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11

Samstag, 17. Juni 2006, 17:59

und hast du mal die anderen hundebesitzer gefragt, ob sie auch unterschriften sammeln müssen???

Liebe Grüße Alke

Paulinchen

unregistriert

12

Montag, 19. Juni 2006, 06:20

Hallo Snoopyhome,

du Wohnst drei Jahre mit deinen Hunden in der Wohnung und es sind noch zwei Mieter mit Hunden dazugekommen? An deiner stelle würd ich mir keine sorgen machen,denn wenn du deine Hunde Abgeben müsstest müssten es die anderen ja auch.So und nun drohen drei Mietparteien auszuziehen nur weil eine andere Mietpartei sich über die Hunde beschwert,ich glaub nich das euer Vermieter auf drei Mieten verzichten will nur weil einer sich gestört fühlt.So und wenn auch die anderen Mietpartein ohne Hund mit dir und den anderen Hunden keine Problehme haben wird es sehr schwer euch aus der Wohnung zu vertreiben.

snoopyhome

unregistriert

13

Mittwoch, 21. Juni 2006, 16:10

so zwischenstand: hab erstmal die unterschriften von allen hausbewohnern.

auch vom "bösen" nachbarn. nun hab ich erfahren, dass die zu 1.8. schon wieder ausziehen. naja mal schauen, wer da jetzt einzieht. hoffe die sind friedlicher. :ke:

14

Mittwoch, 21. Juni 2006, 22:34

Versuche doch gleich mit den neuen Nachbarn in Kontakt zu treten.

Hab ich so gemacht, wegen meiner Papageien. Die machen auch viel Lärm und das ist nicht jedermanns Sache.

Hab meine Geier dann vorgestellt und alles war ok.
Oft hilft es wirklich den anderen mit viel Freundlichkeit gegenüber zu treten, dann sind sie entwaffnet... :exla:

15

Sonntag, 25. Juni 2006, 19:12

@ rufus:

der link funktioniert leider nicht mehr. Hast du die infos evtl noch irgendwo anders???

Liebe Grüße Alke

16

Montag, 26. Juni 2006, 13:52

Heute funktioniert er wieder :wiewowas:

Na dann LG Alke

Herr Müller

unregistriert

17

Sonntag, 2. Juli 2006, 01:14

Hallo Zusammen,

möchte ich gleich meine Erfahrungen aus umgekehrter Sicht schildern:
Ich bin selber Vermietér (5 Familienhaus - 3 Wohnungen von Familienmitgliedern bewohnt - ländliche Gegend).

Nun hatte ich das Pech an einen Mieter zu geraten der permanent auf Wanderschaft (Mietnomade) ist, unter anderem wurde versucht mit der Begründung das mein damaliger Hund (Bobtail) sich frei auf meinem Grundstück bewegt und Leute (offensichtlich nur diesem Mieter bekannte) belästigt, die Miete zu kürzen.

Durch diverse andere Vorfälle sah ich mich gezwungen gegen diese Mieter eine Räumungsklage zu beantragen - dieser wurde letztendlich in der Vorverhandlung stattgegeben.

Beim Punkt Hund wurde vom Richter eindeutig festgestellt, dass sich dieser bereits zum Einzug der netten Mieter in der Örtlichkeit befand - somit bekannt und als Teil der dem Mietvertrages zugrundeliegenden Gegebenheiten anzusehen war.

Nach meiner Ansicht ist es immer etwas problematisch Dritte für sich einzunehmen und darauf zu hoffen, dass diese dann auch für einen einstehen (und sei es mit einer Unterschrift). Ich bin der Auffassung, dass eine solche wie hier stattgefundene Angstmache den ganzen Aufwand nicht wert ist.

Begründung:
Wenn sich die Hunde über einen längeren Zeitraum in den Mieträumen befinden (zB 6 Monate) - ist dem Vermieter eine Duldung/Genehmigung zu unterstellen.

Beschwerden Einzelner mit eventueller Dokumentation der Störungen sind vor Gericht nicht anerkannt - da diese willkürlich, parteilich und nicht wahrheitsgemäß erfolgen könnten - hierfür müßte ein Gutachter bestellt und bezahlt werden der diese Tatsachen dokumentiert.

Sofern der hundehaltende Mieter seinen Pflichten als Mieter nachkommt (Mietzahlung, keine Verunreinigung des Mietgrundstückes durch die Hunde etc.) wird hier kein Spielraum einer Wohnungskündigung vorhanden sein.

Der Vermieter kann darüber hinaus zwar das Entfernen der Hunde aus seinem Eigentum fordern, erfolgt dies nicht besteht letztendlich nur die Möglichkeit der Räumungsklage aufgrund der ungenehmigten Hundehaltung - was in diesem Fall schwer greifen sollte.

Ich würde empfehlen nicht unbedingt das Verständnis der anderen Mieter zu erfragen sondern letztendlich durch mein Verhalten und das meiner Hunde keinen negativen Anhaltspunkt zu liefern.

Auch bei Mietrechtlichen Gerichtsverfahren werden Falschaussagen bestraft und diesen Umstand kann man zu gegebener Zeit den Kronzeugen der Hundhasserfraktion ja mal mitteilen.

Schon aus dem Umstand heraus das es schwer sein würde mit zwei Hunden eine neue Wohnung zu finden, rate ich wirklich dazu hier nicht in Panik zu verfallen. Sofern keine tatsächlichen Beeinträchtigungen Dritter bestehen sollte auf sein Recht als Freier mündiger Bürger (der einen Hund halten darf) bestehen und diese Sache dann eben bis zum Ende durchfechten. Ich glaube auch nicht das sich ein Richter findet der aufgrund einseitiger Wahrnehmung jemanden Obdachlos erklährt.

Also erstmal ruhig Blut !!

Viele Grüße Gerd






snoopyhome

unregistriert

18

Sonntag, 2. Juli 2006, 11:17

RE:

Zitat

Original geschrieben von Herr Müller

Beim Punkt Hund wurde vom Richter eindeutig festgestellt, dass sich dieser bereits zum Einzug der netten Mieter in der Örtlichkeit befand - somit bekannt und als Teil der dem Mietvertrages zugrundeliegenden Gegebenheiten anzusehen war.

dieser punkt klingt doch sehr aufbauend. vor allem in bezug auf den einzug der neuen mieter. gibt es dazu eventuell auch ein aktenzeichen?

Herr Müller

unregistriert

19

Sonntag, 2. Juli 2006, 18:26

Hallo,

mit einem Aktenzeichen kann ich leider nicht dienen, da wie gesagt diese Feststellung durch den Richter in der Vorverhandlung (sog. gütliche Einigung) getroffen wurde.

Da es sich bei Abschluss eines Mietvertrages um einen Vertrag zwischen zwei mündigen Bürgern handelt, ist der mündige Bürger (Mieter) auch in der Pflicht sich über die Gegebenheiten in und um der Wohnanlage zu erkundigen. Einer mit einer Hundeallergie sollte und muß demnach das Vorhandensein von Hunden in der Wohnanlage hinterfragen und kann nur bei vorsätzlicher Täuschung (falsche Auskunft) vom Mietvertrag zurücktreten.

Fakt ist jedoch, dass die Unterstellung einer ungenehmigten Hundehaltung (bei zwei Hunden) welche sich nachweislich schon längere Zeit in der Wohnanlage (eben 6 Monate oder länger) aufhalten, nicht greift.

Der Vermieter ist hier in der Pflicht durch Räumungsklage dann dieses Mietverhältnis zu beenden, benötigt hier Zeugenaussagen vor Gericht. Hier ist eine Beschwerde bei der Hausverwaltung das Eine - eine Aussage vor Gericht das Andere. Zumal hier wie beschrieben nur beweisbare Fakten zählen.

Vor kurzer Zeit habe ich ein Urteil gelesen, was das genehmigungsfreie Halten von einem (kleineren) Hund als "Lebensverbessernden" Umstand darstellt und gestattet.

Also nochmal: Keinen Anlass für berechtigte Anfeindungen/Beschwerden geben und ansonsten der Entwicklung entspannt entgegensehen. Eine Parteinahme der anderen Mieter zu bewirken (Unterschriftensammlung etc.) halte ich grundsätzlich für falsch - es enstehen hierdurch nur künstliche Streitigkeiten zweier Parteien die sich verhärten können und letztendlich die Situation nicht wirklich entspannen.

Viele Grüße
Gerd

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