Es wurde ein Garten und Landschaftsbau mit dem Rückschnitt der Hecke beauftragt .Die haben aber nach Besichtigung jeglichen Rückschnitt mit dem Verweis auf die örtlichen Vogelschutzbestimmungen ,die wohl in jeder Gemeinde anders sind. abgelehnt .
Ein Rechtsanwalt ,der die Rechtslage klären sollte , meinte , Persohnenschutz ginge vor Vogelschutz ( in der Hecke sind deutlich sichtbar 3 Vogelnester) ; aber egal wie man sich entscheiden würde , Rückschnitt oder nicht , das die Angelegenheit evtl .rechtliche Konsequenzen hätte .
Wie schon geschrieben , ich bin privat nicht betroffen , aber ich bin gespannt wie es ausgeht .
Erika