Hallo zusammen,
wer wem etwas zu zahlen hat, hängt von vielen Faktoren ab, die wir in diesem Fall gar nicht kennen.
Zunächst muss das Risiko überhaupt versichert sein (der Hund), zusätzlich auch die Gefahr (beissen). Die Vermutung liegt nahe, daß die Gefahr des Bisses beim gegnerischen Hund ausgeschlossen wurde, obwohl der Hund selbst versichert ist. Zwar ist meine Zeit als Versicherungskauffrau schon ein paar Jahre her, aber ich kenne keine Gesellschaft, die den Hundebiss von vornherein aus dem Vertrag ausschließt - anscheinend gab es hier tatsächlich schon Vorkommnisse.
Zitat von »Clara« Meine Vermutung ist ja, dass der Schäferhundhalter bereits zu viele Schadenfälle verursacht hat und nun die Versicherung eine Zahlung ablehnt.
.....das geht meines erachtens auch nicht.....dann müßten sie nocheinmal bezahlen und dann ihrerseits dem Versicherungsnehmer kündigen.
Habt ihr angegeben, daß beide Hunde freilaufend waren ?
Doch - meiner Meinung nach geht das! Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist die Hundehalterhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben und der Versicherer kann den Vertrag gestalten wie er möchte. Der Besitzer ist dann gegen andere Gefahren versichert (z.B. Autounfall durch Freilaufen), der Versicherer seinerseits möchte aber ein erhöhtes Risiko bei diesem Hund nicht tragen - und das aus guten Gründen: erstens müßten sie bei diesem Hund überdurchschnittliche Entschädigungssummen leisten und zweitens die Beiträge (für alle) erhöhen. Einen Golf Haftpflicht zu versichern kostet auch mehr als andere Autos - weil das Risiko beim Fahrer lt. Unfallstatistiken höher ist, einen Unfal zu verursachen.
Ob ein Hund angeleint ist, spielt auch eine Rolle, aber nicht ausschließlich - in jedem vorstellbaren Fall (Beisser/Gebissener mit oder ohne Leine, Gegenüber auch/oder eben nicht) kann eine vollständige, teilweise oder gar keine Zahlung möglich sein - ist die Schuldfrage nicht eindeutig klärbar, wird geteilt (was oft der Fall ist). Aussagen wie "bei mir war es mal so daß, ..." sind also nicht pauschal auf Beissvorfälle übertragbar.
Und noch etwas: es muss nicht immer schlecht sein, wenn eine Versicherung NICHT bezahlt: als Haftpflichtversicherer soll sie auch ungerechtfertigte Ansprüche für seine Versicherten ablehnen und sozusagen als deren Anwalt fungieren - und dann zahlt tatsächlich (und idealeweise auch berechtigt):
niemand.
Ich würde hier meine eigene Vesicherung einschalten und nachfragen, ob sie eine solche Vertragsgestaltung kennt und wie man an Auskünfte der gegnerischen Versicherung herankäme - evtl. fragen die dann aus Service selbst nach und erhalten ganz andere/schnellere Auskünfte als eine Privatperson. Ausserdem würde ich von der gegnerischen Versicherung eine schriftliche Erklärung verlangen, aus der hervorgeht, wer und was versichert ist und welcher Ablehnungsgrund vorliegt. Ist nämlich Hund und Halter versichert und die Gefahr "Biss" nicht, müßte der Halter privat eintreten.
LG Ela