Hallo liebe Portaler
wie schon von Ingrid angedeutet, erkennt der VDH die 3-jährige Gültigkeit der Tollwutimpfungen momentan nicht an!!
Hier ist der Schriftkontakt Ingrid/VDH im Original :
Guten Tag,
>einer meiner Hunde hat im letzten Jahr Juni eine Tollwutimpfung
>bekommen die laut Impfpass fuer 3 Jahre gueltig sein soll. Wenn ich
>mit dem Hund jetzt Ausstellungen besuchen moechte (CACIB) wird das
>dann dort fuer den Eintritt anerkannt ?
>Vielen Dank
>Freundliche Gruesse
>Ingrid Ulrich
-----Original Message-----
Date: Tue, 23 Jan 2007 12:21:10 +0100
Subject: Re: Impfungen CACIB
From: "H. Eisenberg" <eisenberg@vdh.de>
To: Ingrid Ulrich <black-beatles@t-online.de>
Verband fuer das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Postfach 10 41 54 - 44041 Dortmund - Germany
Tel.: (00 49/2 31) 5 65 00-44 - Fax: (00 49/2 31) 59 24 40
Internet: http://www.vdh.de
Sehr geehrte Frau Ulrich,
Aenderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!
Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen EU-Bestimmungen
angepasst.
Zusammenfassend lassen sich die Aenderungen wie folgt darstellen:
1. Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier
auf drei Wochen.
2. Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten
faellig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller fuer
die Gueltigkeit des Impfstoffes genannt wird.
Nach Ruecksprache mit dem Veterinaeramt Dortmund werden diese
Vorgaben fuer die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie
folgt bekanntgegeben und durch das Veterinaeramt kontrolliert:
O Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht
werden, muessen nachweislich mindestens drei Wochen vor der
Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein.
O Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate
gueltig. Wenn eine laengere Gueltigkeit geltend gemacht werden soll,
muss dies durch Eintragung der Gueltigkeit im Impfausweis bzw. im
EU-Heimtierpass im Feld "Gueltig bis" nachgewiesen werden. (Fuer in
Deutschland abgegebene Impfstoffe gilt derzeit eine Gueltigkeitsdauer
von 12 Monaten, so dass eine laengere Gueltigkeitsdauer derzeit nur
bei im Ausland geimpften Hunden geltend gemacht werden koennte).
O Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der
Gueltigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut
erfolgt, so entfaellt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als
Grundgueltigkeitsdauer (auch in den Faellen, in denen der Tierarzt
keinen Eintrag in der Rubrik "gueltig bis" vorgenommen hat) und auch
die Anerkennung der Eintragung bei einer laengeren Gueltigkeitsdauer
Individualentscheidungen des Veterinaeramtes Dortmund in Absprache
mit dem Kreisveterinaeramt sind, empfehlen wir
1. allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zustaendigen
Veterinaeramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und
Umsetzung abzuklaeren und diese den Ausstellern in geeigneter Weise
bekannt zu machen.
2. allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den
Impfdokumenten hervorgehen, sich ueber die Ausschreibungen,
Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter ueber die jeweiligen
Bestimmungen zu informieren.
Zu den Fragen, ob und wann die Impfstoffhersteller fuer Deutschland
eine Aenderung der Gueltigkeitsdauer ueber die 12 Monate hinaus fuer
die von ihnen produzierten Impfstoffe bekanntgeben, kann derzeit
keine endgueltige Aussage getroffen werden. Fest steht, dass nach
Aussage des Ministeriums derzeit keine Aenderungen der jeweiligen
Gueltigkeitsdauer durch die Impfstoffhersteller geplant sei. Dieses
wurde uns ueber das Veterinaeramt Dortmund mitgeteilt.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen bzw. eine einheitliche
Vorgehensweise der Veterinaeraemter bekanntgegeben wird, werden wir
entsprechend informieren.
Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Eisenberg
So, jetzt Ihr !
Ich bin seeehr gespannt auf Eure Reaktionen.
Liebe Grüße
Uli und Donna