Hallo Zusammen,
möchte ich gleich meine Erfahrungen aus umgekehrter Sicht schildern:
Ich bin selber Vermietér (5 Familienhaus - 3 Wohnungen von Familienmitgliedern bewohnt - ländliche Gegend).
Nun hatte ich das Pech an einen Mieter zu geraten der permanent auf Wanderschaft (Mietnomade) ist, unter anderem wurde versucht mit der Begründung das mein damaliger Hund (Bobtail) sich frei auf meinem Grundstück bewegt und Leute (offensichtlich nur diesem Mieter bekannte) belästigt, die Miete zu kürzen.
Durch diverse andere Vorfälle sah ich mich gezwungen gegen diese Mieter eine Räumungsklage zu beantragen - dieser wurde letztendlich in der Vorverhandlung stattgegeben.
Beim Punkt Hund wurde vom Richter eindeutig festgestellt, dass sich dieser bereits zum Einzug der netten Mieter in der Örtlichkeit befand - somit bekannt und als Teil der dem Mietvertrages zugrundeliegenden Gegebenheiten anzusehen war.
Nach meiner Ansicht ist es immer etwas problematisch Dritte für sich einzunehmen und darauf zu hoffen, dass diese dann auch für einen einstehen (und sei es mit einer Unterschrift). Ich bin der Auffassung, dass eine solche wie hier stattgefundene Angstmache den ganzen Aufwand nicht wert ist.
Begründung:
Wenn sich die Hunde über einen längeren Zeitraum in den Mieträumen befinden (zB 6 Monate) - ist dem Vermieter eine Duldung/Genehmigung zu unterstellen.
Beschwerden Einzelner mit eventueller Dokumentation der Störungen sind vor Gericht nicht anerkannt - da diese willkürlich, parteilich und nicht wahrheitsgemäß erfolgen könnten - hierfür müßte ein Gutachter bestellt und bezahlt werden der diese Tatsachen dokumentiert.
Sofern der hundehaltende Mieter seinen Pflichten als Mieter nachkommt (Mietzahlung, keine Verunreinigung des Mietgrundstückes durch die Hunde etc.) wird hier kein Spielraum einer Wohnungskündigung vorhanden sein.
Der Vermieter kann darüber hinaus zwar das Entfernen der Hunde aus seinem Eigentum fordern, erfolgt dies nicht besteht letztendlich nur die Möglichkeit der Räumungsklage aufgrund der ungenehmigten Hundehaltung - was in diesem Fall schwer greifen sollte.
Ich würde empfehlen nicht unbedingt das Verständnis der anderen Mieter zu erfragen sondern letztendlich durch mein Verhalten und das meiner Hunde keinen negativen Anhaltspunkt zu liefern.
Auch bei Mietrechtlichen Gerichtsverfahren werden Falschaussagen bestraft und diesen Umstand kann man zu gegebener Zeit den Kronzeugen der Hundhasserfraktion ja mal mitteilen.
Schon aus dem Umstand heraus das es schwer sein würde mit zwei Hunden eine neue Wohnung zu finden, rate ich wirklich dazu hier nicht in Panik zu verfallen. Sofern keine tatsächlichen Beeinträchtigungen Dritter bestehen sollte auf sein Recht als Freier mündiger Bürger (der einen Hund halten darf) bestehen und diese Sache dann eben bis zum Ende durchfechten. Ich glaube auch nicht das sich ein Richter findet der aufgrund einseitiger Wahrnehmung jemanden Obdachlos erklährt.
Also erstmal ruhig Blut !!
Viele Grüße Gerd