Überall wo Menschen vom Werturteil eines Dritten abhängig sind oder sich diesem Unterwerfen gibt es Unzufriedenheit wenn dieses Urteil nicht so ausfällt wie erhofft oder erwartet. Dies beginnt bei oftmals bei der eigenen beruflichen Tätigkeit und setzt sich fort beim Hobby in Form von Sport, Kunst oder Schönheitskonkurrenzen. Wer sich für Fußball interessiert erlebt die Schiedsrichterschelte jedes Wochenende, i.d.R. zeigen jedoch die Fernsehbeweise, dass der Schiedsrichter richtig entschieden hat.
Der Richterkörper bildet eine der wichtigsten Säulen des PSK. Von der fachlichen Fähigkeit der Richter, ihrer charakterlichen Zuverlässigkeit und ihrer vorbildlichen Haltung in allen Bereichen der Kynologie hängen Bestand und Weiterentwicklung der Zucht der PSK-Rassen ab. Die Richter haben bei der Ausübung ihres Amtes eine verantwortungsvolle, sachlich schwierige und persönlich nicht immer dankbare Aufgabe, welcher sie nur gerecht werden können, wenn sie für dieses Ehrenamt über große Fachkenntnis verfügen, hohe geistige und charakterliche Persönlichkeitswerte besitzen und in jeder Weise unabhängig sind.
Zuschauer beurteilen von aussen, d.h. sie sehen ausschließlich das optische und das Gangwerk, allein das kann nicht zur Beurteilung des Hundes herangezogen werden. Der Zuschauer tastet den Hund nicht ab, schaut nicht ins Gebiss usw. Wenn Menschen Urteile abgeben kommt es natürlich auch zu Fehlentscheidungen, unbestritten ist, dass es Richterurteile gibt die nicht zu verstehen sind und auch daneben liegen.
Es jedem Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann und dass kann auch nicht die Aufgabe unserer Richter sein.
Es gibt Hunde, die bei jedem Richter ihr Vorzüglich erhalten und dann vielleicht die Grenzfälle, die bei schwacher Konkurrenz auf einer kleinen Ausstellung dann ein Vorzüglich bekommen und bei stärkerer Konkurrenz wieder schlechter abschneiden und evtl. mit einem SG bewertet werden. Auch wenn eigentlich der Standard der Maßstab des Richtens sein und der Formwert des Hundes allein über die Bewertung entscheiden sollte und nicht die Anzahl der Mitbewerber, so ist auch eine solche Entscheidung nachzuvollziehen.
Auch ich habe mich in der Vergangenheit über Richterurteile geärgert, ich habe mich aber im Bekanntenkreis darüber unterhalten – hier muss ich künftig vorsichtig sein, mir könnte ja etwas von den Lippen abgelesen werden - und nicht am Ring oder im Portal öffentlich Richterschelte betrieben, ich bin der gleichen Meinung wie Rita wenn sie schreibt:
Wenn es berechtigte Kritik an den Richtern oder der Schau gibt, dann habe mal bitte jemand den Schneid, eine schriftlich formulierte und begründete Beschwerde an die Schauleitung und gegebenenfalls an den Richterobmann zu schicken. Jemanden - egal wen - hier auseinander zu nehmen oder ihm übel nach zu reden, ist nicht die feine eglische Art.
Um noch einmal auf den Fußball zurückzukommen, Franz Beckenbauer äußert sich zu der Schiedsrichterschelte wie folgt:
„Das Erscheinungsbild ist eine Katastrophe. Wir brauchen in der Liga andere, bessere Manieren den Schiedsrichtern gegenüber. Es kann nicht sein, dass bei jeder noch so kleinen Aktion alle mitmischen. Spieler, Trainer, Betreuer. Mit einem solchen Verhalten bringen sie auch das Publikum gegen die Schiedsrichter auf.“
Diesen Ausspruch kann ich für mich sinngemäß auf einige der Beiträge in diesem Threat und den Threat „Disquli bei Ausstellung!“ übertragen.
Merkwürdigerweise ließt man Schelte über die Richtertätigkeit bei Sportveranstaltungen nur sehr selten. Sind diese Richter in ihrer Entscheidungsfindung besser oder sind die Sportler nur toleranter? Ich wage nicht mir vorzustellen was los wäre, wenn es ähnlich wie bei den Sportlern nationale Deutsche Schönheitstitel, oder noch weitergehende internationale Titel gäbe, für die man sich in Ausscheidungen erst Qualifizieren müsste.
Im übrigen gibt es die VDH-Zuchtschauordnung, in der u.a. folgendes geregelt ist:
§ 12,.1 (Pflichten des Ausstellers):
Die Aussteller erkennen an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Beleidigungen des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen sind unzulässig.
$ 31 Ordnungsbestimmungen b:
Mit unbefristetem Verbot der Teilnahme auf allen von VDH-Mitgliedsvereinen oder vom VDH durchgeführten Zuchtschauen kann belegt werden, wer insbesondere (u.a.) einen Zuchtrichter beleidigt oder dessen Bewertung öffentlich, mündlich oder schriftlich kritisiert.
Walther