Polizist=Mensch
Gestern um 20:13</abbr> · "Weltfremd": Diensthundeführer zu Freiheitsstrafe verurteilt, weil sein Polizeihund nicht hätte zubeißen dürfen
In Nordrhein-Westfalen ist kürzlich ein Diensthundeführer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Polizeihund hatte nach
einer Verfolgungsfahrt zugebissen und das Gericht befand nun, dass er das nicht hätte tun dürfen.
Es ist der 15. Oktober 2017, morgens gegen 4 Uhr. Kurz vor Schichtende wollte der Diensthundeführer seine Polizeihündin Ilvy, einer belgischen Schäferhunddame, auf der Briloner Hochfläche auslaufen lassen, als dem Polizist ein Auto auffiel.
Der Polizist, der mit seinem Hund alleine unterwegs war, setzte sich mit dem Dienstfahrzeug dahinter und gab eindeutige Anhaltezeichen. Doch der Fahrer des Wagens gab Gas und flüchtete. Der Diensthundeführer nahm die Verfolgung auf und alarmierte Unterstützungskräfte.
Der Fluchtwagen fuhr mit rund 100 km/h quer über die Hochfläche, durchbrach einen Zaun, fuhr quer über eine Weide
auf der sich Kühe befanden, flüchtete über Feldwege und Schotterpisten.
Der Polizist blieb dran.
Am Ende der halsbrecherischen Flucht rutschte der Wagen auf einem Waldweg in ein Gebüsch, der 36-jährige Polizist fährt dem Fluchtwagen auf und stand damit frontal dahinter. Die Flucht, als auch das was anschließend geschah, wurde von der Dashcam
aufgenommen, die sich standardmäßig im Polizeifahrzeug befindet und beim Aktivieren von Blaulicht und Martinshorn sich automatisch einschaltet.
Wie sich zeigte, war der Fluchtwagen mit drei Personen besetzt. Einer befand sich auf dem Fahrersitz, die beiden anderen auf der Rückbank.
Hinten links wurde die Tür geöffnet, zwei erhobene Hände waren zu sehen, dann sprang Diensthündin Ilvy ins Bild und biss zu.
Mehrfach biss der Polizeihund in Arme und Beine der Person. Dann öffnenten sich die anderen Türen und der Polizist forderte die Personen mit gezogener Dienstwaffe auf sich bäuchlings hinzulegen. Die Person, die zuerst den Wagen verlassen hatte, erhob sich kurz und wurde nochmals von Ilvy gebissen.
Soweit der Einsatz. Nun folgt das, was sich im Rahmen der folgenden Ermittlungen ergeben hatte. Die drei Fahrzeuginsassen,
alle 17 Jahre alt, hatten eine Party gefeiert, Bier getrunken. Der 17-jährige Fahrer hatte keinen Führerschein, das Auto war nicht zugelassen, das angebrachte Kennzeichen war auf ein Motorrad zugelassen.
Der Polizist hatte seinen Diensthund in Stellung gebracht, wie es der Erlass Diensthundewesen vorsieht. Der Hund sollte den Beamten sichern, da er sich ansonsten alleine am Einsatz befand. Mehrfach habe der Polizist, wie vorgeschrieben, auf den möglichen Einsatz des Diensthundes hingewiesen, was die Insassen des Fluchtfahrzeugs nicht bestätigten.
Die Dashcam konnte hier nicht weiterhelfen, da nur Video und kein Ton aufgenommen wird.
Der zuerst ausgestiegene 17-Jährige habe gezappelt und dabei den Polizisten an der Schutzweste berührt. Das sei das Startsignal für Ilvy gewesen, sein Herrchen zu beschützen. Laut dem Diensthundeführer sei der Einsatz in völligem Einklang mit den
Vorschriften verlaufen. Der Hund habe nur das getan, was er im Training beigebracht bekommen habe.
Für Oberstaatsanwalt Niekrenz war das kein Argument. Der Polizist habe seinem Diensthund völlige Entscheidungsfreiheit überlassen und deswegen habe er ohne Notwendigkeit den 17-Jährigen gebissen.
Das Urteil
Der Diensthundeführer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht Brilon zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Polizist an den Gebissenen ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zahlen.
Richter Härtel schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Für ihn hätte der Polizist dem Diensthund keine
freie Hand lassen dürfen. Auch wenn die Verfolgungsfahrt recht wild gewesen sei, die Situation während der Kontrolle unübersichtlich und extrem angespannt gewesen sei, hätte der Dienstführer seinen Hund Ilvy im Griff haben müssen.
"Die Polizei darf nicht beliebige Mittel einsetzen", so Richter Härtel, auch dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, in extrem kurzer Zeit "existentielle Entscheidungen" getroffen werden mussten.
Der Polizist hatte für seine Entscheidung nur Sekunden, das Gericht ließ sich für die Sezierung des Dashcam-Videos und die Beweisaufnahme fünf Stunden Zeit.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Reaktion auf Seiten der Zuschauer war einhelliges Kopfschütteln. Man hörte, wie einer "Weltfremd" sagte.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilo…9bMUmhPtQlFaO7k
ℹ️ Für alle, die Interesse an einer Spende für den Kollegen haben:
Als Privatperson ist das nicht durchführbar, weil jede Spende, die auf ein Konto eingeht, als Einnahme gilt und mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden würde.
Sinnvoll ist eine Spende nur über einen Verein oder eine Stiftung. Wir empfehlen hier, mit der Polizeistiftung NRW in Kontakt zu treten und dort anzufragen, ob eine Spende für den Kollegen möglich ist.
http://polizeistiftung-nrw.de/