es gibt 'Programme ,welche nur nach Emailadressen suchen und diese dann in den Verteiler mit aufnehmen.
Jojo bekam täglich ca. 10 vom ffair.com, obwohl er auch nicht gemeldet war.
Er hat dann die Fa. angeschrieben und mit dem Rechtsanwalt gedroht, dann war ruhe. hier das Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.08.2007 erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails auf meinen überwiegend privat genutzten E-Mail-Account info@xxxx.com, der auf die Website unter ' www.???.de' verweist, für die Sie rechtlich verantwortlich sind. Anliegend finden Sie beispielhaft eine Kopie Ihrer Mails.
Ich habe bislang noch nie Kontakt zu Ihnen gehabt, Daher fordere ich Sie zur Loeschung meiner E-Mailadresse aus Ihrem Spam-/Werbeverteiler aufgefordert habe. Ich habe die Zusendung derartiger Mails noch nie in irgendeiner Art und Weise angefordert. Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast für eine solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulässige und unterlassungsfähige Belästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühren hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und Arbeitsbereichs führt. Bei dem Versand auf privat genutzten Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gemäß § 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist seit der jüngsten Änderung der TKV und der EU-Richtlinie über „die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so haften Sie als Verantwortlicher für die geworbene Seite in jedem Fall als mittelbarer Störer.
Ich fordere Sie daher auf, bis
Freitag, den 07.09.2007, 12.00 Uhr eingehend unter der Anschrift:
XXX
eine Unterlassungserklärung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von € 5.100,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, an alle E-Mail-Adressen mit der Endung '@ xxxx.com', '@ xx.de', '@xxxx.eu', '@xxxx.name', '@ xxx.info', '@xxx.de' und '@ xxx.com' Werbenachrichten per E-Mail zu versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand ausdrücklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschäftsbeziehung bestanden. Ein Muster für eine solche Unterlassungserklärung finden Sie anbei.
Zudem werden Sie aufgefordert, gemäß § 34 BDSG Auskunft darüber zu erteilen:
1. Welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.
2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.
3. An welche Personen oder Stellen diese Daten übermittelt wurden.
Die Abgabe dieser Erklärung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen gesetzten Frist bis zum Freitag den 07.09.2007, 12.00 Uhr eingehend unter der Anschrift .
Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und Datenschutzerklärung abgegeben haben, so werde ich unverzüglich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Adresse
Tel.: XXXX
Des Weiteren wird die Emailadresse nur noch mit "at" anstatt @ in Gästebuecher eingetragen