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iris judith

unregistriert

21

Sonntag, 13. September 2009, 00:09

Ja Rita, ich habe mir heute eine PO :z: gekauft und auch gelesen...mir ist das auch klar ;)

LG Iris

die gar nicht versteht, dass scheinbar dennoch Unstimmigkeiten entstehen

Vera + Hexer

unregistriert

22

Sonntag, 13. September 2009, 00:56

Hi Rita,

zu jeder PO gibt es aber auch einen Richterleitfaden, der die PO interpretiert, und an den sich Richter halten müssen. Da müßte man dann mal nachschauen. Prüflinge tun sehr gut daran, sich den Leitfaden einzuverleiben.


Und jetzt will ich mal Haare spalten:

"Handelsüblich" ist auch ein Halsband mit bunten Stickereien und mickrigem Plastikverschluß. "Handelsüblich" sind aber auch Geschirre, die die Bewegung einschränken.

Wer ist schuld, wenn so ein buntes Kunstlederding mit Plastikverschluß (vom Richter und Prüfungsleiter akzeptiert) reißt, wenn der Hund aggressiv gegen einen andern Hund geht? Oder wenn die Plastikschnalle am Geschirr in einer ähnlichen Situation platzt? (Das haben wir alles schon gehabt.) Handelsübliche Geschirre gibt es in allen möglichen Designs. Aus etlichen kann sich ein gewiefter Hund ganz schnell herauswinden.

Und was ist überhaupt die Definition von "handelsüblich?" Wenn man es bei Aldi auf'm Grabbeltisch bekommen kann, oder nur beim Spezialhändler? Bei Tierläden wie Freßnapf, die ihren Ramsch größtenteils aus China beziehen oder nur bei Händlern für Hundesportzubehör?

Ich kann schon verstehen, wenn sich ein Richter nicht durch das "handelsübliche" Wirrwarr von Leinen und Halsbändern wühlen will, die jeder Beschreibung spotten und oft nicht wirklich funktional sind.

"Üblich" dagegen sind auf so gut wie allen Prüfungen Kettenhalsbänder. Man sieht sofort, oder kann sehr leicht nachprüfen, ob sie manipuliert sind (oder so eng, daß sie nicht über den Kopf gestreift werden können — was das Gefühl eines elektrischen Halsbandes simulieren soll). Letzteres kann man ja auch sehr gut mit einem 'handesüblichen' Nylon oder Lederhalsband machen.

Vera



Vera + Hexer

unregistriert

23

Sonntag, 13. September 2009, 01:23

aus dem Richterleitfaden

Guck mal hier:

http://www.der-schutzhund.de/files/AZG-Leitfaden_zur_PO2004.pdf

Das Halsband muß ein gewichtsmäßig "handelsübliches'" einreihiges Kettenhalsband sein und darf nicht eng anliegen oder manipuliert sein

Für BH ist Brustgeschirr ohne weitere Schnallen erlaubt. (Notfalls kann man ja den Leitfaden ausdrucken und dem Richter zeigen.)

Vera

Fuchstanz

unregistriert

24

Sonntag, 13. September 2009, 10:13

Danke Vera,

habe es mir gleich ausgedruckt :)

VG Steffi

iris judith

unregistriert

25

Sonntag, 13. September 2009, 12:54

"Wer ist schuld, wenn so ein buntes Kunstlederding mit Plastikverschluß (vom Richter und Prüfungsleiter akzeptiert) reißt, wenn der Hund aggressiv gegen einen andern Hund geht? Oder wenn die Plastikschnalle am Geschirr in einer ähnlichen Situation platzt? (Das haben wir alles schon gehabt.) Handelsübliche Geschirre gibt es in allen möglichen Designs. Aus etlichen kann sich ein gewiefter Hund ganz schnell herauswinden. "


Klar Vera, kann so was passieren 8-| aber es kann auch sein, dass der HF einen tobenden Hund nicht halten kann, egal worin dessen Kopf nun steckt! ;) ...oder die Leine, der Karabiner reißt!

Ein Hund, der kaum handelbar ist,sich aus HB oder Geschirr rauswindet- aus Stress oder Wut, ist m.M. nach nicht Prüfungstreif, oder? ...und das hat sich dann sicherlich im Vorfeld schon gezeigt!

Wie sichert man eine solche Situation in der Freifolge :-o und der Ablage? :o

Könnte es nicht auch sein, dass ein spezielles HB, was der Hund nur zum Training auf dem Hupla trägt, oder zur Prüfung, bei ihm einen speziellen Modus einschaltet....und das der Hund "gutes -Benehmen" nicht generalisiert?

Also: ich schrieb ja, dass ich , um meinen Mitstreitern Kummer zu ersparen und um den lieben Mann nicht zum Bocken zu veranlassen,( bin ein Menschenfreund)bereit bin, meinem kleinen Ben so`n Stahlding unzuhängen

Es ging mir um`s Prinzip und darum das ICH :z: Recht haben wollte!
(Zickenalarm) :bb: :z: :weg:

Nur würde ich hoffen, dass dem Prüfer alle anderen Bestimmungen der PO besser bekannt sind! :D

LG Iris, die hofft, dass ihrem Schneemann der dunkler verfärbte Kragen erspart bleibt.... :D

Riho

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26

Sonntag, 13. September 2009, 13:44

Hmmmm Vera :?:

Bei der BH sollte der Hund so weit trainiert sein, dass er weder wie ein Berserker im Halsband hängt, noch Mördergedanken anderen Hunden gegenüber hegt, bei denen ich ihn dann nicht mehr halten kann. Mit einem SOLCHEN Hund würde ICH mich nicht in eine Prüfung trauen - bei der er dann hoffentlich auch durchfallen würde.
Ich weiß, dass viele Hundesportler Verfechter der Ketten sind, aber es geht auch ohne sehr gut, wie unsere Prüfungen der OG in den letzten Jahren gezeigt haben.
Bei meinen Mädels ist es vollkommen wurscht, was sie tragen. Zur Not ginge es auch nackich :D
Aber dagegen hat ja die Hundeverordnung etwas 8-|

Grüße von
Rita
Signatur von »Riho« Tue und lebe, was du für richtig hältst und vertraue dir. Alles andere ist Energie- und Zeitverschwendung.
Andreas Neumann

Vera + Hexer

unregistriert

27

Sonntag, 13. September 2009, 17:02

Ach Ihr Lieben,

Ihr habt ja alle recht, und es ist auch ein bissel ein blödes und langweiliges Thema. Aber gestern hat's geregnet und mir fiel nichts Besseres ein. Fest steht laut Richterleitfaden: Entweder einreihiges Kettenhalsband oder Geschirr.

Und nur am Rande: Bei Hexer löst das Kettenhalsband eindeutig ein Glücksgefühl aus, wei er weiß, jetzt kommt Fährten, UO oder SD und die liebt er alle 3. Andere Halsbänder lösen auch Hochstimmung aus weil das bedeutet: Spazierengehen und/oder Autofahren.

Vera

iris judith

unregistriert

28

Sonntag, 13. September 2009, 18:40

...... da muss du mal sehen, was los ist , wenn ich die Geschirre vom Harken nehme :D


denn: entweder geht es Gassi , oder auch zum Hupla:-o

Und Beides ist toll,

Sören

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29

Sonntag, 13. September 2009, 23:21

Hallo,

momentan sieht die Regelung so aus wie Vera das sagte:

Einreihiges Kettenhalsband, nicht auf Zug gestellt und locker anliegend. Dieses Halsband muss während der Prüfung getragen werden, auch wenn z.B. bei einer Fährtenhundprüfung der Hund am Geschirr sucht.

Bei der BH/VT gibt es die Ausnahme mit einem Brustgeschirr, was aber kein sog. Führgeschirr sein darf, sich nicht zuziehen darf und auch ansonsten keine Metallschnallen o. ä. hat, was dem Hund das Ziehen unangenehm macht.

Warum das so ist und ob es Sinn macht kann man diskutieren, muss man aber nicht. Wir reden vom Sport, im Sport gibt es Regeln und diese Regeln sind einzuhalten. Von den Richtern wird verlangt, dass sie einheitlich und gleichmässig richten. Dann können die Richter aber auch von den Sportlern verlangen, dass sie einheitlich und analog zu Prüfungsordnung führen, damit ein einheitliches Beurteilen ermöglicht wird.

Jeder Ausbildungswart sollte in einem Verein die VDH Prüfungsordung und den Richterleitfaden kennen und den Prüflingen Hilfestellung und Tips geben. Und wenn der Hund am Stoffhalsband ausgebildet wird, dann sollte auch der Hinweis erfolgen, dass eine Prüfung mit diesem Halsband nicht möglich ist. Dann gibt es auch keine bösen Überraschungen oder Diskussionen bei der Prüfung.

Viele Grüße

Sören

iris judith

unregistriert

30

Montag, 14. September 2009, 09:35

OK Sören, besten Dank!

Ich werde dann also analog zur Prüfungordnung mein handelsübliches Geschirr nehmen können.
(natürlich kein Erziehungsgeschirr )
Natürlich werden auch unsere Ausbildungswarte die PO kennen.
Sie waren aufgrund der unterschiedlichen Anweisungen der Richter wohl nur verwirrt.



Einer einheitlichen Beurteilung steht ja nichts entgegen , da wir ja während der Prüfung alle nicht einwirken dürfen!


Liebe Grüße Iris

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