Hallo Portaler ! Ja, ja ich weiss bestimmte Dinge verborgt man einfach nicht, aber "Mutter Theresa" sprich ich konnte es mal wieder nicht beherzigen und nun habe ich den Schaden.
Ich habe mein Auto an eine Bekannte verborgt und als ich mein Auto wiederbekommen habe musste ich feststellen das ihre Hunde auf dem Rücksitz die Gurte halb durchgefressen und die Gurtschlösser erheblich angenagt haben. Das heisst für mich das demnächst mein Auto keinen TÜV deswegen bekommt. Ich möchte gern von Euch wissen wenn meine Bekannte keine Hundehalterhaftpflicht hat, ob auch die normale Haftpflichtvers. zahlt oder ihre Autoversicherung oder wehr sonst ? :o Ich möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, hoffe das es sich so regeln lässt. Vielen Dank für Eure Hinweise im voraus. Gruss Vogti