So Hab fertig...
Der Dame hatte ich dann eine kleine Austellung gemacht,
Von: XXXXXXXXX
Datum: 17.10.2008 15:11:22
An: XXXXXXX
Betreff: Zuchtmiete
Hallo Frau Sieben,
ich weiß nicht ob Sie der richtige Ansprechpartner sind.
Gerne würde ich meine Hündin decken lassen, möchte aber keinen Zwinger anmelden für einen Wurf. Möchte aber auch nicht „wild“ züchten.
Die Ausstellung, gesundheitliche Untersuchung, Zuchtzulassung und wahrscheinliche Übernahme ins Deutsche PSK Register (Hund hat belgische Papiere) sind mir bewusst. Falls zuchtausschließende Fehler vorhanden wären, hat sich das Vorhaben natürlich erledigt
Haben Sie Erfahrung damit oder können mir sagen wer damit Erfahrung hat und als Ansprechpartner helfen könnte.
Vielen Dank vorab,
XXXXXXXXXXX
Aus XXXX
Von: XXXXX
Datum: 17.10.2008 17:35:13
An: XXXX
Betreff: Betreff: Zuchtmiete
Hallo Frau XXXXX
Da ich auch Neuzüchter bin kann ich Ihnen nur diese Auskünfte geben.
Unter
http://www.psk-pinscher-schnauzer.de/dokumente/ordnungen/Zuchtordnung.pdf kleiner Auszug siehe weiter unten
finden Sie die Zuchtordnung des PSK.
1. Muss die Hündin sowie Welpen beim Züchter aufwachsen, Welpenabgabe meistens in der 10 Woche, Zuchtwart kommt in dieser Zeit 2 mal zur Besichtigung.
Als Züchter gilt der Eigentümer oder Mieter der Hündin zur Zeit des Belegens. Als Züchter kann ferner nur gelten, wer vom Deckakt an bis zur Abgabe der Welpen den unmittelbaren persönlichen Gewahrsam an Hündin und Welpen hat.
Es wird schwer werden einen Züchter vom PSK zu finden, der eine Fremdhündin, für mindestens 19 Wochen bei sich aufnimmt, um die Welpen aufzuziehen. Wegen des Rudelverhalten unter den anderen eigenen Hündinnen wird es da nur Zoff geben.
Abgesehen von der Arbeit, die der Züchter in dieser Zeit hat. Die Kosten die damit verbunden sind, die Welpen & Hündin evtl. auch mal Krank werden können. Ein großer Kostenaufwand den man auch berücksichtigen muss. Keine Aufstellung weiter unten.
Da heiß es nur, wer Zuchabsichten hat und nicht " WILD " züchten möchte, vorausgesetzt die Hündin hat FCI anerkannte Ahnentafel
( siehe 2.2 Zuchtverwendung ),einen eigenen Zwinger anzumelden.
Man muss Mitglied im PSK sein,
Vorher sollte die Hündin ab einem Alter von 15 Monaten auf HD( Pflichtuntersuchung ) untersucht ein. Kosten 130 € Tierarzt , 44 € Gutachter.
Wenn die Hüfte in Ordnung ist A oder B,
müssen 3 Ausstellungen im Zuchtfähigen Alter ( 15 Monate ) gemacht werden. Kosten ca. 150 - 300 € je nach Entfernung der Ausstellung. ( Incl. Fahrkosten)
freiwillige Untersuchungen ( ich lasse sie machen )
Dann sollte die Hündin auf Dilute ( Kosten 90 € ) untersucht werden und auf vWD ( Kosten 80 € ? )
Augenuntersuchung ca.60 €
Zwischendurch natürlich den Zwinger beantragen, dafür
Seminare besuchen, Bücher u.s.w..
Zuchtwartbesichtigung, ob auch genug Platz für die Aufzucht vorhanden ist. Ab Mittlere Größe muss Auslauf vorhanden sein.
Antrag gibt es unter http://www.psk-pinscher-schnauzer.de/dokumente/ordnungen/Zwingerabnahmeformular.pdf
diesen mit dem Zuchtwart ausfüllen, dieser wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, für die Aufzucht,
schickt dieses Formular an die Landesgruppen Zuchtwartin , diese wiederum an die Hautzuchtbeaufragte.
Dann heißt es warten.
Hat man dann einen Zwingernamen muss eine Wurfkiste her. Utensilien ( Kochbar ) als Unterlagen.
Absperrgitter für im Haus und für außen.
Viel Spielzeug. Für verschiedene Arten der Sozialisierung. Tunnel, Wippe u.s.w.
Dann vor dem Deckakt
Voruntersuchung der Hündin ( Bakterien Abstrich, ggf. Medikamente ) Wurmkur, durch geimpft,
Kosten für den Deckakt ca. 300 - 500 €
Es könnte zu Komplikationen bei der Geburt kommen, so das die Hündin einen Kaiserschnitt bekommen muss.
Futterkosten Welpen & Hündin,
da kommen schon einige 15 kg Mera Dog Futtersäcke zusammen. Hatte dieses Jahr 8 Welpen, weiß wovon ich rede.
Frischfutter
Entwurmung " " alle 2 Wochen
Kosten für den Zuchtwart. je nach Entfernung
Impfen & Chippen der Welpen
Täglich 3 mal Wurfkiste säubern, Bettwäsche, Drybed waschen.
Macht mindestens 15 Maschienen Kochwäsche die Woche.
Nicht zu vergessen die Zeit die man investieren muss, unbezahlbar. 24 Stunden Job.
Zwischendurch Welpen Interessenten Besuche, oder auch schon vorher.
Das wichtigste für mich besteht darin,die richtigen Besitzer für meine kleinen zu finden,
was gar nicht so leicht ist. Man kann den Menschen leider nicht in den Kopf sehen.
Sollten noch fragen sein, gerne eine Mail senden.
Von welchem Züchter ist euere Hündin ?
Viele Grüße
Ute Sieben
kleiner Auszug
2. Zuchtrecht
2.1 Züchter
Als Züchter gilt der Eigentümer oder Mieter der Hündin zur Zeit des Belegens. Als Züchter kann ferner nur gelten, wer vom Deckakt an bis zur Abgabe der Welpen den unmittelbaren persönlichen Gewahrsam an Hündin und Welpen hat.
2.1.1 Zuchtmiete
Das Vermieten oder Mieten einer Hündin zu Zuchtzwecken ist dem Hauptzuchtbeauftragten mitzuteilen. Die Ausfertigung der Mietverträge auf Vordrucken des VDH wird empfohlen.
2.2 Zuchtverwendung
Es darf nur mit Hunden gezüchtet werden, die von der FCI anerkannte Ahnentafeln haben. Für eine ausländische Zuchthündin muss spätestens bei der Wurfeintragung neben der Originalahnentafel eine PSK-Ahnentafel ausgestellt werden. Diese werden miteinander verbunden. Spätere Eintragungen dürfen nur auf der PSK-Ahnentafel vorgenommen werden. Für aus dem Ausland importierte Zuchtrüden müssen ebenfalls PSK-Ahnentafeln ausgestellt werden.
2.2.1 Zuchtalter
Das Zuchtalter - maßgebend ist immer der Decktag - wird wie folgt festgelegt:
Das Mindestzuchtalter beträgt für
Riesenschnauzer: 18 Monate
alle anderen Rassen: 15 Monate
Hündinnen dürfen nach Vollendung des achten Lebensjahres nicht mehr belegt werden. Für Rüden ist kein Höchstzuchtalter festgelegt.
2.2.2 Zuchtausschließende Fehler
Zur Zucht nicht zugelassen sind Hunde, die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder zucht-ausschließende Fehler gemäß Standard haben, insbesondere ist das Tierschutzgesetz 11b zu beachten.
2.3 Zuchtvoraussetzungen
Vor jedem Deckakt haben sich der Züchter und der Rüdenbesitzer zu überzeugen, dass beide Hunde die Zuchtvoraussetzungen des PSK erfüllen.
2.3.1 Zuchtbewertung
Die Hunde müssen die Zuchtvoraussetzungen erfüllt haben.
1. Sie müssen auf drei Zuchtschauen durch zwei anerkannte Zuchtrichter im zuchtfähigen Alter
mindestens mit der Formwertnote gut bewertet sein. Als Eintrag im Zuchtbuch und auf der Ahnentafel gilt die Schnittnote, wenn nicht durch weitere Bewertungsunterlagen eine eindeutige Formwertnote feststeht. Z. B. 2 x „v", 1 x „sg" = „v"; 2 x „sg", 1 x „v" = „sg"; 1 x „g", 1 x „sg", 1 x „v" = „sg"; 2 x „g", 1 x „v" = „g".
Hinweis:
Ziff. 2.3.1 gilt für alle Hunde, die nach dem 1. Januar 2002 erstmals zur Zucht eingesetzt werden sol-len. Für bereits zur Zucht eingesetzte Hunde verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
2. Deckrüden, die im Ausland stehen und die die Zuchtvoraussetzungen des PSK nicht erfüllen,
müssen die Zuchtvoraussetzungen des jeweiligen Heimatlandes erfüllen. Die Nachweise, ggf. in
beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung, müssen dem Wurfantrag beigefügt werden.
3. Die Zuchtzulassung eines Hundes kann durch Beschluss des Vorstandes widerrufen werden, wenn bei seinen Nachkommen eine für diese Rasse überdurchschnittliche Häufung genetischer Defekte nachgewiesen wurde.
Das gilt auch, wenn Manipulationen oder operative Eingriffe bekannt werden, die geeignet sind einen
angeborenen Defekt oder eine Krankheit zu verschleiern oder zu beheben.
2.3.2 HD-Bewertung
Riesenschnauzer, Schnauzer und Deutsche Pinscher müssen vor dem Deckakt auf HD untersucht und durch den vom PSK bestellten Gutachter bewertet sein. Es darf nur mit Hunden gezüchtet wer-den, die für zuchttauglich (HD A oder B) befunden wurden.
2.3.3 Kondition
Der Züchter ist verpflichtet, alle seine Hunde in bester Kondition/Konstitution und im besten Pflegezustand zu halten. Alle Hunde im Zwinger sind regelmäßig zu impfen und frei von Ungeziefer zu halten.
Es darf nur mit gesunden und wesensfesten Hunden gezüchtet werden. Hündinnen dürfen Kalender-jährlich nur einen Wurf haben, maßgebend ist der Wurftag. Bei sehr starken Würfen, die die Kondition der Hündin außergewöhnlich belasten, kann auf Vorschlag des Zuchtwartes eine Zuchtpause von mehr als 12 Monaten ab dem letzten Wurftag angeordnet werden. Die Dauer der Zuchtpause wird von der Zuchtbuchstelle auf der Ahnentafel vermerkt.
2.3.4 Versuchszucht
Versuchszuchten bedürfen der Genehmigung des PSK-Vorstandes und der Genehmigung des VDH. Entsprechende Anträge sind unter eingehender Schilderung des Zuchtvorhabens mindestens sechs Monate vor dem geplanten Deckakt an den Vorstand des PSK zu richten, der sich mit dem VDH ins Benehmen setzt. Über eine evtl. Genehmigung, Inhalt und Umfang der Versuchszucht wird ein bin-dender, schriftlicher Bescheid erteilt. Die Bewilligung kann unter Auflagen (z.B. Vorführung der Nach-kommen) erteilt werden.
2.3.5 Farbzucht
(siehe VDH Regelung.)
2.3.6 Inzestzucht
Inzestzucht ist nicht zulässig. Beabsichtigte Paarungen zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern können auf Antrag vom Vorstand genehmigt werden. Der Antrag ist schriftlich, sechs Monate vor dem beabsichtigten Decktag, beim Hauptzuchtbeauftragten zu stellen. Er ist ausführlich unter Darlegung des/der Zuchtziele zu begründen.
Alle zur Entscheidung notwendigen Unterlagen sind vorzulegen. Der Bescheid über eine evtl. Geneh-migung erfolgt schriftlich und ist bindend. Er kann bestimmte Auflagen (z. B. Vorführen der Nachkom-men) enthalten.
-------Originalmeldung-------
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Von: XXXXXXXXXX
Datum: 18.10.2008 19:12:01
An: xxxxxxxxx
Betreff: Re: Betreff: Zuchtmiete
Guten Abend Frau Sieben,
Danke für Ihre Antwort, sie war sehr informativ.
Ich hatte mir das Ganze etwas anders vorgestellt, was mir sehr unangehnem wäre, ist die Hündin für 19 Wochen "weg" zugeben....
Alles andere war mir "relativ" klar, was die Kosten, Arbeit, etc. betrifft.
Unsere Hündin ist vom Zwinger "XXXXXXXX" in Belgien, Vater ist NXXXXX
und die Mutter ist
XXXXXX Sie hat FCI/St. Hubert Papiere.
Nocheinmal vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXX
LG Ute