Original geschrieben von schnüse
Also, habe ich nun Sören richtig verstanden, dass die AD für Körzwecke nur dann anerkannt wird, wenn ein PSK-Richter dabei ist?
Aber bei der BH/VT ist es doch egal, ob die nun beim SV, Boxerclub, HSVRM o.ä. stattfindet (und kein PSK-Richter dabei), oder?
Hallo,
nicht nur dabei... der PSK-Richter muss die Prüfung schon abnehmen und seine Unterschrift darunter setzen.
Bei BH, FH, VPG, etc. ist das dann egal. Das hängt damit zusammen, dass es eine VDH-Prüfungsordnung gibt, in welcher die BH etc. festgelegt werden. Alle Richter aller Verbände prüfen das einheitlich, weil es eben auch nur eine Prüfungsordnung gibt... theoretisch zumindest.
Die AD wird von jedem Rassezuchtverein selbständig festgelegt. Es gibt z. B. in anderen Vereinen keine Abstufung nach Größen... da laufen dann die Zwerge 20 Kilometer mit, wenn da einer startet, statt 10 wie beim PSK. Auch sind die festgelegten Pausen teilweise in anderen Vereinen anders geregelt.
Die AD ist auch nicht dem reinen Sportwesen zugeordnet, sondern eher dem Zuchtwesen, da diese Voraussetzung für die Körung ist. Und damit ist es logisch, dass Prüfungen, die auch die Zucht mit betreffen, von den vereinseigenen Richtern abgenommen werden.
Für das Sportabzeichen, also für Punkte im Sportpass, wird die AD vom PSK auch aus anderen Vereinen oder von anderen Richtern anerkannt. Nur für den speziellen Fall der Körung, da hier der Zuchtgedanke mitspielt, bleibt die Prüfung "unter eigener Regie"... ich finde das auch nicht verkehrt.
Viele Grüße
Sören