Es dürfen auch ungeimpfte Welpen auf eine Ausstellung mitgebracht werden, wenn ein vom Amtstierazt ausgestelltes Zeugnis vorliegt, daß der Hund/die Hunde aus einem tollwutfreien Gebiet stammt/stammen. Dieses Zeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein.
@Uma Lucy,
eh sich jetzt wieder einer wundert
Wir haben vom Veterenäramt die Auflage bekommen, daß die Impfung mindestens 4 Wochen alt sein muß oder nicht älter als 12 Monate sein darf. Alles andere muss zurück gewiesen werden.
Natürlich könnte man dagegen Einspruch einlegen, mit dem Risiko, daß die Schauen nicht durchgeführt werden dürfen. Die Ausstellungen können bei Zuwiderhandlung ohne Erstattung der Kosten abgesagt werden.
Es gelten bei uns also die vom Amt verlangten Fristen, ich setzt mich in keine Nesseln 8-)
LG Ingrid