Ich würde es abhängig machen von der Summe, die zu erstreiten ist. Wenn man ne Rechtsschutz hat, kann man sich zumindest kostenlos telefonisch beraten lassen (habe ich bereits wegen Mietsache nach dem Tod meiner Oma letztes Jahr in Anspruch genommen - Fragen geklärt, es dem Vermieter so weitergegeben mit dem Vermerk, wir können uns auch gern vor Gericht drüber streiten - die Anwältin sagte klar, dass wir da im Recht sind).
Manchmal hilft auch ein Brieflein vom Anwalt, wenns um einen Streitwert von 1000€ geht, tun einem die 50 nicht so weh. Wenns nur um 100 geht, würd ich es mir doppelt überlegen.
Zu der o.g. Versicherung:
Es handelt sich um eine Zusatzversicherung innerhalb der Privathaftpflicht, die Versicherung selbst bietet keine alleinige Hundehalterhaftpflicht an. Da ich für diese Versicherung Korrektur gelesen habe (u.a. eben zum Thema Privathaftpflicht und Zusatzversicherung Hunde) und mich an so eine Klausel nicht erinnern konnte (ich kann mich hier aber auch voll irren, war 2010!), hab ich empfohlen mal ganz doof anzurufen und anzugeben, man interessiere sich für eine Privathaftpflicht und wolle sich nach Konditionen erkundigen wie bsw. ob man Hund mitversichern kann und was dann alles abgesichert ist. So würde man zumindest ohne bösen Background erfragen können, ob n Hundebiss versichert ist. SO ergibt es für mich nämlich so gar keinen Sinn
Ich erinner mich wohl, dass die Listenhunde nicht versichern. Was ich damals schon nicht verstanden habe - zumal bei denen ein Ridgeback als Listenhund galt
und DAS war mir da schon gänzlich neu.