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1

Sonntag, 10. April 2005, 16:12

Landkreis verordnet Leinenzwang

Hallo,

habe eine Frage bzgl. Leinenzwang während der Schonzeit des Wildes.

Mir ist bekannt, daß es angeblich einen allgemeinen Leinenzwang im Wald, während der Schonzeit gibt, der meines Wissens nach 6 Wochen beträgt. :?:

Bin jetzt hier in einen neuen Landkreis gezogen (auch neues Bundesland) und mußte mich erstaunt von einem Jagdpächter aufklären lassen, daß der hiesige Landkreis doch tatsächlich einen Leinenzwang über 3,5 Monate verhängt hat! Bei Nichtbeachtung ist eine Strafe von 5.000 Euro fällig!!! :m: :m: :m: :m: :m:

Habe vor kurzem sogar in der Zeitung einen Bericht darüber gelesen, also kein dummes Gerede von einem Choleriker mit Jagdschein :D

Wer kennt sich rechtlich soweit aus, welches Recht der Landkreis hat, sowas zu verordnen. Und ob es sein kann, daß es über das komplette Gebiet des Landkreises (Wald und Feld) erstreckt?

Was für mich auch noch interessant ist....der Jäger ermahnte mich noch, daß ich zu Einbruch der Dunkelheit sowieso nix mehr auf der Feldmark zu suchen hätte....(Wald sehe ich ja ein, aber Feld?) Wir sind ein kleines Cuff, hier gibt es doch nur Feld...wo soll ich sonst laufen, auf meinem eigenen Hof???:spinn:....zur Info: ich bin auch berufstätig und kann auch erst nach Feierabend im Winter spät mit meinen Hunden laufen gehen.



Gruß grübelnder Steffen :ke:

2

Sonntag, 10. April 2005, 17:03

Allgemeiner Leinenzwang ist unrechtmäßig. Wenn Gebiete mit Leinenzwang ausgewiesen werden, müssen auch Gebiete ohne Leinenzwang ausgewiesen werden.

caneer

Administrator

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3

Sonntag, 10. April 2005, 17:19

Hallo

Vom 1-15.4 ist Leinenzwang in Wald und Flur angeordnet durch den Gestzgeber, dieser Zeitraum kann ggf. durch die örtliche Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung für bestimmte Schongebiete erweitert werden.

Frag am Besten mal bei deiner Gemeinde bzw. Forstamt nach die wissen das genau und frage gleich mal nach wo das steht bzw. Festgelegt ist. Manche Gemeinden (Forstämter) haben das auch auf ihrer Homepage stehen.

Das andere würde ich auch mal beim F zuständigem Forstamt nachfragen, bei uns darf man sogar nicht im Wald Fotografieren mit Blitzlicht ...... :?:

Gruß Peter

Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

4

Sonntag, 10. April 2005, 21:16

Hallo ,

bin auch vor zwei tagen noch zurecht gewiesen worden ,weil ich meine Hunde im Wald ohne Leine hab laufen lassen.Laut Förster hat es was mit der Nist und Setzzeit des Wildes zu tun.
das ganze ist geregelt im
Bundesjagdgesetz
Forstgesetz des jeweiligen Bundeslandes
Bürgerlichem gesetzbuch
Landschaftsschutzgesetz

Gruß Erika

Suzilady

unregistriert

5

Sonntag, 10. April 2005, 22:24

Wir haben gestern einen langen Waldspaziergang gemacht und dies ohne den Hund anzuleinen. Unsere Maus macht auch keine Anstalten die Wege zu verlassen, deshalb habe ich da auch kein Problem damit.

Das mit dem Stören des Wildes verstehe ich schon, aber bei uns wird zur Zeit viel Holz im Wald gemacht - das stört die Tiere nicht?

Fakt ist, dass zur Zeit die Bachen werfen. Bei uns in Mosbach ist letzte Woche eine tragende Wildsau in die Fussgängerzone gerannt und vor lauter Panik in einen Hörgeräteakustik-laden eingebrochen. Dort musste sie dann erschossen werden. Sie war kurz vor dem Werfen und hatte 8 oder 9 Ferkel in sich.
Der Jäger vermutete, dass die Sau keinen ruhigen Platz zum Werfen fand.

Gruß Caroline

fidibus

Fingerwundschreiber

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Hunde: Insgesamt vier Schnauzerhündinnen. Lutze-Lucy geb. 2006, Quijana geb.2010 Urmel-Line geb.2012 und Viviana geb.2014 Alle sind pfeffersalz.

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6

Sonntag, 10. April 2005, 23:01

...arme Sau...
Ich wohne zwar in Hamburg, jedoch ländlich im äußersten westlichen Zipfel der Stadt und fast im Wald. Bei uns gilt absoluter Leinenzwang im Wald und Moor (haben wir hier auch).
Da immer wieder Rehe von freilaufenden Hunden gerissen werden, finde ich es in Ordnung, dass die Leinenpflicht auch überprüft und notfalls auch geahndet wird.
Meine Hunde werden am Rad bewegt, gehen wir in den Wald, dann an der 8m Flexi, denn meine Hunde würden jagen gehen.
Freilauf gibt es an der Elbe, dort tummeln sich alle Hunde ohne Leine und keiner hat etwas dagegen.

Liebe Grüße vom Fidibus

Viola
Signatur von »fidibus« www.schnauzer-vom-fidibus.de

white.fang

unregistriert

7

Montag, 11. April 2005, 14:45

hallö!
hier bei uns in lüneburg ist im wald und feld vom 1.april bis zum 15.juli absoluter leinenzwang. und unsere jäger und bauern passen auch ganz genau auf! als ich am 1. april morgens eine hunderunde ging, hat mich gleich unser förster (wohnt bei uns in der straße) angesprochen, das nun absoluter leinenzwang ist. da man sich erzählt, das unser förster schon öfter freilaufende hunde während des leinenzwangs erschossen hat :m: , nehmen wir unseren hundi jetzt immer an die lange 10m schleppleine. wir wohnen nunmal mitten auf dem land, umgeben von wald und feld...
zum glück haben wir einen großen garten, indem sich unser hund austoben kann.

liebe grüße amelie

Spassflieger

unregistriert

8

Montag, 11. April 2005, 15:09

OLG Hamm
2001-04-08
5 Ss Owi 1225/00
Rechtsbereich/Normen: Art. 20 III GG
Einstellung in die Datenbank: 2002-09-12
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: NJW 2002, Heft 30

Genereller Leinenzwang für Hunde ist unzulässig
Eine Regelung, nach der ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ein genereller Leinenzwang besteht, ist unzulässig.

LWaldG Brbg. § 19 Betreten und Befahren des Waldes

(5) Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde.

Es besteht also ein genereller Leinenzwang, was auch gute Gründe hat. Der angeborene Jagdtrieb lässt den besterzogensten Hund ein aufgescheuchtes und flüchtendes Reh verfolgen (siehe wildernde Hunde). Selbst das beliebte Argument "Der will doch nur spielen" zieht hier nicht. Ein von einem Hund nur beschnuppertes Rehkitz wird von seiner Mutter verstossen und stirbt letztendlich.
Auch wenn durch unterschiedliche Landes-Waldgesetze mancherorts ausserhalb der Hauptsetz- und Brutzeiten kein Leinenzwang herrschen sollte: Bitte Hunde immer an die Leine nehmen. Rehe, Feldhasen oder bodenbrütendende Vögel, .. und vermutlich auch die meisten anderen Waldbesucher werden es Ihnen danken.
Wildernde/ Streunende Hunde und Katzen



Eine solche Regelung ist unverhältnismäßig verstößt daher gegen das sogenannte Übermaßverbot des Art. 20 III GG.

Gemeindegebiet
Gemeindegebiet ist der räumliche Hoheitsbereich der Gemeinde. Es besteht aus der Gesamtheit der zu der Gemeinde gehörenden Grundstücke. Es soll so bemessen sein, daß die örtliche Verbundenheit der Einwohner und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.

LJagdG Brbg. § 40 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten

(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
.., wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten. Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der führenden Person, und streunende Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden. .. Sie gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und sich nicht der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.





Mfg
Ralf



9

Dienstag, 12. April 2005, 18:44

Hallo,

vielen Dank für Eure Beiträge.

Nachdem ich feststellte, daß bei Amelie in Lüneburg das gleiche Recht gilt, wie bei mir im Landkreis Uelzen, hat mich das stutzig gemacht und ich habe jetzt im Waldgesetz Niedersachsen folgenden Absatz gefunden:


S i e b e n t e r T e i l
Verhalten in der freien Landschaft

§ 33
Pflichten zum Schutz vor Schäden

(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,

dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
nicht streunen oder wildern und
in der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden,
Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen,
das eigene und das anvertraute Vieh außerhalb eingefriedeter Grundstücke zu beaufsichtigen oder zu sichern.
(2) Die Feld- und Forstordnungsbehörden können durch Verordnung bestimmen, dass Hunde in der freien Landschaft auch außerhalb der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli an der Leine zu führen sind

zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung durch Festlegung von Schongebieten oder
zum Schutz von Erholungssuchenden vor Belästigungen durch frei laufende Hunde auf Grundflächen, die besonderen Formen der Erholung dienen, insbesondere auf Liegewiesen, Spielplätzen und Sportanlagen.
Die Ausnahmen nach Absatz 1 Nr.1 Buchst. b bleiben unberührt.





Um meine Frage zu konkretisieren,....kann es jetzt wirklich sein, ist das wirklich rechtens, daß ich nirgendwo in meinem Landkreis meine Hunde frei springen lassen darf innerhalb diesen Zeitraums von14 Wochen

Einen Leinenzwang im Wald kann ich ja verstehen, von mir aus auch 14 Wochen, aber auf dem freien Feld und dann so lange.
Wir hatten im Schwarzwald sechs Wochen und zwar nur im Wald!

bin auf eure Antworten gespannt,
Steffen

10

Dienstag, 12. April 2005, 19:44

Hallo Steffen,

so isses bei uns in Niedersachsen.

Wir sind vor drei Jahren auch vom Regen in die Traufe gekommen. Nämlich von der Landeshundeverordnung NRW in die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit hier in NS.

Abgesehen davon, dass sich unsere Hunde auf nem halben Hektar eingezäunten Land austoben können , gehe ich mit ihnen und ner 10m Schleppleine in Wald und Flur. Es steht ja nirgendwo geschrieben wie lang die Leine sein darf.

Bis jetzt haben wir mit Jägern immer Glück gehabt, da wir persönlichen Kontakt suchten und sie sich von dem Gehorsam der Hunde überzeugen ließen.

Gräm Dich nicht, 52 weniger 14 sind immer noch 38 Wochen, in denen Du das freie Leben geniessen kannst.


LG Judy, die den Umzug noch nicht einmal bereut hat

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