Hallo,
bei Ylva war auch mal durch spielen und toben auf der Wiese auf der einen Seite die Daumenkralle (also Vorderbeine) halb weggerissen
. Natürlich Samstag mittag und wir wollten auf ein Grillfest
. Glücklicherweise war unser Tierarzt zu erreichen und wir beschlossen erst mal zu löten. Wurde aber nicht besser und so beschlossen wir in der folgenden Woche zu operieren. Dabei habe ich dann erwähnt, daß es doch gleich auch die andere Kralle mit wegoperieren sollte, bevor sie sich da auch noch wieder verletzt. Von Tierschutzgesetz hat er nichts erwähnt und meinte nur, daß das o.k. wäre, gerade im Hinblick auf die Verletzungsgefahr.
Er spritze er mal nur so geringe Dosis für Narkose um zu sehen wie sie sich macht um wenn nötig später nochmal falls nötig nachspritzen zu können.
Es wurde operiert und alles verlief sehr gut
. Sie hatte dann eine Zeitlang die Verbände und durfte nur kurz raus und noch an der Leine, was ihr überhaupt nicht gefiel. Nach meiner Erfahrung würde ich diese Op jederzeit wieder machen lassen. Muß aber dazu sagen, daß dies auch schon einige Jahre zurückliegt, hat sich denn das mit dem Tierschutz erst kürzlich geändert?
Tierschutz ja, aber dort wo es auch die Tiere schützt!
Viele Grüße von heather