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1

Mittwoch, 3. Januar 2007, 15:02

...sonst kommt dich der JÄGER hohlen mit dem Schießgewehr...

eine wahre Begebenheit.....

eine Reiterin in Südbayern (kein Leinenzwang in diesem Gebiet) kehrt von ihrem Ausritt mit ihrem Rottweiler an den Pferdehof zurück....einige Meter vor den heimischen Koppeln des Hofes befindet sich ein Jägerstand.... der Hund befindet sich in ca. 5 m Entfernung zum Pferd als die Dame zu Pferd auf dem Schotterweg den Jägerstand passiert....da springt der Jäger von seinem Stand vor die Reiterin...das Pferd scheut leicht und bleibt stehen...der Mann legt sein Gewehr an, nimmt den stehenden Hund ins Visier und schreit....nehmen sie sofort ihren Hund an die Leine oder ich schieße.....die Frau ruft ihren Hund zu sich....hört sich stillschweigend den kalten Schweiß vor Schock auf der Stirn die weiteren Drohungen des bewaffneten Jägers an und setzt schlußendlich ihren Weg nach Hause fort....

es ist nicht meine Geschchte aber eine die ich sehr gut nachvollziehen kann weil mir schon ähnliches passiert ist.

Jetz muss ich dazusagen, dass ich auf dem Land und sehr Naturverbunden aufgewachsen bin, ich bin selbst sehr darauf bedacht als Reiterin und Hundehalterin keinen Schaden in Wald und Flur mit meinem Verhalten anzurichten. Ich trainiere meine Pferde und meinen Hund, beinahe Tag und Nacht um damit so gut es irgendwie geht durchs leben zu kommen und nicht negativ aufzufallen.

Ich habe schlaflose Nächte bei der Vorstellung, dass mir mein Hund vor den Augen aus Willkür von so einem Jäger erschossen wird und ich nichts tun kann. Zudem finde ich es unverschämt, dass ich mir das als rechtschafender Bürger der keine Gesetze verletzt bieten lassen muss. Dass am hellichten Tage bewaffnete Männer mir drohen dürfen und ich ohne etwas verbrochen zu haben um mein Hab und gut und sogar um meine Gesundheit bangen muss...das geht doch so einfach nicht.... :-|


An alle erfahrenen HF, Juristen oder sogar vernünftige Jäger, ich hasse solche Situationen, ich gerate ungern dort hinein bitte....wie kann man sowas vermeiden....oder wie begegnet man solchen Menschen....manchmal hab ich solche Angst.....dass ich mich mit meinem Hund nicht mehr mal spazierengehen traue geschweige denn damit ausreiten obwohl er nicht jagt und gut hört......

Ich bitte hier an dieser Stelle um Erfahrungsberichte und wenn ein Jurist in diesem Forum ist dann würde ich mich natürlich auch über seine Meinung zu diesem Thema freuen...vielleicht finden sich ja auch Polizisten oder wie gesagt vernünftige Jäger hier die versuchen können einem zu erklären wieso es immer wieder zu solch häßlichen Missverständissen kommt.

Vielen Dank im Voraus
euere sehr nachdenkliche
Sasha

Zibirian

unregistriert

2

Mittwoch, 3. Januar 2007, 18:38

Wenn ich mich recht erinnere gibt es Gesetze die besagen, daß in Wald und Feld grundsätzlich alle Hunde an der Leine sein müssen :?:
Berichtigt mich sollte es nicht so sein.

Ich habe schon lange Hunde, viele Hunde :D

Ich bewege mich mit meinen Hunden so, daß sie niemand anderen belästigen oder sonstwie auf den Senkel gehen. Ich weiß, daß ich das Recht nicht gepachtet habe, schon gar nicht das Recht meine Hunde frei laufen zu lassen wie und wo es mir gefällt.

Ich hätte mir die Klamotte vom Leib gerissen, das Gesicht a weng zerkratzt und wäre schreiend davon gelaufen :D Dann hätte ich jedem erzählt, daß der böse Jäger mich angegriffen hat 8-|

Der Ingrid

3

Mittwoch, 3. Januar 2007, 19:40

Gilt für NRW

Zitat

Original geschrieben von Zibirian

Wenn ich mich recht erinnere gibt es Gesetze die besagen, daß in Wald und Feld grundsätzlich alle Hunde an der Leine sein müssen :?:
Berichtigt mich sollte es nicht so sein.
..................................................

Der Ingrid

Hallo!
Zitat:
Seit 1. Januar 2003 gilt das Landeshundegesetz NRW. Unter anderem wurde in diesem Gesetz auch die Anleinpflicht neu definiert. So gilt die Anleinpflicht für alle Hunde nicht nur in innerörtlichen Bereichen wie Straßen, Plätze oder Fußgängerzonen, sondern auch „in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen“. Eine Befreiung von der Anleinpflicht ist in diesen Bereichen, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich.
Quelle:http://www.wdr.de/tv/service/tiere/inhalt/20051030/b_2.phtml


Eine allgemeine Anleinpflicht gibt es zwar, sie gilt allerdings ganz überwiegend für innerörtliche Bereiche, z.B. Fußgängerzonen, Parkanlagen, Kinderspielplätze, öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten. Große Hunde (mindestens 40 cm, mindestens 20 kg) sind darüber hinaus außerhalb eines befriedeten Besitztums schon auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen, wenn diese innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Ausnahmeregelungen gelten für besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche.
..............................
Landesforstgesetz:
Für das Mitführen von Hunden im Wald kennt das Gesetz nur eine einzige Regelung: Außerhalb der Wege müssen sie angeleint sein. Diese Einschränkung gilt natürlich nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde. Damit sind Sonntagsspaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg frei laufenden Hundes nicht zu beanstanden - solange "Bello" auf dem Weg bleibt. Einschränkungen dieser Freiheit sind aber z.B. bei Auflagen des Landeshundegesetzes NRW (etwa Leinen- und Maulkorbzwang für bestimmte Hunde) oder entsprechenden örtlichen Regelungen (Leinengebot im Bereich der Kommune) denkbar.

Quelle:http://www.ljv-nrw.org/hunde.htm
Habe das relevante mal unterstrichen bzw. gefettet
Das Geschriebene gilt, wie im Titel bemerkt, für das Bundesland NRW

Irene

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Benutzer
Mitglied

4

Mittwoch, 3. Januar 2007, 20:11

Soviel ich weiß bestimmen in Baden-Württemberg die Kommunen, ob sie auf ihrer Gemarkung Leinenpflicht verordnen oder nicht, bei uns hat das der Hundesportverein gerade noch abgewendet. In Bayern ist derRottweiler allerdings ein Hund der Kategorie 2 der Landeshundeverordnung, vielleicht besteht da eine generelle Leinenpflicht, ich finde die Verordnung grade nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, Leute zu bedrohen und die Waffe anzulegen. Ich würde den Mann auf jeden Fall anzeigen. Die Aufforderung, den Hund anzuleinen, ohne Drohung und ohne Waffe hätte in meinen Augen genügt. Die Frau hat das ja gemacht und der Hund war abrufbar. Wenn der Jäger vor dem Pferd herumgeballert hätte, hätte Weißgottwas passieren können.

Wir haben eine eher positive Erfahrung mit unserem Jäger gemacht. Er fuhr auf dem Waldweg an uns vorbei, hat das Fenster heruntergekurbelt und uns freundlich gebeten, den Hund in der Zeit, in der das Wild Junge hat, an die Leine zu nehmen. In der restlichen Jahreszeit darf er frei laufen.


5

Mittwoch, 3. Januar 2007, 20:11

@ Ingrid :exla: :exla: :exla: :exla: :exla: :exla: :exla: :exla: :exla: :exla: :exla:



marilinchen

unregistriert

6

Mittwoch, 3. Januar 2007, 21:20

Das ist ja wirklich total schrecklich. Ich wüsste gar nicht wie ich in so einer situation reagieren sollte. Zum Glück ist mir so etwas bisher nicht passiert. Ich lasse meine Kleine sogar während des Leinenzwangs frei laufen und bisher hat noch nie jemand was gesagt. Ich nehme sie bei Fuß, wenn mir jemand entgegen kommt und wenn z.B. Pferde den Weg kreuzen oder ein angeleinter Hund, nehm ich sie auch an die Leine. Ich find das wirklich unglaublich. Aber es gibt nun mal leider Menschen, die Hunde hassen. Bei uns sind regelmäßig Köder ausgelegt. Der Bernarsennenhund von Freunden ist daran schon gestorben...Diese Menschen sind einfach krank...
Wenn ein Hund nicht hört und einfach wildert, kann ich das zum Teil ja sogar noch verstehen, aber nicht so völlig ohne Grund.

Siccawei

unregistriert

7

Mittwoch, 3. Januar 2007, 21:24

Hallo Sasha,
also meines Wissens nach könnte ein Jäger dann mit Erschießung drohen oder sie ausführen, wenn er das Tier – hier der Hund-
- wildernd und
- in einer Entfernung von mehreren hundert Metern zum nächsten Anwesen und
- ohne Halter, bzw. Begleitperson,
anträfe.
So hat mir das Ende der 80er Jahre der Jagdbeauftragte für unsere Gegend –Mittelfranken- in recht autoritärem Ton verklickert, nachdem Jäger der Umgebung unsere Airdale-Setter-Mix-Hündin Mynair zum wiederholten Male, allein, im direkt an unser Grundstück angrenzenden Wald angetroffen hatten.
Keine dieser Fakten trifft hier in diesem Fall zu.
Dieser Jäger wollte halt auch mal wieder den wilden Mann markieren. ER weiß sicher, dass er hier kein Recht gehabt hätte, seine Drohung wahr zu machen. :ar:
Eine generelle Leinenpflicht iür Nicht-Kampfhunde ist mir auch nicht bekannt.

Bei uns ist die Sache dann auch gut ausgegangen. Unsere Mynair wurde fast 11 Jahre und verstorben ist sie an Gebärmutterkrebs und in meinen Armen.

LG Ruth – kennt ebensolche Jäger, die immer wieder so drohen und doch nicht können, wie sie vorgeben zu wollen

edit: nur Satzumstellung weil sonst sinnverdreht

Muellerhof

unregistriert

8

Mittwoch, 3. Januar 2007, 22:11

Siccawei du hast recht und trotzdem bleibt immer ein Rest Unsicherheit.
Auf alle Fälle darf auch ein Jäger keinen Schußwaffengebrauch androhen und erst recht nicht durchziehen,wenn in unmittelbarer Nähe(was ja hier der Fall war) sich eine Person aufhält.
Ein solches Verhalten kann den Jäger seine Jagdlizenz kosten.Zumindest laut deutschem Recht.
Aber in Deutschland wird eben nicht immer Recht gesprochen,sondern es werden Urteile gefällt.Recht hat der der den besseren Anwalt hat.
@Ingrid
der Jäger hat das Gewehr aber dann sicher auch auf dich gerichtet oder?
Ich glaube den Jäger der sich das mit dir traut der ist noch nicht geboren :-) :-) :-)
Gruß Birgit
die solche Begegnungen(fast so akut)auch schon hatte

Siccawei

unregistriert

9

Mittwoch, 3. Januar 2007, 22:46

@muellerhof
Mir ist allemal auch nicht wohl, und die Unsicherheit, wie reagiert wird, macht mir auch zu schaffen!
Und wen man so im Laufe mehrerer Hundeleben vor sich hat, kann frau sich auch nicht aussuchen.
Uns sind schon so Einige begegnet: Wildgewordene, aber auch freundlich-sachliche Jäger, Hunde-Phobie geplagte Mitmenschen, die einem irgendwie auch recht autoritär mit Anzeige drohen und dann wieder liebe Hundi-Führer, die sich freuen, wenn ihr mitgeführter Wauzi unvermutet unsere Agi zum Spielen und Rumtoben findet. So passiert vor einigen Tagen: Eine junge Frau mit einem Berner Senne-Mix hat sich gleich abseits des Wegs begeben, als sie RSchnauzi Agi auf sich zu galoppieren sah. Ihr Hundi mag keine Rüden, ruft sie uns zu! GsD, Agi ist doch eine Hündin, und schon toben die beiden auf dem Waldweg wie wild herum. Wir sind ihres Wauzis Weihnachtsgeschenk, sagt sie und lacht, als wir ein Stück des Wegs gemeinsam gegangen waren. Nie zuvor spielte ihr Hundi mit einem Anderen.


LG Ruth – war jetzt richtig off topic, aber manchmal gibt es auch schöne Erlebnisse (wenn kein Jäger dabei!) ;)

Irene

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Mitglied

10

Mittwoch, 3. Januar 2007, 22:59

RE:

Zitat

Original geschrieben von Siccawei

Dieser Jäger wollte halt auch mal wieder den wilden Mann markieren. ER weiß sicher, dass er hier kein Recht gehabt hätte, seine Drohung wahr zu machen.


Hallo Ruth,

bei Frauen und Kindern machen sie das gerne. In einem Nachbardorf wurde im letzen Jahr ein Jäger von zwei Männern überfallen, verprügelt und sein Gewehr wurde gestohlen. Der war wohl recht kleinlaut und hat sich nicht gewehrt. Ein Spaziergänger ohne Hund hat mir vor Jahren erzählt, dass er von einem Jäger angemault wurde. Er hat dann nur gesagt: "Männlein, dich schüttle ich gleich von deinem Hochsitz herunter" und dann war Ruhe.
Wie gesagt, ich würde den Mann anzeigen, ich weiß nicht wie die Jäger organisiert sind, aber die Verbände sollten ein Interesse daran haben, schwarze Schafe auszuschließen.

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