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Uma-Lucy

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1

Montag, 29. Januar 2007, 23:21

3-jährige Tollwutimpfung ab 1.7.07 auch i.d. SCHWEIZ

Wichtige Information, da die Schweiz hat sich nun auch der EU-Regelung angepasst hat:

3-jährige Tollwutimpfung ab 01.07.2007 nun auch endlich in der SCHWEIZ


hier eine Kopie der Mail des
Bundesamtes für Veterinärwesen, Schweiz:
[hr]
Sehr geehrte Frau *****

das ist richtig: der 01.07.2007 ist der Stichtag, ab dem nach den neuen Regeln kontrolliert werden wird => d.h. sofern die Hunde und Katzen dann mit einem Heimtierausweis und gechippt und mit einer gültigen Tollwutimpfung (ab dem 01.07.2007 erfüllen diese Anforderungen alle Hunde und Katzen, die eine Towllutimpfung haben, die nicht länger her ist als die gemäss Impfstoffhersteller angegebene Gültigkeitsdauer) "ausgestattet" sind, erfüllen sie die Einreisebestimmungen aus der EU.

z.B. ein Hund, der am 01.01.2005 geimpft wurde mit einem Impfstoff, der 3 Jahre gültig ist, erfüllt ab dem 01.07.2007 die Einfuhrbedingungen in Bezug auf die Tollwut bis zum 01.01.2008, dann muss er nachimpfen (will er jedoch vor dem 01.07.2007 einreisen, muss er vorher noch nachimpfen und die 30 Tage Wartefrist einhalten, da derzeit eben die jährliche Impfung noch Pflicht ist und somit die Impfung vom 01.01.2005 nicht mehr gültig ist).

Mit freundlichen Grüssen

Silke Bruhn
Bundesamt für Veterinärwesen
[hr]
Signatur von »Uma-Lucy« Grüßlis Mona mit Bella-Lotta bei uns und Uma-Lucy im Herzen - beides Mädels vom Ahrensfeld

***
Regenbögen entstehen, wenn Sonne durch die Wolken scheint.
Möge bei uns allen immer wieder die Sonne durch Wolken scheinen.
* * *
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

2

Dienstag, 30. Januar 2007, 09:04

Hallo Mona

Merci vielmals für diesen Hinweis. -:- Kann ich super gebrauchen, wollen wir doch in den Sommerferien unsere lieben Verwandten im "Grossen Kanton" besuchen. (**)

Liebe Grüsse aus der Schweiz
Andrea

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