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1

Dienstag, 24. Oktober 2006, 19:13

Provokation durch freilaufenden Hund. Rechtliche Situation?

Hallo Ihr’s,
gerade war meine Nachbarin bei mir und hat sich ausgeheult.

Sie hat einen älteren, gut erzogenen Rotti, der mit Hündinnen immer, mit Rüden häufig freundlich ist (ein ganz normaler Rüde eben ;) ).

Jetzt begegnet ihr auf Spaziergängen immer eine andere Nachbarin mit ihrem Mix (ca. Schäferhundgröße), der Null gehorcht. Dieser rennt auf den Rotti zu und verbellt ihn auf bis zu 2 Metern Entfernung. Nachbarin mit Rotti hat diesen natürlich zu diesem Zeitpunkt bereits angeleint, ist vom Weg aufs Feld ausgewichen. Rotti wird von Mal zu Mal saurer und sie kann ihn kaum noch halten. Heute wurde sie dann von der anderen grinsend angemacht, „sie solle sich nicht so haben, sie sei ja nicht ganz dicht und es sei ja nichts passiert“.

„Ihr“ Gutachter – bei uns in Bayern sind Rottis Kampfhunde Klasse 2 und müssen einen Wesenstest ablegen usw. – hat ihr jetzt geraten, das Ordnungsamt zu verständigen. Ich bin zwar grundsätzlich dagegen bei jeder Kleinigkeit mit Hunden die Behörden einzuschalten, aber Ihr könnt Euch ja denken, wie das Ganze demnächst ausgeht, wenn sie von dem Mix überrascht wird oder den Rotti wirklich nicht mehr halten kann und habe ihr auch dazu geraten.

Dabei fiel uns folgender Sachverhalt auf:

Es ist ja eigentlich so, dass die „Vorschriften“ besagen, dass man seinen Hund unter Kontrolle haben muss. Das hat die Nachbarin mit dem Mix definitiv nicht, aber im Grunde genommen, die mit dem Rotti ja auch nicht, weil sie ggf. ihren nicht halten kann.

Wie sieht denn das rechtlich aus? Kennt jemand Urteile?


Liebe Grüße
Anke

2

Dienstag, 24. Oktober 2006, 19:32

Hallo Anke
Wenn Du solche Idioten triffst,hast Du voll die Arschkarte,denn ausser das Ordnungsamt einschalten ,wenn gutes zureden vergebens war,bleibt Dir einfach nichts übrig.

Mir ist es vor Monaten ähnlich gegangen,der Typ lies seine Mix Hündin dauernd im Radius von 50 Meter frei laufen,habe Ihn mehrfach gebeten,doch seinen Hund an die Leine zu nehmen,doch seine geistreiche Antwort war,der Hund sei ohne Leine geboren also würde er Ihr auch keine anziehen.

Ich war es allerdings auch leid,dass ich meine Hündinnen dauernd massregeln sollte,weil die es auch nicht prickelnd fanden von dieser Hündin angestenkert zu werden.Also sagte ich Ihm,ich hätte meine Hunde an der Leine sollte sein ohne Leine geborener Hund noch einmal meinen Hunden zu nahe kommen,würde ich meine auch ableinen,dann wäre das Thema durch,und er könne dann seinen ohne Leine geborenen Hund auch ohne Leine
beerdigen,dieses blöde Gesicht köstlich :-) :-) ,seither klappt es plötzlich.

Manchmal denke ich,kapieren die einfach nicht anders,dass Hunde nicht immer freundlich zueinander gestimmt sind,und man einfach gerade als Hundbesitzer mehr Rücksicht untereinander üben sollte.

LG
Marion

brummer

unregistriert

3

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:14

Sag mal ist in Deutschland nicht Leinenpflicht???? Wenn ja, kannst du dich doch auch auf diese berufen, oder????

4

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:22

Zitat

Sag mal ist in Deutschland nicht Leinenpflicht????


Du lieber Himmel, nein. Bei uns gibt es GsD keine Leinenpflicht.

Gruß Anke

mercedes122

unregistriert

5

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:31

ich bin froh, wenn meine mal (im Wald) ohne leine rumtoben können.
pech ist natürlich, wenn ein anderer plötzlich um die ecke kommt :?: , da habe ich probleme den charlie schnell zu mir kommen zu lassen (5 monate)
noch motzt er keinen an, er will nur spiiiielen.

MausiMaus65

unregistriert

6

Dienstag, 24. Oktober 2006, 21:05

Ohne die Rechtlage in D zu kennen (da es die Kampfhunde Klassifizierung noch nicht gab, wo ich noch dort war), sagt mir mein gesunder Menschenverstand: ab zum Ordnungsamt. Denn ich denke mir mal, dass es wenn was passiert egal ist, dass der andere NICHT als Kampfhund klassifizierte Hund ohne Kontrolle und nicht angeleint gelaufen ist und auch noch rumgestaenkert hat, dann heisst es nur: "Schon wieder hat so ein boeser Kampfhund ein unschuldiges Huendchen und Frauchen angefallen". Aus Liebe zum Hund, hin zum Ordnungsamt und um Hilfe bitten. Zumindest ist dann schon mal was in den Akten und zwar von der Besitzerin des Rotties und nicht umgekehrt. Darauf kann man dann im Notfall versuchen sich zu berufen.

LG
Britta

7

Dienstag, 24. Oktober 2006, 22:30

Hallo Britta,

Zitat

Zumindest ist dann schon mal was in den Akten und zwar von der Besitzerin des Rotties und nicht umgekehrt.


Genau darum geht es beim Gang zum Ordnungsamt. Keiner erwartet, dass das OA irgendetwas unternimmt, geschweige denn der Mix z.B. Leinenpflicht bekommt.

Was mich jetzt eben interessiere würde, wäre die Haftungsfrage, wenn der Rotti tatsächlich nicht von seiner Halterin gehalten werden kann (kann einem ja auch mit einem RS passieren, zumindest bei meinem Gewichtsklasse :-) ), auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Provokation durch den Mix und die Untätigkeit und Ignoranz der Halterin beim OA gemeldet wurde.

Hab jetzt ein wenig im Netz gesurft und leider nichts Konkretes gefunden.

Gruß
Anke

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8

Mittwoch, 25. Oktober 2006, 00:29

das mit dem ordnungsamt halte ich für eine gute idee...
ich würde da auch ruhig noch etwas mehr auf die tränendrüse drücken, also nicht nur, dass der hund den hund deiner nachbarin verbellt, sondern auch, dass sie sich durch dieses verhalten mehr und mehr bedroht fühlt......

ich würde aber für den ernstfall noch was anderes überlegen
auch, wenn es gleich schläge hagelt, wage ich mich mal ein wenig aus dem fenster:

klar, der hund kann nix dafür, dass sein halter die eine gehirnzelle nicht zum denken benutzt, das ändert aber nix an der tatsache, dass der kläffende hund eine bedrohung für deine nachbarin und ihren hund darstellt. vielleicht kann sie sich eine dose pfefferspray oder ähnliches in ihr gassi-geh-necessaire packen, etwas, was hundi abschreckt.
bei nächster begegnung letzte warnung deutlich an den hundehalter: 1. ordnungsamt ist informiert und 2. dass sie spray dabei hat und dieses auch in zukunft anwenden wird um den hund auf distanz zu halten.
vielleicht hilft das ja?

für den einen hund ist das zwar nicht so wirklich nett, aber immer noch besser, als wenn es zu einer handfesten beisserei kommt, bei der beiden hunde schaden erleiden...
liebe grüße, fabio und sanne
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Highlander

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9

Mittwoch, 25. Oktober 2006, 00:48

1. wirkt so ein Spray nicht auf 2 m Entfernung (auf welche sich ja der fremde Hund befindet)
2. kann die Dame mit Sicherheit nicht Hund halten (so schon schwer) UND Spray benutzen und

3. bist leider immer du Schuld, dessen Hund zugebissen hat :( . Der andere Hund bewegt sich auf Abstand und kommt nicht heran.

Als Rottihalter in Bayern biste eh angearsch......t :(
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

Liljakk

unregistriert

10

Mittwoch, 25. Oktober 2006, 06:30

Anke bitte geht schnell zum Ordgs.amt... bevor das Kind im Brunnen ist...

Rechtliche Lage wie immer : :D

1. der Hund der beisst egal ob an Leine oder nicht ist schuld
2. sollte der Mix vorher beissen, der Rotti dann zurück: ca. 70 % Schuld Rotti, weil grösser + schwerer als Mix

Leider ist das in D so :-|

LG Kerstin

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