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1

Dienstag, 3. Februar 2009, 09:07

Tierarzthelferin gebissen - wer ist "in der Pflicht"

guten morgen,

mal ne frage an die, die sich mit haftungsfragen auskennen.

folgende situation hat sich bei uns im bekanntenkreis zugetragen:
unsere bekannte arbeitet bei einer tierärztin als helferin und wurde bei der behandlung von einem hund dermaßen in die hand gebissen, daß sie für 10 wochen ausgefallen ist und es noch nicht feststeht ob 2 finger steif bleiben.
die tierärztin hat bis heute keine stellung bezogen, ob die versicherung der praxis haftet und eventl schadensersatz zahlt o.ä..

weiß jemand, wie hier die haftungsfrage ist in bezug auf schmerzensgeld ?

muss die versicherung der tierärztin zahlen oder eventl sogar die des hundebesitzers ?

ach ja .. die tierärztin hat scheinbar keine notwendigkeit gesehen, dem hund vor der behandlung einen maulkorb aufzusetzen.

danke schonmal,
kirsten

2

Dienstag, 3. Februar 2009, 09:21

Hallo Kirsten,


es handelt sich um einen typischen Berufsunfall - so wie Du die Sache schilderst.
Zwar sind Tierärzte als Freiberufler explizit von gewissen Versicherungen befreit, jedoch müssen sie ihre Arbeitnehmer bei den Berufsgenossenschaften (gewerblichen) anmelden.

Die zuständige Berufsgenossenschaft ist bei Arbeitsunfällen zuständig.

Deine Freundin sollte sich an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Diese bennennt ihr, wenn nicht die Ärztin selber die Tierärztekammer.

Die Berufsgenossenschaft klärt mit ihr dann auch die Ansprüche ab.

Viele Grüße
Willy

3

Dienstag, 3. Februar 2009, 09:45

danke uschi,

so in der art hatte ich die frage auch beantwortet, nur das mit der berufsgenossenschft wusste ich nicht.

mich wundert nur die haltung des tierärztin. sie war doch tatsächlich "stinkig", weil ihre helferin ausgefallen ist.....

liebe grüße,
kirsten

caneer

Administrator

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4

Dienstag, 3. Februar 2009, 09:49

Hallo

Das ist ein Berufsunfall, dies muss deine Freundin so angeben bei dem Behandelten Arzt, ganz wichtig.

Denn daraus entstehen auch Rentenansprüche, "Lohnfortzahlung" usw. usw.

Gruß Peter
Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

5

Dienstag, 3. Februar 2009, 10:02

Hallo Kirsten,

ich habe ja 12 Jahre in einer Artztpraxis gearbeitet die auch Berufsunfälle also BG Fälle behandelt hat, für diesen Fall müßte die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig sein.
Wenn es ein Arbeitsunfall war muß es sofort beim Behandelnden Arzt angegeben werden, weil dann alles sofort über die BG (Berufsgenossenschaft) läuft und nicht über die eigene Krankenkasse, das ist ganz wichtig.

LG Anja

6

Dienstag, 3. Februar 2009, 10:05

Hi,
ja würd ich auch so sehen, klarer Fall für die Berufsgenossenschaft.

Aaaber: Wurde der Arbeitsunfall denn auch der BG gemeldet?
Die Beiträge für die BG funktionieren nach einem Bonus/Malus System.

Auf deutsch: Durch jeden Unfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsausfall steigt der Mitgliedsbeitrag für die TÄ.

Ich hoffe, dass die TÄ ihrer Pflicht als Arbeitgeberin ihrer Mitarbeiterin gegenüber nachgekommen ist. Wenn es zu bleibenden Schäden kommt ist es sehr wichtig, dass der Fall über die BG abgesichert ist.

Gruß Udo

mercedes122

unregistriert

7

Dienstag, 3. Februar 2009, 10:24

Ich weiß jetzt nicht genau, ob es noch so ist. Aber jeder Betriebsunfall mußte innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft gemeldet zu sein. Ansonsten verliert man seinen Anspruch!

Liljakk

unregistriert

8

Dienstag, 3. Februar 2009, 10:32

Hallo Kirsten,

ich schließe mich meinen Vorredner an, es handelt sich um einen typischen Arbeitsunfall.
Ich hoffe das Deine Bekannte sofort beim Arzt war , wichtig wäre es, das es ein anerkannter "Unfallarzt" ist und das sie angegeben hat, daß es ein Arbeitsunfall war ! Ansonsten kann es leider schwierig werden.
Bitte sofort mit der Genossenschaft in Verbindung setzen.

LG KErstin

9

Dienstag, 3. Februar 2009, 11:41

Hallo,

bei uns in der Tierarztpraxis ist das so.
Wir haben ein unfallheft wo solche Sachen eingeschrieben werden. Dort muss dann der Chef/in und die Tierarzthelferinn unterschreiben. Der Vorfall wird beschrieben und gegebenenfalls auch noch von einem Zeugen unterschrieben.
Wir sind über die Praxis versichert. Das ist auch Pflicht für jeden Angestellten und auch Praktikanten.
Und ich hoffe das sie auch bei einem Arzt sich vorgestellt hat der dieses als Unfallmeldung macht.

Lg Tina

10

Montag, 9. Februar 2009, 14:48

Hallo Kirsten,

hat sich in diesem Fall jetzt alles geklärt? wegen dem Versicherungsschutz?

LG Anja

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