchmal kann ein Leben im Gefängnis auch furchtbarer sein, wie die Todesstrafe. Vor allem für so Menschen wie ich, die nicht sehr an ihrem Leben hängen.

LG Birgit

Deni

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10

Mittwoch, 25. August 2010, 10:16

Hallo Wotan,

Zweifel sind relativ. Mann kan unglaublich vieles durch Medien und Ängste so steuern das es kaum bis garkeine Zweifel gibt. Ich gebe Dir Recht, es sollten viel strengere und konsequentere Strafen grade im Bereich Pädophilie etc. erfolgen.
Allerdings wird kaum einer, der sich an Kindern vergeht, auch zum Tode verurteilt. Hinzu kommt das uA . Professor James S. Liebman von der Columbia University im Juni 2000 unter dem Titel A broken system eine Langzeitstudie über den Ausgang von Berufungsverfahren zwischen 1973 und 1995 in den USA veröffentlichte, nach der in 68 Prozent der Fälle Todesurteile durch eine höhere Instanz zu Gunsten des Angeklagten korrigiert wurden.

Todesurteile werden in China für 68 verschiedene Delikte verhängt, darunter Bestechung, Geld- und Scheckfälschung, Steuerhinterziehung, verschiedene Diebstahlsdelikte und Zuhälterei. Ich finde dies milde ausgedrückt unangemessen.

LG
Deni
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