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11

Freitag, 24. März 2006, 21:11

Hallo,

naja, bei dem von Kerstin angeführten Fall kann man aber durchaus noch ein Mitverschulden des Halters des kleinen Hundes sehen.
Dann kann dessen Schadensersatzanspruch anteilig gekürzt werden oder sogar entfallen. Von einem Mitverschulden ist dann auszugehen, wenn der Geschädigte durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten den Schaden mit herbei geführt hat. Das dürfte hier doch unzweifelhaft vorliegen, wenn der Kleine frei rumläuft und den großen Hund provoziert.
Also kein Freibrief für die Halter kleiner Hunde! ;)

LG
Ina

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12

Freitag, 24. März 2006, 21:13

@Anke

da gebe ich dir Recht, wenn ein angeleinter Hund kommt, haben meine "bei Fuß" zu gehen
oder ich mache sie fest. Gerade der Zwerg soll lernen in diesem Moment dann am Fuß zu bleiben, weil eben nicht jeder Hund sooo freundlich ist und er dann den kürzeren ziehen würde.
Frauchen muß halt vorausschauend denken...

Wenn es dann doch mal passiert, muß die Kleine dann auch das Echo vertragen können...
Ich kann sie leider nicht immer beschützen..aber ich versuche das Mögliche.. ;)
Signatur von »Pinscherlady« Liebe Grüße Susanne mit KP Eljot genannt "Jotti", CCD hhl Cocktail For Two genannt „Jesse“ , ZP-Mädel "Sammy-Jo" und DP "Ingo" im Herzen ♥️

13

Freitag, 24. März 2006, 22:02

Hallo Martina,

das Problem liegt auch darin, dass euer Nachbar seinen Hund auf den Arm nimmt.
Der Besitzer ist sich über die möglichen Folgen in keinster Art und Weise bewusst!
Dort fühlt sich sein Hund dann stark und Dein Hund will Kontakt aufnehmen, was unter diesen Umständen schwierig ist. Also springt man den Hundehochhalter an.
Sein Watzi meint in diesem Augenblick, er muß doch sein Herrchen verteiligen.
:nuho: Und schon sind die Probleme da.
Das Problem in dieser Situation ist einzig und alleine der Hundehalter der seinen Hund auf den Arm nimmt!

Eine Frage habe ich noch: wie alt ist Deine Tochter?
Hier könnte es von Seiten der Versicherung Nachfragen geben.

Heinz

14

Freitag, 24. März 2006, 22:25

Hallo,
eine Bekannte von mir hat eine mittelgroßen Schäferhundmix, letztes Jahr kam auch ein Yorkimix zu ihr gerannt,sie hatte ihren Hund an der Leine, der Yorki nicht. Es kam wie es kommen mußte, der Hund meiner Bekannten hat sich gewehrt und zurück gebissen, der Yorki hatte angefangen. Der Yorki hatte ein paar kleinere Verletzungen, Tierarztkosten 150.-Euro. Die Yorkibesitzerin hat meine Bekannte angezeigt, es ging vor Gericht und das Urteil, meinte Bekannte mußte im vollem Umfang für den Schaden, den es handelt sich um einen Schaden,den ihr Hund verursacht hat aufkommen. Urteilsbegründung,egal welcher Hund angeleint war und welcher nicht, der Schadensverursacher muß für den Schaden des anderen aufkommen.Sie mußte also alles bezahlen obwohl ihr Hund angeleint war.So ist das wohl in Deutschland.

Viele Grüße
Bettina und Udin

Halina

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15

Freitag, 24. März 2006, 23:32

:m: :m: :m: :m:

Kann doch wohl nicht sein!!!!

Hab ich denn mit nem Kleinen nen Freibrief, oder was????

:-| :-| :-| :-|

LG Anke
Signatur von »Halina« Der Hund im Bett zerknittert und verschmutzt das Laken, aber er glättet und reinigt die Seele.
Unbekannt

http://picard-malinois.de.to/
http://hundeplege-in-tornesch.de.to/

brummer

unregistriert

16

Samstag, 25. März 2006, 00:02

Nicht zu fassen!!!! :m: :m: :m: :m:

Paulinchen

unregistriert

17

Samstag, 25. März 2006, 00:17

Na bravo da werd ich Whoopi wohl schrumpfen müssen damit sie kleiner ist wie der andere,neeeeeeeeeee :m: :m: :m: :m: :m: :m:

Liljakk

unregistriert

18

Samstag, 25. März 2006, 09:06

sooo ich nochmal, ja es leider tatsächlich sooo der "Großhundbesitzer" ist im Nachteil selbst wenn Hund angeleint ist ;D
Den Kleinhundebesitzer wird allenfalls eine Teilschuld bei solchen Fällen angerechnet (eher selten).
Hier müsste der Tierhalter (Kleinhund) grob fahrlässig die Mitschuld tragen u. das ist sehr sehr schwierig zu beweisen, weil alleine eine fahrlässigkeit reicht nicht.

Wenn meine Lehrzeit nicht zulange zurückliegt :D dann erinnere ich mich an das Wort "Gefährdungshaftung". Soll heissen, alleine durch die grösse des Tieres geht eine potentiell grössere Gefahr von dem Tier aus. Und da liegt dann auch die Haftungsfrage nach BGB.

LG Kerstin


19

Samstag, 25. März 2006, 10:41

Hallo Martina !
Also hier in B-Würrtemberg kommt einfach die Hundestaffel-die ja meist ein Herz für Hunde hat!
Im schlimmsten Fall gibt es einen Termin zum Wesenstest!
Und erst bei nicht bestehen ,Leinen und Maulkorbpflicht.
Sollte eine Anzeige erfolgen, wird dem wohl nachgegangen werden.
Von zwei Fällen weiß ich hier von Hundebesitzern ,die sehr harmlos für die Hundebesitzer ausgingen- dessen Hund sogar zugebissen hatte .
Einmal wurde ein kleiner Hund im Spiel von einem großen Hund sehr verletzt und einmal ein Kind am Augenlid .
Beide Besitzer bekamen nicht mal Auflagen, nachdem der Wesenstest gut ausfiel.Falls du nen guten Trainer zur Vorbereitung bräuchtest könnte ich ev.weiterhelfen.
Obwohl wir das noch nie brauchten ,aber der Trainer von meiner Dogge machte diese Vorbereitung auch!
Allso wahrscheinlich passiert einfach nix ,und wenn dann gibt es immer noch Mittel und Wege ,
also kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken,also Kopf wieder hoch!!!
Und ich würde auch mal noch mal versuchen nochmals mit dem Kleinhundbesitzer zu sprechen,der hatte doch wahrscheinlich einfach nur Angst ums Hundi,und Angst macht aggressiv.
Vielleicht sieht er heute schon alles wieder viel klarer...

Grüße von Raffaela und Oscar



20

Samstag, 25. März 2006, 11:43

Hallo,
ja das ist ja mal wieder typisch Deutschland!!! :m: :m:
Was bitteschön soll ich denn machen, wenn mein Riese angeleint ist, ein kleiner Hund ohne Leine auf ihn zukommt, ihn angeht??? (zum Glück noch nie passiert). Klar geht von dem größeren Hund auch eine größere Gefahr aus, aber wenn der andere seinen kleinen Hund nicht im Griff hat???

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