Klugscheißmodus an:
Und ich dachte, man weiß inzwischen von den Verordnungen über "gefährliche Hunde", in denen es - z.T. nach ertwas unterschiedlich definierten Listenhunde in der Regel heißt "gefährlich ist auch ein Hund, der .." - und jetzt von mir verkürzt: beißt.
Und jede Polizeistation muss Anzeigen aufnehmen, wenn sie nicht offensichtlich unsinnig sind, und bei Hundebissen ist es die Regel, dass sie die zuständige Behörde (
und die kennen die dann!!) informieren.
Da braucht man keine Sachbeschädigungsüberlegungen.
Und die ermitteln dann ganz von alleine den Fahrzeughalter nach dem Kennzeichen, und meistens machen sie ihre Arbeit auch insoweit richtig, dass sie dann auch den Hundehalter ermitteln.
Und dem Geschädigten die Daten mitteilen.
So einfach ist das.
Klugscheißmodus aus.
Fehlt irgendwo noch ein Hinweis auf ironische Formulierungen?