Da ich im Rahmen der Interessengemeinschaft ein erhöhtes Haftungsrisiko des Züchters bei Nichteinhaltung der Regeln der Interessengemeinschaftf angesprochen habe, möchte ich an dieser Stelle nochmals auf Haftungsfragen eingehen.
Das BGB sagt in
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1)Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Das Lebewesen Hund wird also nach wie vor wie ein "Verbrauchsgut" behandelt. Für Hundekäufe gelten also die gleichen Regeln wie für Sachen, und bei denen muss der Verkäufer für Mängel haften. Allerding hat das BGH in seinem Urteil vom 22. Juni 2005 die spezielle Problematik des Verkaufs von lebenden Tieren von den Grundprinzipien her berücksichtigt
Für einen Mangel, der bereits bei der Übergabe des Hundes vorlag haftet der Züchter 2 Jahre ab Übergabe des Hundes, bei arglistigem Verschweigen sogar 3 Jahre ab Kenntnis des Käufers vom Mangel, spätestens aber 10 Jahre ab Entstehung des Anspruchs.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB). Der Hund ist frei von Sachmängeln, wenn er sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Der Begriff "Beschaffenheit" steht hier für das, was der Käufer üblicherweise erwarten darf. Erwarten darf der Käufer hiernach berechtigterweise, dass ihm ein
gesunder Hund übergeben wird, dass der Hund in seinem
äußeren Erscheinungsbild und im
Wesen und in
seinen Eigenschaften keine wesentlichen Abweichungen vom Rassestandard aufweist.
Da im Portal ausschließlich bisher über die Haftung des Züchters bei Gesundheitsmängeln diskutiert wurde, will ich mich an dieser Stelle auch ausschließlich auf diese Mängel beschränken und die Wesensmängel, fehlenden Eigenschaften und Mängel im Exterieur unberücksichtigt lassen.
Wesentlich bei gesundheitlichen Mängeln ist die Frage, ob der Züchter alle Vorkehrungen getroffen hat, also nach bestem Wissen und Gewissen alle ihm bekannten bzw. zugänglichen Informationen genutzt hat, um eine genetische Fehlentwicklung zu verhindern. Im Umkehrschluss hat er nur die Verantwortung zu tragen, wenn die genetischen Ursache der Fehlentwicklung auf ein außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei der Zucht zurückzuführen ist, er also fahrlässig gehandelt hat (§267 Abs 2 BGB).
Geht der Züchter wissentlich eine Paarung mit erhöhtem Mängelrisiko ein so handelt er also fahrlässig. Ein erhöhtes Mängelrisiko besteht immer dann, wenn rassebedingte Krankheitsmerkmale nicht berücksichtigt werden. Die Grenzen hierzu sind fließend, eine gesicherte Rechtsprechung liegt noch nicht vor, wann (wie viele betroffene Hunde einer Rasse betroffen sind) rassebedingte Krankheitsmerkmale vorliegen.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB) gehören zu der Beschaffenheit auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers insbesondere in der Werbung erwarten kann. Hier muss sich der Züchter und Verkäufer sehr in Acht nehmen und sich mit übertriebenen oder anpreisenden Aussagen im Zaum halten. Verkaufsanzeigen oder Angaben in Vereinszeitschriften oder auf der Homepage, in denen mehr die Hoffnungen als Tatsachen angepriesen werden, fallen leicht hierunter. Der Verkäufer muss für die Richtigkeit aller öffentlichen Äußerungen über bestimmte Eigenschaften der Sache Hund gerade stehen.
Zu diesen zugesicherten Eigenschaften würden auch die möglicherweise über das übliche Maß hinausgehenden Pflichten, die sich eine Interessengemeinschaft auferlegt, gehören. Da die Grenzen, welche Krankheiten zu den rassebedingten Krankheitsmerkmalen fließend sind und eine gesicherte Rechtsprechung nicht vorliegt, wären die in der Interessengemeinschaft gezüchteten Hunde an deren Maßstäben bei Haftungsfragen zu messen.
Walther
Hier noch 2 Links zum Thema:
http://www.iphpbb.com/foren-archiv/18/10…78-63886-4.html
http://sommerfeld-stur.at/praxis/haftung