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1

Montag, 26. Juni 2006, 23:15

Landesforstgesetz NRW

Hallo!
Aus aktuellem Anlass - 1. kam hier die Frage in einem anderem Thread auf und 2. sind wir mal wieder dumm von der Seite von einem Jäger angepöbelt worden- habe ich mal beim Forstamt Münster angerufen. Der auskunfgebende Herr war sehr freundlich. Hunde in NRW dürfen im Wald auf dem Weg ohne Leine laufen ( http://www.ljv-nrw.org/hunde.htm ) . Seltsamerweise wissen das anscheinend die Jäger nicht - auch der, den ich getroffen habe, hat gemeint, die Hunde müssen im Wald auf dem Weg an die Leine ( als ich ihm nach einigem hinundher sagte, dass der KLM sowieso blind ist und der andere ein junger Dobermann ist, der eh noch nicht jagen geht :D , war er einigermaßen beruhigt). Der Herr vom Forstamt hatte mir so einiges zu berichten - u.a., dass, wenn Menschen im Wald rumlaufen, im Notfall eine Jagd abgebrochen werden muß, weil nämlich das Wohlbefinden der Erholungssuchenden ( :D ) immer Vorrang hat!
Ausgenommen sind natürlich ausgewiesene Naturschutzgebiete - da müssen die Hunde an der Leine geführt werden. Aber hier muß eine Jagd frühzeitig ausgewiesen werden (Flatterbänder und Warnschilder). Ansonsten sind die Leute vom Forstamt immer interessiert über Auseinandersetzungen zw. Hundehalter und Jäger, weil sie ebend beide Seiten vertreten.
Habe mir jetzt den Gesetzesauszug ausgedruckt und trage ihn in meiner "Hundeausgehweste" immer dabei.
LG
Barbara

snoopyhome

unregistriert

2

Montag, 26. Juni 2006, 23:59

ja da hast du recht. im wald gilt keine allgemeine anleinpflicht. das gilt zum teil sogar innerhalb von ortschaften. bei uns gibt es innerhalb der stadt waldflächen. in denen gilt dann landesforstgesetz und somit dürfen die hunde dort auch im einwirkungsbereich des besitzers unangeleint laufen. wir haben da des öfteren auch schon diskussionen mit spaziergängern, die meinen alles besser wissen zu müssen. man muss aber aufpassen: wenn ein freilaufender hund wildert, darf er sogar vom jagdpächter erschossen werden (Landesjagdgesetz (LJG) NRW § 25(4))

3

Dienstag, 27. Juni 2006, 09:17

@Barbara: gewusst habe ich es - wir hatten mal in dem früheren Hundeverein, in dem ich jahrelang "mitgespielt" habe, einen Jagdaufseher, der uns "aufgeklärt" hat ;) . Nun habe ich es dank Deines Links auch schriftlich (ich war immer zu träge, mir die entsprechende Stelle 'rauszusuchen ) :D . Vielen Dank dafür, der Ausdruck ist sehr interessant, hilfreich und nützlich. -:- -:- -:-

LG
Gaby

Martina

unregistriert

4

Dienstag, 27. Juni 2006, 10:22

Hallo ihr Lieben,

@Barbara
danke, ich hab mir das auch ausgedruckt!!!

Mittlerweile muß ich mir aber ne dickere Jacke zulegen oder einen Rucksack, ich hab nämlich jetzt schon so viele Ausducke bei mir, die mich "verteidigen" sollen gegen so mancherlei Anfeindungen!!! :D Da wären z.B. die Bauern mit ihren bescheuerten Behauptungen über die Nespora oder so ganz schlaue Spaziergänger die ganz genau wissen, wo ich meinen Hund anleinen muß, oder jetzt auch die Jäger, denen ich schon lang mal gerne die Meinung geigen würde!!! :-| Ist schon traurig, wie es bei uns in Deutschland mit seiner Bürokratie manchmal zugeht, so weit sind wir schon ,daß wir Hundebesitzer nu mit nem Aktenordner Gassi gehen müssen!!! :-) :m:

Grüßlis
Martina, die sich manchmal echt nur noch wundern kann!!!

caneer

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5

Dienstag, 27. Juni 2006, 10:41

Hallo

Bitte nicht dieses NRW Gesetz auf andere Länder übernehemen, jedes Land hat da seine eigene Gesetze, bitte dort nachschauen z.B.:

Jedes Bundesland, jede Gemeinde kann aber ihren eigenen Erlaß herausgeben. So herrscht z. B. in Niedersachsen eine Anleinpflicht in der Brut - Setz - Und Aufzuchtzeit ( 1.4.-15.7.) und eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde im Wald besteht in Berlin, Brandenburg, Mecklemburg - Vorpommern, Schleßwig - Holstein.

Wie das in NRW mit der Brut - Setz - Und Aufzuchtzeit weis ich gerade nicht.

Gruß Peter
Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

6

Dienstag, 27. Juni 2006, 11:07

link zu gesetzestexte deutschlandweit

hab mal im internet geforscht und folgenden link gefunden http://www.animal-learn.de/waldgesetze.php

lg
michaela


Schlunzi

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7

Dienstag, 27. Juni 2006, 11:11

RE: link zu gesetzestexte deutschlandweit

Zitat

Original geschrieben von Blue

hab mal im internet geforscht und folgenden link gefunden http://www.animal-learn.de/waldgesetze.php


-:- Danke für den Link!
Signatur von »Schlunzi« viele Grüße
Sybille
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Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.
Hermann Hesse

Schnuffel

unregistriert

8

Dienstag, 27. Juni 2006, 13:00

@fritzgorky

DANKE für die Link-Adresse!!! Wir haben bei uns auch einen OBER-STISELIGEN Jäger. Ich habe einen RS, der wirklich NULL Jagdtrieb hat und obendrein ein SENIOR ist, aber dieser besagte Jäger versucht mich - UND VIELE ANDERE MENSCHEN MIT HUND - ständig zu drangsalieren. Ich bin schon bei der Polizei gewesen, aber dass Problem ist, meistens drangsaliert er die Hunde-Besitzer wenn sie alleine mit ihrem Hund sind und dann hat man keine Beweise gegen diesen Mann in der Hand. Er sagt so Dinge wie: "wir sitzen jetzt auf Hunde an" .. oder zu einam altern Herrn mit altem Hund hat er gesagt "werf den Hund endlich vor mein Auto, dann fahre ich ihn Dir kaputt!" ... oder ... er fährt besonders gerne mit seinem Auto von PUNKT ZU PUNKT und "begleitet" den kompletten Spaziergang mit Fernglas!!! ECHT NERVIG UND TOTAL UNANGENEHM"" Irgendwie auch angsteinflössend, alldieweil der Mann ja auch bewaffnet ist. Den Hegering haben auch schon mehrere Menschen angeschrieben, um sich zu beschweren, aber .... nichts passiert. Naja ... ich habe nun immer ein Handy mit, für den Fall, dass ich die Polzei zu meinem Schutz rufen muss und gerne nehme ich dann auch offizielle Schriftstücke mit, die z.B. besagen, dass ich den Hund NICHT grundsätzlich anleinen muss.

VG

Schnuffel

Highlander

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9

Dienstag, 27. Juni 2006, 21:39

Hm, ich denke aber, dass eine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur jetzt zur Brut- und Setzzeit herrscht :o

1. März - 15. Juli :o

So wurde es uns im letzten Jahr von der Polizei :: , die uns mit dem Jep bis auf die Wiese hinterherfuhr und in diesem Jahr von der Jägerschaft per E-Mail erläutert.
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

10

Dienstag, 27. Juni 2006, 22:53

@astrid - ich habe das Gesetz von NRW gemeint. Hier trifft es nicht zu!
Weiß jetzt aber nicht, in welchem Bundesland du wohnst.
LG
Barbara

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