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1

Dienstag, 23. Januar 2007, 14:30

VDH erkennt Gültigkeitdauer der Tollwutimpfung NICHT an

Hallo liebe Portaler

wie schon von Ingrid angedeutet, erkennt der VDH die 3-jährige Gültigkeit der Tollwutimpfungen momentan nicht an!! ::

Hier ist der Schriftkontakt Ingrid/VDH im Original :

Guten Tag,
>einer meiner Hunde hat im letzten Jahr Juni eine Tollwutimpfung
>bekommen die laut Impfpass fuer 3 Jahre gueltig sein soll. Wenn ich
>mit dem Hund jetzt Ausstellungen besuchen moechte (CACIB) wird das
>dann dort fuer den Eintritt anerkannt ?
>Vielen Dank
>Freundliche Gruesse
>Ingrid Ulrich


-----Original Message-----
Date: Tue, 23 Jan 2007 12:21:10 +0100
Subject: Re: Impfungen CACIB
From: "H. Eisenberg" <eisenberg@vdh.de>
To: Ingrid Ulrich <black-beatles@t-online.de>

Verband fuer das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Postfach 10 41 54 - 44041 Dortmund - Germany
Tel.: (00 49/2 31) 5 65 00-44 - Fax: (00 49/2 31) 59 24 40

Internet: http://www.vdh.de


Sehr geehrte Frau Ulrich,

Aenderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!

Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen EU-Bestimmungen
angepasst.

Zusammenfassend lassen sich die Aenderungen wie folgt darstellen:

1. Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier
auf drei Wochen.
2. Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten
faellig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller fuer
die Gueltigkeit des Impfstoffes genannt wird.

Nach Ruecksprache mit dem Veterinaeramt Dortmund werden diese
Vorgaben fuer die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie
folgt bekanntgegeben und durch das Veterinaeramt kontrolliert:

O Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht
werden, muessen nachweislich mindestens drei Wochen vor der
Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein.

O Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate
gueltig. Wenn eine laengere Gueltigkeit geltend gemacht werden soll,
muss dies durch Eintragung der Gueltigkeit im Impfausweis bzw. im
EU-Heimtierpass im Feld "Gueltig bis" nachgewiesen werden. (Fuer in
Deutschland abgegebene Impfstoffe gilt derzeit eine Gueltigkeitsdauer
von 12 Monaten, so dass eine laengere Gueltigkeitsdauer derzeit nur
bei im Ausland geimpften Hunden geltend gemacht werden koennte).

O Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der
Gueltigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut
erfolgt, so entfaellt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als
Grundgueltigkeitsdauer (auch in den Faellen, in denen der Tierarzt
keinen Eintrag in der Rubrik "gueltig bis" vorgenommen hat) und auch
die Anerkennung der Eintragung bei einer laengeren Gueltigkeitsdauer
Individualentscheidungen des Veterinaeramtes Dortmund in Absprache
mit dem Kreisveterinaeramt sind, empfehlen wir
1. allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zustaendigen
Veterinaeramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und
Umsetzung abzuklaeren und diese den Ausstellern in geeigneter Weise
bekannt zu machen.
2. allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den
Impfdokumenten hervorgehen, sich ueber die Ausschreibungen,
Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter ueber die jeweiligen
Bestimmungen zu informieren.

Zu den Fragen, ob und wann die Impfstoffhersteller fuer Deutschland
eine Aenderung der Gueltigkeitsdauer ueber die 12 Monate hinaus fuer
die von ihnen produzierten Impfstoffe bekanntgeben, kann derzeit
keine endgueltige Aussage getroffen werden. Fest steht, dass nach
Aussage des Ministeriums derzeit keine Aenderungen der jeweiligen
Gueltigkeitsdauer durch die Impfstoffhersteller geplant sei. Dieses
wurde uns ueber das Veterinaeramt Dortmund mitgeteilt.

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen bzw. eine einheitliche
Vorgehensweise der Veterinaeraemter bekanntgegeben wird, werden wir
entsprechend informieren.


Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Eisenberg


So, jetzt Ihr !
Ich bin seeehr gespannt auf Eure Reaktionen.


Liebe Grüße

Uli und Donna

2

Dienstag, 23. Januar 2007, 14:40

RE: VDH erkennt Gültigkeitdauer der Tollwutimpfung NICHT an

Zitat

Original geschrieben von Pablo

O Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate
gueltig. Wenn eine laengere Gueltigkeit geltend gemacht werden soll,
muss dies durch Eintragung der Gueltigkeit im Impfausweis bzw. im
EU-Heimtierpass im Feld "Gueltig bis" nachgewiesen werden. (Fuer in
Deutschland abgegebene Impfstoffe gilt derzeit eine Gueltigkeitsdauer
von 12 Monaten, so dass eine laengere Gueltigkeitsdauer derzeit nur
bei im Ausland geimpften Hunden geltend gemacht werden koennte).
Liebe Grüße

Uli und Donna


Hallo Uli,

das Schreiben vom VDH sagt doch deutlich aus, dass eine längere Gültigkeit anerkannt wird, wenn's so im Heimtierpass steht...
Der Satz in Klammern stimmt eben nicht mehr - es gibt inzwischen Impfstoffe in D, die 3 Jahre gültig sind. Somit entfällt diese Anmerkung.

Grüssle,
Chris

Zibirian

unregistriert

3

Dienstag, 23. Januar 2007, 14:45

Hi,
lies doch al bitte den letzten Absatz, da steht doch wohl deutlich KEINE Änderung der Gültigkeitsdauer.

Das Schreiben ist von HEUTE, also nicht von irgendwann dunnemals und irgendwas entfällt dann einfach.

Für mich heißt das im Klartext, daß man mit Impfungen älter als 12 Monate den Hund auf keine CACIB bekommt.

Der Ingrid

marilinchen

unregistriert

4

Dienstag, 23. Januar 2007, 14:53

Da haben die beim VDH wohl etwas nicht mitbekommen. Vielleicht solltest du nochmal gezielt hinschreiben, dass bei dir im Impfpass eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren mit "gültig bis" eingetragen ist. Das ist ja eigentlich kaum zu glauben, dass du die Hunde öfter impfen sollst, als der Wirkstoff ausgeschrieben gültig ist...erkundige dich doch noch mal genau.


5

Dienstag, 23. Januar 2007, 15:02

um genau zu sein steht da:

Zitat

Zu den Fragen, ob und wann die Impfstoffhersteller fuer Deutschland
eine Aenderung der Gueltigkeitsdauer ueber die 12 Monate hinaus fuer
die von ihnen produzierten Impfstoffe bekanntgeben, kann derzeit
keine endgueltige Aussage getroffen werden. Fest steht, dass nach
Aussage des Ministeriums derzeit keine Aenderungen der jeweiligen
Gueltigkeitsdauer durch die Impfstoffhersteller geplant sei. Dieses
wurde uns ueber das Veterinaeramt Dortmund mitgeteilt.

Ich kann da auch nur sagen, dass der VDH da wohl was nicht mitgekriegt hat....
Mag ja sein, dass das Schreiben von heute ist - aber das Statement, dass die Impfstoffhersteller für Deutschland derzeit keine längere Gültigkeit planen ist so was von vorgestern.......... :m:

Für eine Prüfung, die eigentlich für letzten November geplant war, habe ich ein Schreiben vom zuständigen Vet-Amt in dem bescheinigt wird, dass die neue Tollwutverordnung gilt und die im Heimtierpass eingetragene Gütlikeit bindend ist.
Wörtlich kann ich's gerade nicht zitieren -bin noch im Geschäft... Vielleicht komm ich heute noch dazu, das Schreiben hier rein zu stellen.

In diesem Sinne,
Grüssle,
Chris

6

Dienstag, 23. Januar 2007, 15:08

So, hier noch mal der genaue Text von der VDH-Homepage...

Zitat

Änderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!
Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen
EU-Bestimmungen angepasst.

Zusammenfassend lassen sich die Änderungen wie folgt darstellen:
Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier auf drei Wochen.


Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt Dortmund werden diese Vorgaben für die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie folgt bekanntgegeben und durch das Veterinäramt kontrolliert:
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein.


Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.


Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als Grundgültigkeitsdauer (auch in den Fällen, in denen der Tierarzt keinen Eintrag in der Rubrik "gültig bis" vorgenommen hat) und auch die Anerkennung der Eintragung bei einer längeren Gültigkeitsdauer Individualentscheidungen des Veterinäramtes Dortmund in Absprache mit dem Kreisveterinäramt sind, empfehlen wir:
allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen.


allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen bzw. eine einheitliche Vorgehensweise der Veterinärämter bekanntgegeben wird, werden wir entsprechend informieren.



Ich würde sagen, das liest sich doch einiges anders...

Hier könnt ihr's nachprüfen...
http://www.vdh.de/presse/aenderung_der_d…_verordnung.php

Damit revidiere ich dann auch meine Aussage von vorhin, der VDH hätte was nicht mitgekriegt... auf seiner Homepage ist's auf jeden Fall richtig.

Grüssle,
Chris

7

Dienstag, 23. Januar 2007, 15:34

Tollwut

Hallo Chris,

in der Tat liest sich der Text von Dir etwas anders,
allerdings muss mir jetzt auch jemand erklären wie dieser Text,
wohlbemerkt als offizielle Antwort auf eine konkrete Anfrage vom heutigen Tag,
zu vertehen ist.

Zitat

(Fuer in Deutschland abgegebene Impfstoffe gilt derzeit eine Gueltigkeitsdauer
von 12 Monaten, so dass eine laengere Gueltigkeitsdauer derzeit nur
bei im Ausland geimpften Hunden geltend gemacht werden koennte).
(

LIebe Grüße

Uli und Donna

Riho

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Hunde: Schnauzer pfeffersalz Hündin 14 Jahre alt

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8

Dienstag, 23. Januar 2007, 15:55

Hallo zusammen,

hier die vom Paul-Ehrlich-Institut freigegeben Impfstoffe:

Firma Essex:
Epivax LT - 3 Jahre
Epivax SHPPLT - 3 Jahre

Firma Pfizer:
Enduracell LT - 3 Jahre
Enduracell T - 3 Jahre

Firma Intervet:
Nobivac T - 3 Jahre
Nobivac LT - 3 Jahre
Nobivac SHP+LT - 3 Jahre
Nobivac SHPPI+LT - 3 Jahre

Firma Merial:
Eurican LT - 3 Jahre
Eurican SHPLT - 3 Jahre
Rabisin - 3 Jahre


Da die Impfstoffe die Gültigkeit für drei Jahre haben und der VDH mit dem Eintrag im EU-Ausweis zufrieden ist, sehe ich keinerlei Problem für die Ausstellungen. Übrigens habe ich unsere Mädels im letzten Jahr mit dem 3Jahreseintrag in Dortmund durch die Kontrolle bekommen.

@ Uli
Das Schriebchen an Ingrid war wohl ein veraltetes Formblatt und wurde nicht überarbeitet. Da hat sich der VDH auf seiner HP selbst überholt :D


Grüße von
Rita
Signatur von »Riho« Tue und lebe, was du für richtig hältst und vertraue dir. Alles andere ist Energie- und Zeitverschwendung.
Andreas Neumann

Melle

Senior

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Aktuelle Stimmung: Sonnig - gut

Hunde: Nur noch 2 rote Deutsche Pinscher mit 11 und 3 Jahren!

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Mitglied

9

Dienstag, 23. Januar 2007, 17:15

Hallo Rita,
Du schreibst es völlig richtig!
Das Schreiben an Ingrid war das Erste, das vom VDH Mitte letzten Jahres (also noch in der Phase, als nicht alle Firmen den 3-Jahres-TW-Impfstoff hatten) herausgegeben wurde.

Melle
Signatur von »Melle« Wer Hunde züchtet, lernt viel über Hunde, aber noch mehr über die Menschen!
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Matte, Melle, Gute, Narttu und Sora, Ihr seid immer noch bei mir - durch Eure Kinder, Enkel, Urenkel und jetzt schon Matte's Urururenkel!

Zibirian

unregistriert

10

Dienstag, 23. Januar 2007, 17:21

Dann weiß also beim VDH die Linke nicht was die Rechte tut oder getan hat ?

Einen schönen Gruß nach Dortmund, ZIEHT EUCH WARM AN :D

Der Ingrid

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