Hallo Ihr’s,
gerade war meine Nachbarin bei mir und hat sich ausgeheult.
Sie hat einen älteren, gut erzogenen Rotti, der mit Hündinnen immer, mit Rüden häufig freundlich ist (ein ganz normaler Rüde eben
).
Jetzt begegnet ihr auf Spaziergängen immer eine andere Nachbarin mit ihrem Mix (ca. Schäferhundgröße), der Null gehorcht. Dieser rennt auf den Rotti zu und verbellt ihn auf bis zu 2 Metern Entfernung. Nachbarin mit Rotti hat diesen natürlich zu diesem Zeitpunkt bereits angeleint, ist vom Weg aufs Feld ausgewichen. Rotti wird von Mal zu Mal saurer und sie kann ihn kaum noch halten. Heute wurde sie dann von der anderen grinsend angemacht, „sie solle sich nicht so haben, sie sei ja nicht ganz dicht und es sei ja nichts passiert“.
„Ihr“ Gutachter – bei uns in Bayern sind Rottis Kampfhunde Klasse 2 und müssen einen Wesenstest ablegen usw. – hat ihr jetzt geraten, das Ordnungsamt zu verständigen. Ich bin zwar grundsätzlich dagegen bei jeder Kleinigkeit mit Hunden die Behörden einzuschalten, aber Ihr könnt Euch ja denken, wie das Ganze demnächst ausgeht, wenn sie von dem Mix überrascht wird oder den Rotti wirklich nicht mehr halten kann und habe ihr auch dazu geraten.
Dabei fiel uns folgender Sachverhalt auf:
Es ist ja eigentlich so, dass die „Vorschriften“ besagen, dass man seinen Hund unter Kontrolle haben muss. Das hat die Nachbarin mit dem Mix definitiv nicht, aber im Grunde genommen, die mit dem Rotti ja auch nicht, weil sie ggf. ihren nicht halten kann.
Wie sieht denn das rechtlich aus? Kennt jemand Urteile?
Liebe Grüße
Anke